Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Thea Regenberg
Write your awesome label here.

Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

   Thea Regenberg  
Wer dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, hat Anspruch darauf, bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen, früher auch eine Pflegestufe zu beantragen. Die Beantragung eines Pflegegrads ist in der Regel unkompliziert, und es stehen Ihnen viele Hilfen zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen. Sie können sich bei Ihrer Pflegekasse, Pflegeberatern und -beraterinnen, sowie bei Pflegestützpunkten in Ihrem Umkreis beraten lassen, persönlich oder digital. Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie dann Zugang zu wichtigen Leistungen, die Ihnen helfen, den Alltag mit Pflegebedarf zu bewältigen.

Was ist ein Pflegegrad und wann sollte ich ihn beantragen?

Frau im Rollstuhl beantragt einen Pflegegrad
Ein Pflegegrad legt die Höhe einer Pflegebedürftigkeit fest. Das bedeutet: Je höher die Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Unterstützungsbedarf, desto höher ist der Pflegegrad. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade, wobei 5 der höchste ist. Und in der Tat kommt es immer wieder vor, dass über die Beantragung von Pflegestufen gesprochen wird, wenn es um die Pflegebedürftigkeit geht. Oft wird also noch der Begriff "Pflegestufe beantragen" anstelle von "Pflegegrad beantragen" verwendet, obwohl er seit 2016 veraltet ist. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft trat, wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem gibt es anstelle der drei Pflegestufen die Pflegegrade 1 bis 5. Doch diese Reform brachte weit mehr als nur einen neuen Namen: Sie ermöglicht eine gerechtere Einstufung, besonders für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Demenz. Diese werden seitdem ebenso berücksichtigt wie körperliche Einschränkungen, was eine genauere und individuelle Pflegeeinstufung und Pflegeplanung ermöglicht. So können Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen deutlich besser unterstützt werden. 

Doch ab wann wird es wichtig, darüber nachzudenken, einen Pflegegrad zu beantragen? Pflegebedürftigkeit schreckt viele Menschen noch ab, da man sich ja auch erstmal eingestehen muss, dass man nicht mehr so gut mit verschiedenen Aufgaben im Alltag zurechtkommt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass man dann immer an das Bett gefesselt oder durchgehend betreut werden muss. Nein, vielmehr sagt der Begriff aus, dass Unterstützungsbedarfe bestehen, die durch Hilfen ausgeglichen werden sollten. Also durch die Leistungen der Pflegekasse, um Pflegehilfsmittel oder auch personelle Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Und diese Leistungen können nur beansprucht werden, wenn zuvor eine Einstufung in einen Pflegegrad stattgefunden hat. Aber: Die Unterstützungsbedarfe sind von Mensch zu Mensch verschieden und hängen oft von individuellen Ursachen ab, wie Erkrankungen, Unfälle oder einem natürlichen Alterungsprozess. Der Pflegegrad kann also nicht an bestimmten Krankheiten festgemacht werden.
Häufig beginnt eine Pflegebedürftigkeit damit, dass alltägliche Aufgaben, wie Haushaltsarbeiten, nicht mehr allein und sicher bewältigt werden können. Schmerzen, Unsicherheiten beim Gehen oder Stehen oder das Treppensteigen ohne Hilfe werden zunehmend zur Herausforderung. Erste Anzeichen können auch Vergesslichkeit, Stimmungsschwankungen oder Orientierungsschwierigkeiten sein. Besonders bei körperlichen Einschränkungen spielt die Körperpflege eine zentrale Rolle: Schon kleine Hilfen, wie das Bereitstellen von Hygieneartikeln oder das Gefühl von Sicherheit während des Duschens, wenn jemand in der Nähe ist, können enorm entlasten. Sie sehen, der Zeitpunkt und das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit sind immer individuell zu betrachten. Doch um passende Hilfe zu erhalten, ist es wichtig, frühzeitig einen Pflegegrad zu beantragen. Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung und somit zu verschiedenen Hilfsangeboten, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität deutlich verbessern. Und denken Sie daran: Er steht nicht für Schwäche, sondern für den Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause mit Pflegebedarf. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie wirklich einen Pflegebedarf haben, ist es immer ratsam, sich beraten zu lassen oder im Netz nach einem Pflegegrad-Rechner Ausschau zu halten, der eine erste grobe und eigene Einschätzung ermöglicht.
Sollte bereits ein Pflegegrad vorliegen, sich jedoch die Gesamtsituation verschlechtern, dann müssen Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad & wo stelle ich den Antrag?

