Betreuungsleistungen in der Pflege

Isabell Jungesblut

Betreuungsleistungen in der Pflege

Isabell Jungesblut
Pflegebedürftige Menschen wünschen sich häufig, trotz Einschränkungen, ihren Alltag aktiv und lebendig zu gestalten – sei es in Form von Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder einer anderen Aktivität. Doch leider fehlen ihnen oftmals die nötige Unterstützung oder Begleitung, um diese Momente zu genießen. Das Gute ist aber, dass es eine Möglichkeit gibt: nämlich die sogenannten Betreuungsleistungen. Betreuungsleistungen, die im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht werden, sind ergänzende Hilfen, die speziell darauf abzielen, pflegebedürftige Personen zu betreuen und Angehörige im Alltag zu entlasten.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag, häufig auch „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt, umfassen Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung, die Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung zusteht. 

Gesetzliche Grundlagen: So unterstützen §43b und §45b SGB XI Pflegebedürftige im Alltag

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege gesetzlich verankert. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können den sogenannten Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI nutzen und so nicht nur für eine Betreuung, sondern zeitgleich auch für eine Entlastung der pflegenden Angehörigen sorgen, während Bewohner und Bewohnerinnen von stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung nach §43b SGB XI haben.

Zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege (§45b SGB XI):

Alltagshilfe entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die in ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese Leistungen werden als anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag erbracht und können über den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich finanziert werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.
Die Bandbreite der Angebote zur Unterstützung im Alltag reicht von Betreuungsangeboten, wie der Gruppenbetreuung für demenziell Erkrankte, bis hin zu gezielten Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Ergänzend bieten die Leistungen praktische Hilfen im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung, die den Pflegealltag bereichern und spürbar erleichtern. So schaffen diese Betreuungsleistungen eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien.

Beispiele für anerkannte Angebote:
  • Helferkreise zur stundenweisen Entlastung
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Familienentlastende Dienste
  • Serviceangebote für Haushaltshilfen

Neben den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI kann der Entlastungsbetrag ebenso für andere qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden, wie beispielsweise: 

Zusätzliche Betreuungsleistungen im Pflegeheim (§43b SGB XI):

Auch Pflegebedürftige, die in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, haben Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht. Ziel dieser Leistungen ist es, den Bewohner mehr Zuwendung, sozialen Austausch und eine bessere Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, werden zusätzlich Betreuungskräfte beschäftigt, die durch die Pflegeversicherung vollständig finanziert werden. Diese Betreuungskräfte sorgen dafür, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden und pflegebedürftige Personen auch bei alltäglichen Aktivitäten wie Gesprächen, Spielen oder kreativen Angeboten begleitet werden können.

Betreuungsleistungen durch professionelle Dienste oder Privatpersonen 

Betreuungsleistungen können sowohl von professionellen Diensten als auch von Privatpersonen erbracht werden. Professionelle Dienste umfassen beispielsweise ambulante Pflegedienste oder spezialisierte Betreuungsdienste, die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, Begleitung oder Beschäftigungsangebote leisten. 

Betreuungsleistungen durch Privatpersonen sind eine wertvolle Ergänzung zu professionellen Angeboten und tragen wesentlich dazu bei, Pflegebedürftige und deren Angehörige im Alltag zu unterstützen und zu entlasten. Solche Leistungen fallen oft unter die Kategorie der Angebote zur Unterstützung im Alltag, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Zu den Aufgaben dieser Angebote gehören die Betreuung, Beaufsichtigung und Alltagsbegleitung von Pflegebedürftigen, die Unterstützung durch Pflegebegleitung sowie die gezielte Entlastung von Angehörigen. Privatpersonen, wie Freunde, Nachbarn oder andere ehrenamtlich Tätige, können hierbei eine wichtige Rolle übernehmen. Mit ihrer Unterstützung erleichtern und bereichern sie den Alltag der Pflegebedürftigen. Beide Varianten – professionell oder privat – tragen dazu bei, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen zu erfüllen.

Nachbarschaftshilfe: Eine bedeutende Form der Betreuungsleistung

Die Nachbarschaftshilfe stellt eine besonders wichtige Form der Betreuungsleistungen dar, die vor allem im Bereich der häuslichen Pflege für eine große Entlastung sorgen kann. Dabei übernehmen Einzelpersonen, etwa Freunde, Nachbarn oder auch ehrenamtliche Helfer, Aufgaben wie die Begleitung bei Alltagsaktivitäten, Betreuung oder auch die Unterstützung im Haushalt. Diese Form der Hilfe ermöglicht es, den Alltag von Pflegebedürftigen aktiv zu gestalten und gleichzeitig Angehörige zu entlasten.

Damit Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und mit den Pflegekassen abgerechnet werden kann, müssen je nach Bundesland bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Zertifizierung durch die zuständige Behörde, die überprüft, ob die Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Für die Nachbarschaftshilfe können sich sowohl Privatpersonen als auch Organisationen als Anbieter zertifizieren lassen. 

Die Pflegeversicherung rechnet ausschließlich mit zertifizierten Anbietern ab. Dabei wird der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege nach § 45b SGB XI zusteht, direkt von den Pflegekassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage von entsprechenden Rechnungen durch den anerkannten Anbieter.

Merke: Wer sich als Nachbarschaftshelfer engagieren möchte, sollte sich vorab über die Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland informieren.
Nachbarschaftshilfe Spaziergang

Beantragung der Angebote zur Unterstützung im Alltag 

Die Beantragung von Betreuungsleistungen, also von Leistungen aus dem Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag, erfolgt in mehreren Schritten und setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. 
Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, kann der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich zur Finanzierung dieser Angebote genutzt werden. Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse erstattet, sobald Rechnungen für entsprechende Leistungen vorgelegt werden. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein anerkannter Pflegegrad muss vorliegen.
  • Die Leistungen müssen von zugelassenen und nach Landesrecht anerkannten Anbietern erbracht werden.
  • Die Kosten müssen über die Pflegekasse abgerechnet werden, entweder durch Vorlage von Rechnungen oder durch eine direkte Abrechnung zwischen Pflegekasse und Anbieter.


Im Folgenden werden die Schritte zur Antragstellung und die weiteren Details für die Nutzung dieser Leistungen näher erläutert.

Wie Sie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können

Informationen einholen:
Zunächst sollten Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse erkundigen, welche Betreuungsleistungen angeboten werden und welche Anbieter zugelassen sind. Diese Informationen sind entscheidend, um die passenden Unterstützungsangebote auszuwählen.

Das passende Angebot finden:
Je nach individuellem Bedarf können verschiedene Leistungen genutzt werden, wie zum Beispiel Betreuungsgruppen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Nachbarschaftshilfe. Wichtig ist, dass die gewählten Angebote den Alltag der pflegebedürftigen Person sinnvoll ergänzen.

Genehmigung und Abrechnung klären:
Nach der Auswahl der gewünschten Leistungen prüft die Pflegekasse die Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen der Pflegekasse und dem Anbieter oder über eine Erstattung eingereichter Rechnungen. Dabei ist darauf zu achten, nur Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch zu nehmen.

Bezahlung der Betreuungsleistungen

Die Finanzierung von Betreuungsleistungen, also von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, erfolgt über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zusteht. Dieser Betrag wird zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen verwendet, die der Unterstützung im Alltag dienen, wie zum Beispiel der Betreuung. 

Was deckt der Entlastungsbetrag ab?

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, darunter:

  • Niederschwellige Betreuungsangebote durch ehrenamtliche Helfer oder Nachbarschaftshilfe.
  • Hauswirtschaftliche Dienste wie Einkaufen, Kochen oder Putzen.
  • Einzel- oder Gruppenbetreuung durch nach Landesrecht zugelassene Anbieter.


Die Pflegekasse übernimmt die Kosten dieser Leistungen bis zur Höhe des Entlastungsbetrags, sofern die Anbieter von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind.

Welche Kosten müssen selbst getragen werden?

Wenn die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen höher sind als der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, müssen die darüber hinausgehenden Beträge von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst getragen werden. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro steht Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung. Es ist aber möglich, nicht genutzte Beträge in die Folgemonate zu übertragen. Nicht genutzte Summen aus dem Vorjahr, bis zu einem Maximum von 1.500 Euro, können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. 

Fazit: Betreuungsleistungen in der Pflege – Unterstützung, die den Alltag bereichert 

Betreuungsleistungen in der Pflege sind ein zentraler Baustein, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu steigern und für eine Entlastung von pflegenden Angehörigen zu sorgen. Ob durch engagierte Nachbarschaftshelfer, professionelle Dienste oder anerkannte Anbieter – die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen selbst. Sie bieten individuelle Unterstützung, kreative Aktivitäten, Bewegungsprogramme und praktische Hilfen wie Haushaltstätigkeiten, die den Alltag erleichtern.

Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sorgen Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI dafür, dass Pflegebedürftige über die notwendige Versorgung hinaus zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfahren. Diese Leistungen fördern sozialen Austausch, Teilhabe am Gemeinschaftsleben und persönliche Zuwendung, unabhängig vom Pflegegrad.

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die Betreuungsleistungen bieten, um für Ihre Angehörigen oder sich selbst eine passende Unterstützung zu finden. Diese Angebote sind nicht nur eine Entlastung, sondern schaffen Raum für Momente der Freude und Aktivität – und machen den Pflegealltag für alle Beteiligten ein Stück leichter und lebenswerter.


💜-liche Grüße 

Betreuungsleistungen: Häufig gestellte Fragen

Was sind pflegerische Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld?

Pflegerische Betreuungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige bei der Gestaltung und Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld. Dazu zählen Aktivitäten wie die Begleitung bei Spaziergängen, Haushaltshilfe, das Besuchen von Veranstaltungen, sowie Beschäftigungen wie Gedächtnistraining oder das Spielen von Gesellschaftsspielen.

Wie werden Betreuungsleistungen finanziert?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5) können den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen, um Angebote zur Unterstützung im Alltag, worunter auch die Betreuungsleistungen zählen, zu finanzieren.

Was sind niederschwellige Betreuungsangebote? 

Niederschwellige Betreuungsangebote, auch bekannt als Angebote zur Unterstützung im Alltag, sind Leistungen, die Pflegebedürftige bei Alltagsaktivitäten unterstützen und Angehörige entlasten.

Gibt es Betreuungsleistungen im Pflegeheim?

Ja, in Pflegeheimen stehen Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote nach § 43b SGB XI zu. Diese fördern sozialen Austausch und Teilhabe am Gemeinschaftsleben, unabhängig vom Pflegegrad.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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