Betreuungsleistungen in der Pflege
Isabell Jungesblut
Pflegebedürftige Menschen wünschen sich häufig, trotz Einschränkungen, ihren Alltag aktiv und lebendig zu gestalten – sei es in Form von Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder einer anderen Aktivität. Doch leider fehlen ihnen oftmals die nötige Unterstützung oder Begleitung, um diese Momente zu genießen. Das Gute ist aber, dass es eine Möglichkeit gibt: nämlich die sogenannten Betreuungsleistungen. Betreuungsleistungen, die im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht werden, sind ergänzende Hilfen, die speziell darauf abzielen, pflegebedürftige Personen zu betreuen und Angehörige im Alltag zu entlasten.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag, häufig auch „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt, umfassen Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung, die Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung zusteht.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag, häufig auch „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt, umfassen Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung, die Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung zusteht.
Gesetzliche Grundlagen: So unterstützen §43b und §45b SGB XI Pflegebedürftige im Alltag
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege gesetzlich verankert. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können den sogenannten Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI nutzen und so nicht nur für eine Betreuung, sondern zeitgleich auch für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen, während Bewohner und Bewohnerinnen von stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung nach §43b SGB XI haben.
Zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege (§45b SGB XI):
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die in ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese Leistungen werden als anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht und können über den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich finanziert werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.
Die Bandbreite der Angebote zur Unterstützung im Alltag reicht von Betreuungsangeboten, wie der Gruppenbetreuung für demenziell Erkrankte, bis hin zu gezielten Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Ergänzend bieten die Leistungen praktische Hilfen im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung, die den Pflegealltag bereichern und spürbar erleichtern. So schaffen diese Betreuungsleistungen eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien.
Zusätzliche Betreuungsleistungen im Pflegeheim (§43b SGB XI):
Auch Pflegebedürftige, die in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, haben Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht. Ziel dieser Leistungen ist es, den Bewohner mehr Zuwendung, sozialen Austausch und eine bessere Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, werden zusätzlich Betreuungskräfte beschäftigt, die durch die Pflegeversicherung vollständig finanziert werden. Diese Betreuungskräfte sorgen dafür, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden und pflegebedürftige Personen auch bei alltäglichen Aktivitäten wie Gesprächen, Spielen oder kreativen Angeboten begleitet werden können.
Betreuungsleistungen durch professionelle Dienste oder Privatpersonen
Nachbarschaftshilfe: Eine bedeutende Form der Betreuungsleistung
Beantragung der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wie Sie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können
Bezahlung der Betreuungsleistungen
Die Finanzierung von Betreuungsleistungen, also von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, erfolgt über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zusteht. Dieser Betrag wird zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen verwendet, die der Unterstützung im Alltag dienen, wie zum Beispiel der Betreuung.
Was deckt der Entlastungsbetrag ab?
Welche Kosten müssen selbst getragen werden?
Fazit: Betreuungsleistungen in der Pflege – Unterstützung, die den Alltag bereichert
Betreuungsleistungen in der Pflege sind ein zentraler Baustein, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu steigern und für eine Entlastung von pflegenden Angehörigen zu sorgen. Ob durch engagierte Nachbarschaftshelfer, professionelle Dienste oder anerkannte Anbieter – die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen selbst. Sie bieten individuelle Unterstützung, kreative Aktivitäten, Bewegungsprogramme und praktische Hilfen wie Haushaltstätigkeiten, die den Alltag erleichtern.
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sorgen Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI dafür, dass Pflegebedürftige über die notwendige Versorgung hinaus zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfahren. Diese Leistungen fördern sozialen Austausch, Teilhabe am Gemeinschaftsleben und persönliche Zuwendung, unabhängig vom Pflegegrad.
Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die Betreuungsleistungen bieten, um für Ihre Angehörigen oder sich selbst eine passende Unterstützung zu finden. Diese Angebote sind nicht nur eine Entlastung, sondern schaffen Raum für Momente der Freude und Aktivität – und machen den Pflegealltag für alle Beteiligten ein Stück leichter und lebenswerter.
Betreuungsleistungen: Häufig gestellte Fragen
Was sind pflegerische Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld?
Pflegerische Betreuungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige bei der Gestaltung und Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld. Dazu zählen Aktivitäten wie die Begleitung bei Spaziergängen, Haushaltshilfe, das Besuchen von Veranstaltungen, sowie Beschäftigungen wie Gedächtnistraining oder das Spielen von Gesellschaftsspielen.
Wie werden Betreuungsleistungen finanziert?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) können den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen, um Angebote zur Unterstützung im Alltag, worunter auch die Betreuungsleistungen zählen, zu finanzieren.
Was sind niederschwellige Betreuungsangebote?
Niederschwellige Betreuungsangebote, auch bekannt als Angebote zur Unterstützung im Alltag, sind Leistungen, die Pflegebedürftige bei Alltagsaktivitäten unterstützen und Angehörige entlasten.
Gibt es Betreuungsleistungen im Pflegeheim?
Ja, in Pflegeheimen stehen Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote nach § 43b SGB XI zu. Diese fördern sozialen Austausch und Teilhabe am Gemeinschaftsleben, unabhängig vom Pflegegrad.
Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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