Pflegeberatung in Deutschland: Alle Möglichkeiten und Rechte im Überblick

Thea Regenberg

Pflegeberatung in Deutschland: Alle Möglichkeiten und Rechte im Überblick

   Thea Regenberg  
Die Pflege eines Familienmitglieds oder auch die eigene Pflegebedürftigkeit wirft besonders zu Beginn viele Fragen auf: Welche Unterstützung gibt es? Welche finanziellen Hilfen stehen uns jetzt zu? Und wie können wir uns optimal auf den Pflegealltag vorbereiten? Das Wichtigste vorweg: Sie sind damit nicht allein. In Deutschland gibt es verschiedene Beratungsangebote, die Ihnen und Ihrer Familie helfen, den Pflegealltag zu meistern. Dazu gehören unter anderem Pflegeberatungen nach §7a SGB XI, die eine wertvolle erste Orientierungshilfe im oft unübersichtlichen System der Pflegeleistungen sind. Auch Pflegekurse nach §45 SGB XI bieten praktische Unterstützung und wertvolles Wissen für den Alltag mit Pflegebedarf. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie direkt vor Ort Unterstützung finden können. Dabei haben alle Pflegeberatungen das Ziel, Ihnen Hilfen und Tipps zur Verfügung zu stellen, die individuell auf Ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind. 

Pflegeberatung im Überblick: Unterstützung vor Ort und digital

Pflegeberatungen helfen dabei, die individuelle Pflegesituation zu gestalten, Pflegeleistungen zu beantragen und praktische Lösungen für den Alltag zu finden. Grundlage hierfür ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI), das den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung regelt. Ziel dieser Beratungen ist es, Orientierung zu bieten, praktische Tipps für die Versorgung zu vermitteln, finanzielle Leistungen aufzuzeigen und Unterstützung bei der Organisation von Hilfsangeboten zu leisten. Dabei wird die Beratung flexibel auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Zu den gesetzlich geregelten Angeboten gehören die Pflegeberatung nach §7a SGB XI, die Ihnen umfassende Orientierung im Pflegesystem bietet, die regelmäßigen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI, die für Pflegegeldbezieher bei den Pflegegraden 2 bis 5 verpflichtend sind, und die Pflegekurse nach §45 SGB XI, die pflegende Angehörige praktisch schulen, in Präsenz oder online. Darüber hinaus gibt es auch Beratungsangebote, wie Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen in Ihrer Stadt, die kostenfrei genutzt werden können. Dort erhalten Sie zusätzlich Informationen über regionale Angebote, die Ihnen bei der Pflege zu Hause weiterhelfen können. Ambulante Pflegedienste übernehmen oft ebenfalls beratende Funktionen und stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Auch digitale Pflegeberatungsstellen bieten Unterstützung, sind jedoch nicht gesetzlich geregelt. Hier können unter Umständen Kosten für Sie anfallen. 
Bei der Pflegeberatung können alle offenen Fragen zu Leistungsansprüchen geklärt werden

