Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Thea Regenberg
Wer dauerhaft auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, hat Anspruch darauf, bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen, früher auch eine Pflegestufe zu beantragen. Die Beantragung eines Pflegegrads ist in der Regel unkompliziert, und es stehen Ihnen viele Hilfen zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen. Sie können sich bei Ihrer Pflegekasse, Pflegeberatern und -beraterinnen, sowie bei Pflegestützpunkten in Ihrem Umkreis beraten lassen, persönlich oder digital. Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie dann Zugang zu wichtigen Leistungen, die Ihnen helfen, den Alltag mit Pflegebedarf zu bewältigen.
Was ist ein Pflegegrad und wann sollte ich ihn beantragen?
Ein Pflegegrad legt die Höhe einer Pflegebedürftigkeit fest. Das bedeutet: Je höher die Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Unterstützungsbedarf, desto höher ist der Pflegegrad. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade, wobei 5 der höchste ist. Und in der Tat kommt es immer wieder vor, dass über die Beantragung von Pflegestufen gesprochen wird, wenn es um die Pflegebedürftigkeit geht. Oft wird also noch der Begriff "Pflegestufe beantragen" anstelle von "Pflegegrad beantragen" verwendet, obwohl er seit 2016 veraltet ist. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft trat, wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem gibt es anstelle der drei Pflegestufen die Pflegegrade 1 bis 5. Doch diese Reform brachte weit mehr als nur einen neuen Namen: Sie ermöglicht eine gerechtere Einstufung, besonders für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Demenz. Diese werden seitdem ebenso berücksichtigt wie körperliche Einschränkungen, was eine genauere und individuelle Pflegeeinstufung und Pflegeplanung ermöglicht. So können Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen deutlich besser unterstützt werden.
Doch ab wann wird es wichtig, darüber nachzudenken, einen Pflegegrad zu beantragen? Pflegebedürftigkeit schreckt viele Menschen noch ab, da man sich ja auch erstmal eingestehen muss, dass man nicht mehr so gut mit verschiedenen Aufgaben im Alltag zurechtkommt. Das bedeutet aber keinesfalls, dass man dann immer an das Bett gefesselt oder durchgehend betreut werden muss. Nein, vielmehr sagt der Begriff aus, dass Unterstützungsbedarfe bestehen, die durch Hilfen ausgeglichen werden sollten. Also durch die Leistungen der Pflegekasse, um Pflegehilfsmittel oder auch personelle Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Und diese Leistungen können nur beansprucht werden, wenn zuvor eine Einstufung in einen Pflegegrad stattgefunden hat. Aber: Die Unterstützungsbedarfe sind von Mensch zu Mensch verschieden und hängen oft von individuellen Ursachen ab, wie Erkrankungen, Unfälle oder einem natürlichen Alterungsprozess. Der Pflegegrad kann also nicht an bestimmten Krankheiten festgemacht werden.
Häufig beginnt eine Pflegebedürftigkeit damit, dass alltägliche Aufgaben, wie Haushaltsarbeiten, nicht mehr allein und sicher bewältigt werden können. Schmerzen, Unsicherheiten beim Gehen oder Stehen oder das Treppensteigen ohne Hilfe werden zunehmend zur Herausforderung. Erste Anzeichen können auch Vergesslichkeit, Stimmungsschwankungen oder Orientierungsschwierigkeiten sein. Besonders bei körperlichen Einschränkungen spielt die Körperpflege eine zentrale Rolle: Schon kleine Hilfen, wie das Bereitstellen von Hygieneartikeln oder das Gefühl von Sicherheit während des Duschens, wenn jemand in der Nähe ist, können enorm entlasten. Sie sehen, der Zeitpunkt und das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit sind immer individuell zu betrachten. Doch um passende Hilfe zu erhalten, ist es wichtig, frühzeitig einen Pflegegrad zu beantragen. Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung und somit zu verschiedenen Hilfsangeboten, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität deutlich verbessern. Und denken Sie daran: Er steht nicht für Schwäche, sondern für den Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause mit Pflegebedarf. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie wirklich einen Pflegebedarf haben, ist es immer ratsam, sich beraten zu lassen oder im Netz nach einem Pflegegrad-Rechner Ausschau zu halten, der eine erste grobe und eigene Einschätzung ermöglicht.
