Beihilfe und Pflege: Alles, was Sie wissen müssen
Thea Regenberg
Wenn es um private Versicherungen geht, hört man oft die Begriffe „Beihilfe“ oder „beihilfeberechtigt“ – aber was bedeutet das eigentlich? Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Beamte, Pensionäre und deren Angehörige. Sie gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn und hilft, die Kosten zu decken, die bei Krankheit, Pflege, Geburt oder im Todesfall entstehen. Allerdings übernimmt die Beihilfe nicht alle Kosten, sondern in der Regel etwa 50 Prozent – je nach individuellem Beihilfebemessungssatz kann dieser Anteil variieren. Den Rest müssen Beamtinnen und Beamte selbst absichern, meist über eine private Krankenversicherung, da sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung sorgt für eine umfassende Absicherung. Besonders im Pflegefall greift die Beihilfe und übernimmt anteilige Kosten für ambulante und stationäre Pflege sowie das Pflegegeld. Dadurch werden sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Familien finanziell entlastet.
Wer hat einen Anspruch auf Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte, Richter und deren Hinterbliebene. Sie übernimmt anteilige Kosten für Krankheit, Pflege und Geburt und ergänzt die private oder gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch müssen Beamte und Richter nur einen Teil der anfallenden Ausgaben selbst tragen, während die Beihilfe einen festgelegten Prozentsatz erstattet. Der verbleibende Betrag wird über eine private oder gesetzliche Versicherung gedeckt. Diese Regelung sorgt dafür, dass Beamte finanziell entlastet werden und auch im Pflegefall eine verlässliche Absicherung erhalten. Grundsätzlich haben verschiedene Personengruppen Anspruch auf Beihilfe, darunter Beamte auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf, ebenso wie pensionierte Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Falls Sie verheiratet sind oder Kinder haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Beihilfe erhalten, sofern sie als berücksichtigungsfähige Angehörige anerkannt sind. Im Pflegefall übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten, die nicht bereits durch die Pflegeversicherung oder andere Träger gedeckt werden. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflege. Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten profitieren Beamte von einer besseren Absicherung, da die Beihilfe über die gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI hinausgeht. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflege. Dabei werden ausschließlich notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen anerkannt, um eine faire und bedarfsgerechte Kostenübernahme zu gewährleisten.
Beihilfe und Pflegeversicherung: Wie funktioniert es?
Welche Pflegeleistungen deckt die Beihilfe?
So beantragen Sie Beihilfe für Pflegeleistungen
Wichtige Fristen und Formulare
Monatliche Beihilfe – Wiederkehrende Zahlungen
Antragstellung – Schriftlich oder digital?
Unterschiede bei Antragstellung und Erstattung
Fazit: Wie Beihilfe und private Versicherung zusammenwirken
Die Beihilfe ist eine wertvolle finanzielle Stütze für Beamte und ihre Angehörigen in Gesundheitssachen. Sie übernimmt einen Teil der Ausgaben für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege, sodass Pflegebedürftige und ihre Familien entlastet werden. Doch da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, ist eine ergänzende private Pflegeversicherung wichtig, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten. Um die Beihilfe optimal zu nutzen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die individuellen Regelungen zu informieren und alle nötigen Anträge rechtzeitig zu stellen, zum Beispiel bei der Verhinderungspflege, der Pflege zu Hause durch Angehörige oder Fachkräfte sowie der stationären Unterbringung. Wer die richtige Kombination aus Beihilfe und privater Pflegeversicherung wählt, kann sicherstellen, dass im Pflegefall alle notwendigen Leistungen zur Verfügung stehen – sei es für sich selbst oder für pflegebedürftige Angehörige. Eine gute Planung sorgt dafür, dass Pflegebedürftige bestmöglich versorgt werden, ohne finanzielle Engpässe befürchten zu müssen.
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
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Ihre Thea Regenberg
Beihilfe & Pflege: Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Beihilfe für die Pflege?
Beihilfe erhalten Beamte, Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Angehörige als finanzielle Unterstützung des Dienstherrn. Sie dient als eine Ergänzung zur privaten Pflegeversicherung und übernimmt anteilige Pflegekosten. Voraussetzung ist, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auch Beamtenwitwen und -witwer können Beihilfe für Pflegekosten erhalten, wenn sie als berücksichtigungsfähig gelten.
Wie funktioniert die Beihilfe in Kombination mit der privaten Pflegeversicherung?
Da Beamte nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, benötigen sie eine private Pflegeversicherung, die ergänzend zur Beihilfe greift. Die Beihilfe übernimmt nur einen festgelegten Prozentsatz der Pflegekosten (z. B. 50–70 %), die private Pflegeversicherung deckt den Rest. Diese Kombination sorgt für eine vollständige Absicherung im Pflegefall.
Wie beantrage ich Beihilfe für Pflegeleistungen?
Ein Beihilfeantrag muss innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum gestellt werden. Wichtig ist, dass Rechnungen nur als Kopie eingereicht werden, da sie nach Bearbeitung vernichtet werden. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, kann eine wiederkehrende Zahlung beantragt werden, sodass das Pflegegeld automatisch jeden Monat ausgezahlt wird. Die Antragstellung ist schriftlich oder digital über die Beihilfe-App möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail.
Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und gesetzlicher Pflegeversicherung?
Während gesetzlich Versicherte automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert sind, erhalten Beamte und ihre Angehörigen Beihilfe als Zuschuss zu den Pflegekosten. Die Beihilfe deckt einen festgelegten Prozentsatz, sodass eine private Pflegeversicherung zusätzlich erforderlich ist, um die restlichen Kosten zu übernehmen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung müssen beihilfeberechtigte Personen ihre Pflegekosten selbst beantragen und abrechnen, anstatt sie direkt über die Pflegekasse abzuwickeln.
Kann die Beihilfe auch für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden?
Ja, die Beihilfe unterstützt auch die Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Hier werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr übernommen. Für eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung gibt es eine Erstattung von bis zu 1.854 Euro jährlich.
Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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