Mögliche Inhalte und Schwerpunkte einer Pflegeberatung

In einer Pflegeberatung können zahlreiche Themen besprochen werden, die individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen zugeschnitten sind. Folgende Punkte können dabei beispielhaft im Fokus stehen: finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch der Entlastungsbetrag, Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung, praktische Pflegetipps sowie Hinweise auf lokale Unterstützungsangebote und Pflegedienstleister. Die Inhalte hängen von der Art der Beratung und den jeweiligen Bedarfen ab. Das Ziel jeder Beratung ist es, eine bedarfsgerechte und sichere Versorgung sicherzustellen, die an die individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse der zu pflegenden Person angepasst ist. Zu Beginn einer Pflegeberatung wird die aktuelle Situation angeschaut und es werden Wünsche sowie Bedarfe aufgenommen, um eine optimale Unterstützung zu planen. Dabei können Themen wie die Verbesserung der häuslichen Pflegeumgebung, etwa durch den Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreie Badezimmerlösungen, eine Rolle spielen. Auch praktische Tipps, beispielsweise zur richtigen Lagerung, zum Einsatz von Mobilitätshilfen oder zur Verwendung von Pflegehilfsmitteln wie Rollatoren oder Pflegebetten, sind ein zentraler Bestandteil der Beratung. Angehörige erhalten zudem wertvolle Hinweise, wie sie ihren Alltag entlasten und Stress reduzieren können. Darüber hinaus werden natürlich auch organisatorische Themen geklärt, wie die Beantragung eines Pflegegrades oder die Beantragung von Hilfsmitteln. Außerdem kann die Erstellung oder Aktualisierung von einer Vorsorgevollmachten oder Notfallkarten ein wichtiger Bestandteil sein. Lokale und regionale Unterstützungsangebote, wie ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Nachbarschaftshilfen, werden ebenfalls thematisiert. Am Ende jeder Beratungen werden nächste Schritte gemeinsam besprochen und zum Teil gemeinsam eingeleitet, sodass Sie im Grunde einen genauen Fahrplan für Ihre Pflegesituation haben und sich sicherer fühlen. 

Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse, die allen Antragstellern zusteht, die einen Pflegegrad beantragen oder weitere Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen möchten. Diese Beratung ist ein wichtiger erster Schritt, um sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und individuelle Lösungen für die Pflegesituation zu entwickeln. Die Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Beratung aktiv anzubieten. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Zum einen das Angebot eines festen Beratungstermins innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Pflegeantrags oder zum anderen durch die Ausstellung eines Beratungsgutscheins, der bei anerkannten Beratungsstellen eingelöst werden kann, ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI kann auf Wunsch des Antragstellers auch in der häuslichen Umgebung stattfinden, um die persönliche Situation noch besser darstellen zu können.

Sollte die Durchführung innerhalb der ersten zwei Wochen nicht möglich sein, bleibt die Beratung auch danach noch verfügbar. Im Rahmen der Pflegeberatung nach §7a erstellt ein Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin eine individuelle Bedarfsanalyse, bei der die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen genau erfasst werden. Auf Basis dieser Analyse werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Dabei stehen unter anderem folgende Themen im Mittelpunkt: Informationen zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen und weiteren Pflegeleistungen oder die Beratung zu Maßnahmen wie dem Einbau eines Treppenlifts oder der barrierefreien Gestaltung von Bad und Wohnräumen. Aber auch Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, wie durch den Entlastungsbetrag oder Hilfen durch lokale Angebote und Hinweise auf ergänzende Leistungen, Hilfsmittel und Pflegeangebote werden thematisiert.
Damit die Pflege zu Hause gut funktioniert, sollte man die Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist nicht nur eine umfassende Orientierungshilfe, sondern auch ein wertvolles Instrument, um sicherzustellen, dass die Pflege bedarfsgerecht und individuell angepasst organisiert wird. Sie bietet Antragstellern einen klaren Überblick über ihre Rechte und Möglichkeiten und hilft dabei, den Pflegealltag von Anfang an bestmöglich zu gestalten. Mit dieser Beratung stellt die Pflegekasse sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden, sondern von Anfang an informiert werden. In komplizierten Fällen kann aus der Beratung heraus ein Case Management eingeleitet werden. Dabei werden die betroffenen Personen aktiv durch den Prozess begleitet. Es ist ein zentraler Bestandteil der Pflegeberatung und stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen nicht nur informiert, sondern auch aktiv durch den Prozess der Pflegeplanung und -umsetzung von einem Berater oder einer Beraterin begleitet werden. Durch diese bedarfsorientierte Vorgehensweise des Case Managements wird eine ganzheitliche Versorgung ermöglicht und außerdem Versorgungslücken minimiert.