Sollte bereits ein Pflegegrad vorliegen, sich jedoch die Gesamtsituation verschlechtern, dann müssen Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad & wo stelle ich den Antrag?
Grundsätzlich hat jeder Mensch, unabhängig vom Alter, Anspruch darauf, einen Pflegegrad zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf bereits seit mindestens sechs Monaten besteht oder voraussichtlich langfristig bestehen wird. Zudem muss die Person in Deutschland wohnen und in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein. Und damit kommen wir auch schon zu der Frage: Wo wird der Antrag gestellt? Ganz klar: Entweder bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung – je nach Versicherungsstatus. Die Antragstellung ist in der Regel unkompliziert. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Antragstellung geben.
Schritt-für-Schritt - Pflegegrad beantragen
Schritt 1: Informieren und Fragen klären
Schritt 2: Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen
Schritt 3: Formular der Pflegekasse ausfüllen und zurückschicken
Schritt 4: Termin für die Begutachtung erhalten
Schritt 5: Begutachtungstermin meistern
Schritt 6: Bescheid der Pflegekasse abwarten
Pflegegrad beantragen: Diese wichtigen Fristen sollten Sie kennen
Fazit: Darum ist es wichtig, einen Pflegegrad zu beantragen
Ein Pflegegrad ist entscheidend, um notwendige Unterstützung bei einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten und Ihre Selbstständigkeit trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen zu bewahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel oder warum Sie Hilfe im Alltag benötigen – wenn ein Pflegebedarf längerfristig besteht, haben Sie Anspruch auf Leistungen, die Ihren Alltag erheblich erleichtern können. Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie also finanzielle Hilfen, Pflegeleistungen und gezielte Unterstützung, die genau auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt werden können. Und genau aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig Bedarfe zu erkennen und einen Pflegegrad zu beantragen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen frühzeitig Hilfe zur Verfügung steht, die Ihnen und Ihren Angehörigen den Alltag erleichtert und die Lebensqualität verbessert. Beratung von Ihrer Pflegekasse, Pflegeberatern oder in einem Pflegestützpunkt kann Ihnen außerdem dabei helfen, den Prozess der Antragstellung gut zu meistern und Antworten auf all Ihre Fragen zu erhalten.
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
Pflegegrad beantragen: Häufig gestellte Fragen
1. Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad sollten Sie beantragen, sobald Sie oder Ihre Angehörigen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen und einen Pflegebedarf haben – sei es aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen. Der Pflegebedarf muss mindestens sechs Monate bestehen oder voraussichtlich länger als sechs Monate andauern. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um den Alltag trotz Beeinträchtigungen zu bewältigen.
2. Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag?
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse oder Ihrer privaten Pflegeversicherung gestellt - je nach Versicherungsstatus. Das können Sie formlos per Telefon, schriftlich per E-Mail oder Post oder mit einem Online-Musterformular machen. Anschließend wird ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) Ihre Pflegesituation bei Ihnen zu Hause einschätzen.
3. Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung?
Auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst sollten Sie sich umfassend vorbereiten. Legen Sie daher wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte, Ihren Medikamentenplan und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch bereit, um Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen. Dabei ist besonders wichtig, wobei und wie viel Hilfe Sie benötigen.
4. Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?
Die Bearbeitungszeit seitens der Pflegekassen für einen Pflegegrad-Antrag beträgt in der Regel 25 Arbeitstage, nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativversorgung, gibt es verkürzte Fristen für Eilanträge. Nachdem eine Begutachtung stattgefunden hat, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und den bewilligten Pflegegrad. Sie erhalten dann Ihre Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum.
5. Mein Pflegegrad-Antrag wurde abgelehnt - was nun?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, können Sie innerhalb eines Monats, also vier Wochen, einen Widerspruch einlegen. Den Widerspruch können Sie dann vorerst formlos machen, um die Frist zu wahren und dann im Nachhinein eine Begründung zu schreiben, indem Sie den Bescheid sorgfältig prüfen und mit der tatsächlichen Pflegesituation vergleichen. Bei einer Begründung kann es helfen, sich professionell unterstützen zu lassen.
Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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