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Grundsätzlich hat jeder Mensch, unabhängig vom Alter, Anspruch darauf, einen Pflegegrad zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf bereits seit mindestens sechs Monaten besteht oder voraussichtlich langfristig bestehen wird. Zudem muss die Person in Deutschland wohnen und in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein. Und damit kommen wir auch schon zu der Frage: Wo wird der Antrag gestellt? Ganz klar: Entweder bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung – je nach Versicherungsstatus. Die Antragstellung ist in der Regel unkompliziert. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Antragstellung geben.

Schritt-für-Schritt - Pflegegrad beantragen

Schritt 1: Informieren und Fragen klären

Bevor Sie mit der Beantragung starten, haben Sie mit Sicherheit viele Fragen. Wenn Sie sich schon beraten lassen haben und genau wissen: Jetzt kann ich loslegen, dann können Sie den Schritt 1 gerne überspringen. Wenn nicht, ist es wirklich ratsam, sich erstmal zu informieren. Mit den Informationen, die Sie dann bekommen, fällt es Ihnen leichter einzuschätzen, ob Sie einen tatsächlichen Pflegebedarf haben oder vielleicht noch nicht. Die Einstufung in einen Pflegegrad baut auf einem Begutachtungssystem auf. Das beinhaltet einige Fragen, die nach sechs Modulen untergliedert sind. Die Bewertungs-Module können Sie auf der Internetseite des medizinischen Dienstes einsehen, unter der “Begutachtungs-Richtlinie”. Da geht es dann zum Beispiel um die Mobilität, die Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder auch krankheitsbedingte Anforderungen. Ein Pflegegradrechner kann Ihnen hierbei viel Zeit und Recherche ersparen. Er liefert Ihnen bei korrekten Angaben eine grobe Einschätzung, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist. Aber auch Ihre Pflegekasse oder Pflegeberater und Beraterinnen und natürlich auch der Hausarzt oder die Hausärztin sind bei diesen Fragen jederzeit für Sie da. Haben Sie dann einen groben Überblick erhalten, geht's auch schon weiter mit Schritt 2. 

Schritt 2: Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen

Sie fühlen sich gut informiert und es ist klar, es besteht definitiv Unterstützungsbedarf. Dann kann auch schon der Pflegegrad-Antrag gestellt werden. Und das klappt über verschiedene Wege. Schauen Sie, welcher Weg für Sie am besten ist. Zum einen genügt es, die Pflegekasse telefonisch zu kontaktieren und zu erklären, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Dies gilt dann als formloser Antrag, und der Tag des Telefonats wird als Antragsdatum festgehalten. Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich per Post oder E-Mail mit einem kurzen Schreiben stellen. Viele Pflegekassen oder digitale Ratgeberportale bieten mittlerweile auch Online- bzw. Musterformulare an, die eine Antragstellung deutlich erleichtern. Denken Sie aber bitte daran, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Die Pflegekasse wird Ihnen dann anschließend alle erforderlichen Unterlagen zusenden.

Schritt 3: Formular der Pflegekasse ausfüllen und zurückschicken

Sie erhalten nach Ihrer Antragstellung, egal ob mündlich oder schriftlich, ein umfassendes Antragsformular zugeschickt. Dort geht es dann darum, persönliche Angaben zu Ihrer Situation zu machen, zu einer Pflegeperson, wenn Sie bereits eine haben und auch zu den gewünschten Leistungen, die Sie gern beanspruchen möchten. Aber keine Sorge: Sie können die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse auch wieder ändern, wenn es Veränderungen in der Pflegesituation gibt. Es ist wichtig, dass Sie das ausgefüllte Formular der Pflegekasse recht schnell zurückschicken, damit Ihre Pflegekasse den medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof für eine Begutachtung beauftragen kann. In der Regel hat die Pflegekasse eine Frist von 25 Arbeitstagen, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Haben Sie bereits ein umfangreiches Formular heruntergeladen und zu Ihrer Pflegekasse geschickt, kann es sein, dass dieser Schritt entfällt, da die Pflegekasse dann bereits die wichtigsten Informationen vorliegen hat.