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

 Damit Sie oder Ihre Angehörigen immer gut versorgt sind, sind Beratungseinsätze nach §37 Absatz 3 SGB XI für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Diese halbjährlichen Besuche werden von geschulten Pflegefachkräften durchgeführt, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 sind Sie nicht halbjährlich, sondern vierteljährlich durchzuführen. Die Beratungseinsätze sind eine tolle Unterstützung, auch wenn sie manchmal als zusätzliche Verpflichtung wahrgenommen werden. Mit zunehmendem Pflegegrad steigt jedoch auch häufig der Bedarf an Hilfe im Alltag. Die Beratungseinsätze helfen dann dabei, die Versorgung optimal an die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Ohne diese regelmäßigen Überprüfungen können Pflegebedürftige möglicherweise nicht die notwendige Unterstützung erhalten und es kann sogar dazu kommen, dass das Pflegegeld teilweise oder ganz gestrichen wird. Während der Einsätze geben Fachkräfte praxisnahe Tipps zur Pflege, empfehlen sinnvolle Hilfsmittel und stehen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen beratend zur Seite. Die Einsätze sind kostenfrei und können bei ambulanten Pflegediensten oder anderen qualifizierten Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass Sie sich selbst um die Vereinbarung dieser Termine kümmern. Im Anschluss an den Beratungseinsatz schickt die durchführende Fachkraft ein dafür vorgesehenes Beratungsprotokoll an die Pflegekasse der zu pflegenden Person.

Pflegekurse nach §45 SGB XI 

Ein weiteres wichtiges Angebot sind Pflegekurse nach §45 SGB XI, die sich an pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende richten. Diese freiwilligen Kurse vermitteln praktische Fähigkeiten und Pflegewissen in den Bereichen Lagerung, Mobilität und Grundpflege und helfen dabei, Unsicherheiten im Pflegealltag zu minimieren. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern, die Pflegequalität zu verbessern und körperliche sowie emotionale Belastungen zu verringern. Viele Kurse finden in Gruppen in Präsenz statt, was den Austausch mit anderen Pflegenden fördert. Alternativ gibt es auch Online-Angebote, wie das Pflege ABC, die eine flexible Teilnahme ermöglichen. Die Kosten für diese Kurse werden vollständig von den Krankenkassen übernommen. Zertifizierte Pflegekurse nach §45 SGB XI bieten nicht nur pflegenden Angehörigen wertvolles Wissen, sondern sind auch für Personen interessant, die sich ehrenamtlich als Nachbarschaftshelfer oder Helferin engagieren möchten. In einigen Bundesländern kann die Teilnahme an einem solchen Kurs dazu beitragen, dass das Ehrenamt offiziell anerkannt wird. Warum ist das von Bedeutung? Weil die pflegebedürftige Person dem Engagement dann über den sogenannten Entlastungsbetrag mit einer kleinen Aufwandsentschädigung entgegenkommen kann.
Kostenlose Online-Pflegekurse können eine große Unterstützung in der häuslichen Pflege sein

Pflegeberatung in der Nähe finden: Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten

Eine Pflegeberatung kann Ihnen dabei helfen, den Alltag mit Pflegebedarf zu organisieren und Entscheidungen sicher zu treffen. Es gibt viele Stellen, an die Sie sich wenden können: Pflegestützpunkte, kommunale Einrichtungen, unabhängige Pflegeberatungsstellen oder Ihre Pflegekasse sind gute erste Anlaufstellen. Darüber hinaus bieten viele Pflegedienste und Pflegeheime Beratungen an. In jeder Stadt gibt es Beratungsangebote rund um das Thema Pflege. Wenn Sie eine einmalige Pflegeberatung nach §7a SGB XI suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegekasse der zu pflegenden Person. Diese Beratung kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Auch online finden Sie wertvolle Unterstützung. Der Pflegelotse ist beispielsweise eine hilfreiche Plattform, um bundesweit verschiedene Pflegeanbieter in Ihrer Umgebung zu finden. Online-Beratungen gewinnen ebenfalls an Bedeutung, da sie eine flexible Alternative zu Vor-Ort-Terminen darstellen, besonders für beruflich eingespannte oder weiter entfernt wohnende Angehörige. 

Mein Hinweis an Sie: Wenn während eines Aufenthaltes im Krankenhaus klar wird, dass eine Person pflegebedürftig ist, ist der Sozialdienst im Krankenhaus eine wichtige Anlaufstelle. Er unterstützt die Überleitung nach Hause und hilft bei der Organisation der Versorgung. Sie können Anträge auf Pflegeleistungen direkt an die Pflegekasse senden. Das ermöglicht eine nahtlose Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt.

Fazit: Pflegeberatung als Schlüssel zu mehr Orientierung im Pflegealltag 

Die Pflegeberatung in Deutschland ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie hilft, den Pflegealltag zu organisieren, Pflegeleistungen zu beantragen und die Versorgung optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Ob Pflegeberatung nach §7a SGB XI, Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI oder Pflegekurse nach §45 SGB XI – die Angebote sind vielfältig und individuell nutzbar. Von finanziellen Leistungen über praktische Pflegetipps bis hin zu rechtlichen und organisatorischen Fragen: Die Pflegeberatung bietet wertvolle Orientierung. Neben Vor-Ort-Terminen bei Pflegestützpunkten, kommunalen Einrichtungen, Pflegediensten oder der Pflegekasse gewinnen auch Online-Beratungen zunehmend an Bedeutung. Sie bieten eine flexible Alternative, besonders für beruflich eingespannte oder weiter entfernt wohnende Angehörige. Sie sind nicht allein, denn die Pflegeberatung steht Ihnen in jeder Situation als verlässliche und kompetente Unterstützung zur Seite.

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Pflegeberatungen: Häufig gestellte Fragen

1. Was ist Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Pflegeberatung ist ein Angebot, das pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hilft, den Pflegealltag zu organisieren und Leistungen zu beantragen. Anspruch darauf haben alle, die einen Pflegegrad beantragen oder bereits beantragt haben. Die Pflegekasse bietet hierzu gesetzlich geregelte Beratungen wie die Pflegeberatung nach §7a SGB XI kostenfrei an. 

2. Was wird in einer Pflegeberatung besprochen?

In einer Pflegeberatung werden die Themen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dazu gehören finanzielle Leistungen der Pflegekassen wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag. Aber auch Themen wie die Anpassungen der Wohnumgebung, praktische Pflegetipps zur Lagerung und Mobilität und organisatorische Fragen, etwa zur Beantragung eines Pflegegrades oder von Hilfsmitteln, werden besprochen. Zudem hilft die Beratung, Unterstützungsangebote wie Pflegedienste, Alltagshilfen oder Angebote für eine Tagespflege in der Nähe zu finden.

3. Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Pflegeberatungen können bei Pflegestützpunkten, kommunalen Einrichtungen, unabhängigen Beratungsstellen oder Ihrer Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Viele Pflegedienste bieten ebenfalls Beratungen an, oft auch bei Ihnen zu Hause. Online-Plattformen wie der Pflegelotse helfen dabei, passende Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen zu finden.

4. Sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend? 

Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Sie finden bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich statt, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Einsätze stellen sicher, dass die häusliche Pflegequalität sichergestellt ist und bieten hilfreiche Tipps. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Einsätze helfen dabei, die Pflege individuell zu verbessern und sind kostenfrei.

5. Was sind Pflegekurse nach §45 SGB XI?

Pflegekurse nach §45 SGB XI richten sich an pflegende Angehörige und Ehrenamtliche. Sie vermitteln praktische Fähigkeiten, etwa zur Körperpflege, Hygiene oder zum Thema Mobilität und Hilfsmittel. Durch eine Vielzahl an Pflegethemen können Unsicherheiten bei der häuslichen Pflege minimiert werden. Die Kurse sind kostenfrei, werden von den Krankenkassen übernommen und finden in Präsenz oder online statt. Sie eignen sich auch für Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren möchten, da sie in einigen Bundesländern anerkannt werden.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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