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Nachbarschaftshilfe: Antrag, Anerkennung & Abrechnung
Isabell Jungesblut
Nachbarschaftshilfe kann für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein. Sie reicht von kleinen Hilfen wie Einkäufen oder Arztbegleitungen bis hin zu regelmäßiger Betreuung – und das oft in einem vertrauten, persönlichen Umfeld.
Doch wie lässt sich diese wertvolle Hilfe organisieren und abrechnen? Welche Anträge sind nötig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihr pflegebedürftiger Angehöriger oder Ihre Angehörige ganz unkompliziert Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen können, worauf Sie bei der Anerkennung achten sollten und wie die Abrechnung funktioniert.
Nachbarschaftshilfe: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie?

Damit man diese wertvolle Unterstützung der Nachbarschaftshilfe nutzen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Antrag auf Nachbarschaftshilfe
1. Die Anerkennung der unterstützenden Person
Der zukünftige Nachbarschaftshelfer muss sich nach Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes anerkennen lassen. Alle notwendigen Informationen sind in der Regel im Internet oder bei der zuständigen Registrierungsstelle zu finden.
Der zukünftige Nachbarschaftshelfer muss sich nach Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes anerkennen lassen. Alle notwendigen Informationen sind in der Regel im Internet oder bei der zuständigen Registrierungsstelle zu finden.

Die häufigsten Kriterien für die Anerkennung
Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

Fazit: Nachbarschaftshilfe – Eine wertvolle Unterstützung nutzen
Die Nachbarschaftshilfe kann den Pflegealltag spürbar erleichtern – sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für Sie als pflegende Angehörige. Sie schafft wertvolle Entlastung, fördert die Selbstständigkeit und bringt gleichzeitig soziale Nähe in den Alltag. Auch wenn die Beantragung und Abrechnung auf den ersten Blick etwas bürokratisch wirken mögen, lohnt es sich, diesen Schritt zu gehen – vorausgesetzt, diese Unterstützung wird in Ihrem Bundesland anerkannt. Mit den richtigen Informationen und etwas Planung lässt sich die Nachbarschaftshilfe unkompliziert organisieren und in den Pflegealltag integrieren. So gewinnen Sie Freiräume und Ihr Angehöriger profitiert von zusätzlicher Unterstützung und sozialen Kontakten.
Nachbarschaftshilfe - Antrag, Anerkennung & Abrechnung : Häufig gestellte Fragen
Wann und wie stelle ich den Nachbarschaftshilfe Antrag?
Für die Nachbarschaftshilfe ist kein spezieller Antrag erforderlich. Stattdessen kann die erbrachte Hilfe direkt über den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die helfende Person offiziell anerkannt ist und bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person benannt ist. Es lohnt sich, vorab beim zuständigen Landesamt oder bei der Pflegekasse nachzufragen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Muss für die Nachbarschaftshilfe eine Rechnung gestellt werden?
Ja, für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe benötigt die Pflegekasse eine Rechnung oder einen Abrechnungsnachweis. In vielen Fällen reicht ein einfaches Formular zur Abrechnung der erbrachten Leistungen, das Datum, Stundenanzahl und die erbrachte Hilfe dokumentiert. Die genauen Anforderungen variieren je nach Pflegekasse, daher empfiehlt es sich, vorab nachzufragen.
Kann die Nachbarschaftshilfe auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, die Abrechnung zusätzlicher Betreuungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe kann rückwirkend erfolgen. Da der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro angespart werden kann, ist eine rückwirkende Erstattung bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. Wichtig ist, dass alle erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentiert und die Nachweise rechtzeitig bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wie erfolgt die Abrechnung zusätzlicher Betreuungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die erbrachten Leistungen zunächst privat bezahlt und anschließend über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro bei der Pflegekasse erstattet werden können.
Welche Aufgaben können im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernommen werden?
Die möglichen Aufgaben hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Daher ist es sinnvoll, sich vorab bei der zuständigen Behörde oder Pflegekasse zu informieren. Grundsätzlich umfasst die Nachbarschaftshilfe beispielsweise Einkaufshilfe, Unterstützung im Haushalt, kleine Tätigkeiten im Garten oder auf dem Balkon, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen sowie gemeinsame Freizeitgestaltung.

Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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