Schritt 4: Termin für die Begutachtung erhalten

Termin für Begutachtung ausmachen
Nachdem Ihre Pflegekasse alle Informationen von Ihnen hat, können Sie den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei Privatversicherten beauftragen, eine Begutachtung bei Ihnen durchzuführen. In der Regel findet das in der Häuslichkeit statt, in bestimmten Fällen auch auf Aktenlage oder am Telefon. Sie erhalten einen Termin zugeschickt und ein weiteres Formular, in dem Sie direkte Fragen zu den Bewertungs-Modulen vorab beantworten können. Bereiten Sie sich umfassend auf diesen Termin vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen zusammensammeln. Das können Arztberichte sein, aber auch Berichte aus dem Krankenhaus oder Therapieberichte. Im Grunde alles, was Ihre oder die Einschränkungen Ihres Angehörigen betrifft und die Pflegesituation erklärt. Auch ein Pflegetagebuch kann hier wirklich hilfreich sein. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, zum Beispiel wegen eines Arzttermins oder müssen ins Krankenhaus, teilen Sie das dem beauftragten Unternehmen umgehend mit und bitten um einen Alternativtermin. 

Schritt 5: Begutachtungstermin meistern

Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause und dient dazu, den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Der Gutachter oder die Gutachterin gehen dann alle Bereiche des Begutachtungs-Instrumentes mit Ihnen durch und stellen Fragen zur Pflegesituation. Der Termin kann 20 bis 40 Minuten dauern - das ist also wirklich nicht lange, um alles einmal durchzugehen. Daher ist es wichtig, die Fragen des Gutachters ehrlich und detailliert zu beantworten, um eine korrekte Einstufung des Pflegegrades zu ermöglichen. Machen Sie sich gerne auch vorab Notizen und bereiten Sie sich oder die zu pflegende Person auch mental auf den Termin vor, da es auch zu intimen Fragen kommt. Wenn Bedarf besteht, kann auch ein Pflegeberater oder eine Beraterin oder eine Pflegefachkraft bei dem Termin unterstützen, wenn er oder sie Ihren oder den Pflegebedarf der Person genau kennt. 

Schritt 6: Bescheid der Pflegekasse abwarten 

Nach Abschluss der Begutachtung werden die Ergebnisse vom Gutachter oder der Gutachterin an Ihre Pflegekasse übermittelt. Die Pflegekasse trifft dann eine Entscheidung über die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Entscheidung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt, oftmals auch schon vorab einmal am Telefon. Sie erhalten aber in jedem Fall ein umfangreiches Schreiben, in dem der Pflegegrad steht und das genaue Pflegegutachten. Schauen Sie sich das Gutachten genau an, da es immer mal zu Fehlern kommen kann oder auch Bereichen, die nicht berücksichtigt worden sind. Bei einer Anerkennung erhalten Sie Ihre gewählten Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum.

Im Falle einer Ablehnung oder Fehlern im Pflegebescheid haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Frist von vier Wochen einen Widerspruch einzulegen, es sei denn, im Schreiben wurde etwas anderes festgelegt. 

Pflegegrad beantragen: Diese wichtigen Fristen sollten Sie kennen

Ihre Pflegekasse hat in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um über Ihren Pflegegrad-Antrag zu entscheiden. Wird sie nach 25 Arbeitstagen nicht tätig, kann Ihnen unter Umständen eine Pauschale von 70 Euro wöchentlich zustehen. Allerdings nur, wenn Ihre Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Folgende Fristen sollten Sie kennen:

