Ihre Onlinekurse für Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein
mit Zertifikat. digital. kostenfrei.*
Sie wollen sich in der Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein engagieren? Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Onlinekurse vermitteln Ihnen alle wichtigen Informationen, damit Sie sich beim Land Schleswig-Holstein als Nachbarschaftshelfer oder -helferin registrieren können. Die Kurse, die Sie dafür benötigen, sind nach § 45 SGB XI anerkannt. Starten Sie jetzt!
Sehen Sie weiter unter, welche Kurse Sie absolvieren müssen, um Nachbarschaftshelfer oder -helferin in Schleswig-Holstein zu werden.
Sehen Sie weiter unter, welche Kurse Sie absolvieren müssen, um Nachbarschaftshelfer oder -helferin in Schleswig-Holstein zu werden.
Für die Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein müssen Sie diese Kurse absolvieren:
Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:
Wie funktioniert Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen:
Verwandtschaft & Haushalt
Sie sind mit der zu pflegenden Person nicht verwandt oder verschwägert und leben nicht im selben Haushalt.
Tätigkeit
Sie üben keine Pflegetätigkeiten bei der Person aus, bei der Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren.
Absolvieren eines Kurses
Sie müssen vorher die vorgegebenen Kurse bei uns absolvieren und die Zertifikate, die Sie nach Beendigung der Kurse erhalten, bei der Registrierung, bzw. spätestens 6 Monaten danach, einreichen.
Haftpflichtversicherung
Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchten.
So funktioniert es
1. Kostenlos
registrieren
2. Versichertennummer und Krankenkasse angeben
3. Die notwendigen Pflegekurse absolvieren & Zertifikat herunterladen
Häufig gestellte Fragen
Warum ist der Pflegekurs kostenlos?
Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder andere an ehrenamtlicher Pflege interessierte Personen können daher kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie derzeit bereits jemanden pflegen oder unterstützen.
Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?
Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.
Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?
Nein, Sie müssen keinen Pflegefall in der Familie oder im Bekanntenkreis haben, um unsere Pflegekurse online zu besuchen.
Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend?
Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Die für das Land Schleswig-Holstein benötigen Kurse ("Nachbarschaftshilfe", "Menschen mit Demenz", "Rechtliche Grundlagen") vom Pflege ABC sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt.