Sachsen-Anhalt:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe

Nordrhein-Westfalen:
Ihr Video-Pflegekurs zur Nachbarschafts-hilfe

mit Zertifikat. digital. kostenfrei*. 

Werden Sie zum qualifizierten Helfer in Ihrer Nachbarschaft in Sachsen-Anhalt. Wenn Sie Ihre Mitmenschen unterstützen möchten, bieten Ihnen unsere Pflegekurse die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu erweitern. Sie erwerben nicht nur wichtiges Fachwissen, sondern auch eine Anerkennung nach §45 SGB XI durch die Pflegeversicherung. Unten auf der Seite finden Sie eine Übersicht der Kurse, die für die Anerkennung in Sachsen-Anhalt erforderlich sind.
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß §45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig.

So funktioniert es

1. Kostenlos
registrieren

2. Versichertennummer angeben

3. Pflegekurs absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Sachsen-Anhalt: Warum benötige ich einen Pflegekurs?

In Sachsen-Anhalt können Sie sich als Nachbarschaftshelfer in der Pflege engagieren. Als Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, welcher monatlich 125 € (ab dem 01.01.2025 131 €) beträgt. Liegt keine geeignete Qualifizierung vor, wie eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege, benötigen Sie als Nachbarschaftshelfer in Sachsen-Anhalt einen Nachweis über eine Teilnahme an von den Pflegekassen anerkannten Pflegekursen nach §45 SGB XI. Sie müssen dafür die unten aufgeführten Videokurse Nachbarschaftshilfe, Rechtliche Grundlagen sowie Menschen mit Demenz durchlaufen. Nach Abschluss unserer Pflegekurse können sie ein Teilnahmezertifikat herunterladen und bei Ihrer Registrierung zum Nachbarschaftshelfer einreichen. 

In Sachsen-Anhalt gelten außerdem diese weiteren Voraussetzungen: 

Keine Verwandtschaft

Die pflegebedürftige Person darf mit dem Helfer nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein.

Anzahl der Betreuung

Sie können höchstens zwei zu pflegende Person mit bis zu 30 Stunden pro Monat unterstützen.

Haushaltsführung

Die betreffende Person teilt keine häusliche Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person.

Pflegeperson §19 SGB XI

Man darf nicht als Pflegeperson nach §19 SGB XI bei der zu unterstützenden Person tätig sein.

Für die Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt benötigen Sie diese Kurse:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Sie können den Pflege ABC-Kurs wählen, der am besten zu Ihrer Situation passt.