Bereich Frist Beschreibung
Antrag Pflegegrad 25 Arbeitstage Standard Frist für die Bearbeitung von Pflegegrad-Anträgen
Beratungstermin nach §7a SGB XI 2 Wochen Nach Antragseingang muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten
Eilantrag 5 Arbeitstage Bei Krankenhaus-/Reha-Aufenthalt, Hospiz oder palliativer Versorgung
Eilantrag bei häuslicher Pflege 10 Arbeitstage Bei angekündigter Pflegezeit / Familienpflegezeit
Kurzzeitpflege nach Krankenhaus/Reha 10 Arbeitstage Begutachtung nach Beginn der Kurzzeitpflege
Palliativversorgung (SAPV) 3 Tage Frist für Entscheidung über SAPV-Antrag
Eilantrag Palliativversorgug 24 Stunden Bei besonderer Dringlichkeit
Widerspruchsfrist 1 Monat Nach Erhalt des Bescheids
Entscheidung über Widerspruch 3 Monate In der Regel
Untätigkeitsklage Nach 3 Monaten Bei fehlender Widerspruchs-entscheidung

Fazit: Darum ist es wichtig, einen Pflegegrad zu beantragen

Ein Pflegegrad ist entscheidend, um notwendige Unterstützung bei einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten und Ihre Selbstständigkeit trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen zu bewahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel oder warum Sie Hilfe im Alltag benötigen – wenn ein Pflegebedarf längerfristig besteht, haben Sie Anspruch auf Leistungen, die Ihren Alltag erheblich erleichtern können. Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie also finanzielle Hilfen, Pflegeleistungen und gezielte Unterstützung, die genau auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt werden können. Und genau aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig Bedarfe zu erkennen und einen Pflegegrad zu beantragen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen frühzeitig Hilfe zur Verfügung steht, die Ihnen und Ihren Angehörigen den Alltag erleichtert und die Lebensqualität verbessert. Beratung von Ihrer Pflegekasse, Pflegeberatern oder in einem Pflegestützpunkt kann Ihnen außerdem dabei helfen, den Prozess der Antragstellung gut zu meistern und Antworten auf all Ihre Fragen zu erhalten. 

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Pflegegrad beantragen: Häufig gestellte Fragen

1. Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?

Einen Pflegegrad sollten Sie beantragen, sobald Sie oder Ihre Angehörigen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen und einen Pflegebedarf haben – sei es aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen. Der Pflegebedarf muss mindestens sechs Monate bestehen oder voraussichtlich länger als sechs Monate andauern. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um den Alltag trotz Beeinträchtigungen zu bewältigen.

2. Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag? 

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse oder Ihrer privaten Pflegeversicherung gestellt - je nach Versicherungsstatus. Das können Sie formlos per Telefon, schriftlich per E-Mail oder Post oder mit einem Online-Musterformular machen. Anschließend wird ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) Ihre Pflegesituation bei Ihnen zu Hause einschätzen.

3. Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung?

Auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst sollten Sie sich umfassend vorbereiten. Legen Sie daher wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Ihren Medikamentenplan und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch bereit, um Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen. Dabei ist besonders wichtig, wobei und wie viel Hilfe Sie benötigen.

4. Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?

Die Bearbeitungszeit seitens der Pflegekassen für einen Pflegegrad-Antrag beträgt in der Regel 25 Arbeitstage, nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativversorgung, gibt es verkürzte Fristen für Eilanträge. Nachdem eine Begutachtung stattgefunden hat, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und den bewilligten Pflegegrad. Sie erhalten dann Ihre Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum.

5. Mein Pflegegrad-Antrag wurde abgelehnt - was nun?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, können Sie innerhalb eines Monats, also vier Wochen, einen Widerspruch einlegen. Den Widerspruch können Sie dann vorerst formlos machen, um die Frist zu wahren und dann im Nachhinein eine Begründung zu schreiben, indem Sie den Bescheid sorgfältig prüfen und mit der tatsächlichen Pflegesituation vergleichen. Bei einer Begründung kann es helfen, sich professionell unterstützen zu lassen.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
Bild-Quellen: Header: Foto von freepik; Bild 1: Foto von freepik; Bild 2: Foto von freepik; Bild 3: Foto von freepik

Zum Newsletter anmelden

Erhalten Sie regelmäßig kostenlose Updates.
Vielen Dank.
Wir haben Ihnen eine Mail geschickt. Bitte bestätigen Sie den enthaltenen Link.