Ihre Onlinekurse für Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein

mit Zertifikat. digital. kostenfrei.* 

Sie wollen sich in der Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein engagieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Onlinekurse vermitteln Ihnen alle wichtigen Informationen, damit Sie sich beim Land Schleswig-Holstein als Nachbarschaftshelfer oder -helferin registrieren können. Die Kurse, die Sie dafür benötigen, sind nach § 45 SGB XI anerkannt. Starten Sie jetzt!
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welche Kurse Sie absolvieren müssen, um Nachbarschaftshelfer oder -helferin in Schleswig-Holstein zu werden.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß §45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

Für die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein müssen Sie diese Kurse absolvieren:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Wie funktioniert Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein können Sie sich als Nachbarschaftshelfer oder -helferin engagieren. Ihre Tätigkeiten könnten zum Beispiel die Begleitung zu Arztbesuchen, Erledigung des Einkaufs oder eine Hilfe im Haushalt sein oder auch eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Als Nachbarschaftshelfer oder -helferin können Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, dafür kann der sogenannte Entlastungsbetrag verwendet werden, der 125 € (ab dem 01.01.2025 131 €) pro Monat umfasst. Sie müssen sich für die Registrierung als Nachbarschaftshelfer oder -helferin qualifizieren. Wenn Sie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Pflege haben, können Sie sich gleich registrieren. Falls das auf Sie nicht zutrifft, können Sie sich über den Abschluss der Kurse "Rechtliche Grundlagen", "Menschen mit Demenz" und "Nachbarschaftshilfe" qualifizieren. Diese Kurse sind nach § 45 SGB XI anerkannt. Das Zertifikat zur Teilnahme am Kurs können Sie sich nach Abschluss der Kurse herunterladen.

In Schleswig-Holstein gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen: 

Verwandtschaft & Haushalt

Sie sind mit der zu pflegenden Person nicht verwandt oder verschwägert und leben nicht im selben Haushalt.

Tätigkeit

Sie üben keine Pflegetätigkeiten bei der Person aus, bei der Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren.

Absolvieren eines Kurses

Sie müssen vorher die vorgegebenen Kurse bei uns  absolvieren und die Zertifikate, die Sie nach Beendigung der Kurse erhalten, bei der Registrierung, bzw. spätestens 6 Monaten danach, einreichen.

Haftpflichtversicherung

Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchten.

So funktioniert es

1. Kostenlos
registrieren

2. Versichertennummer und Krankenkasse angeben

3. Die notwendigen Pflegekurse absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder andere an ehrenamtlicher Pflege interessierte Personen können daher kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie derzeit bereits jemanden pflegen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keinen Pflegefall in der Familie oder im Bekanntenkreis haben, um unsere Pflegekurse online zu besuchen.

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Die für das Land Schleswig-Holstein benötigen Kurse ("Nachbarschaftshilfe", "Menschen mit Demenz", "Rechtliche Grundlagen") vom Pflege ABC sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt.