Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen
Isabell Jungesblut
Psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder bipolare Störungen haben tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Was für andere selbstverständlich scheint – wie das Führen eines Haushalts, die Strukturierung des Alltags oder das Treffen von Entscheidungen – wird für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft zu einer Herausforderung. Gefühle von Überforderung, Antriebslosigkeit oder Unsicherheit prägen den Alltag, wodurch selbst einfache Aufgaben schwer zu bewältigen sind.
In solchen Situationen kann ein Pflegegrad eine bedeutende Unterstützung sein. Er bietet nicht nur die Möglichkeit, den besonderen Unterstützungsbedarf anzuerkennen, sondern schafft auch Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
In solchen Situationen kann ein Pflegegrad eine bedeutende Unterstützung sein. Er bietet nicht nur die Möglichkeit, den besonderen Unterstützungsbedarf anzuerkennen, sondern schafft auch Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Pflegegrade seit 2017: Bessere Unterstützung bei psychischen Erkrankungen
Früher wurde die Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen eingeteilt, die insbesondere körperliche Einschränkungen berücksichtigten. Seit 2017 wurden die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Diese Neuerung bietet besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen große Vorteile, da nun auch geistige und seelische Beeinträchtigungen umfassend in die Beurteilung einfließen. Dadurch wird eine individuellere und gerechtere Unterstützung ermöglicht.
Welcher Pflegegrad bei psychischer Erkrankung
Ob und welcher Pflegegrad bei einer psychischen Erkrankung anerkannt wird, richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der betroffenen Person. Ausschlaggebend ist, wie stark die Erkrankung die Selbstständigkeit einschränkt und den Alltag beeinflusst. Dabei wird bewertet, in welchen Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung erforderlich ist und wie umfangreich dieser Bedarf ist.
Bei leichteren psychischen Beeinträchtigungen, die den Alltag zwar erschweren, aber nur begrenzte Unterstützung erfordern, kann je nach Ausprägung ein Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 bewilligt werden. Bei schwereren psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise einer schweren Depressionen, bei der die Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist und die Betroffenen umfassende Unterstützung benötigen, kann auch ein Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 vergeben werden.
Letztlich wird der Pflegegrad immer auf Basis des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs und der individuellen Einschränkungen der betroffenen Person festgelegt, sodass die Einstufung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch ein standardisiertes Begutachtungsverfahren, das darauf abzielt, den individuellen Pflegebedarf der betroffenen Person möglichst genau zu erfassen. Für gesetzlich Versicherte übernimmt der Medizinische Dienst (MD) diese Begutachtung, während bei Privatversicherten Medicproof die Begutachtung übernimmt.
Der Pflegebedarf wird dabei auf Grundlage der sechs Module des Begutachtungsinstruments ermittelt. Diese Module decken unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens ab, um ein umfassendes Bild der Selbstständigkeit und des Unterstützungsbedarfs zu erhalten. Die Module werden unterschiedlich stark gewichtet. Das bedeutet, dass die Module unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrads einfließen und somit den Pflegegrad in unterschiedlichem Maße beeinflussen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick: Welcher Grad passt zum individuellen Bedarf?
So beantragen Sie einen Pflegegrad bei psychischer Erkrankung
Antrag stellen: Wenden Sie sich an die Pflegekasse der betroffenen Person, um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Dies kann sowohl telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Fazit: Pflegegrad bei psychischer Erkrankung
Ein Pflegegrad kann für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine wertvolle Unterstützung sein, da er finanzielle Entlastung bietet und durch verschiedene Leistungen den Alltag erleichtern kann. Voraussetzung für die Bewilligung ist jedoch, dass die Erkrankung die Selbstständigkeit deutlich beeinträchtigt und Hilfe im Alltag notwendig macht.
Der Weg zur Einstufung mag zunächst komplex wirken, doch mit einer guten Vorbereitung – etwa durch das Sammeln ärztlicher Unterlagen und das Führen eines Pflegetagebuchs – können die individuellen Beeinträchtigungen realistisch dargestellt werden. So steigen die Chancen auf eine faire Bewertung und den Zugang zu entsprechenden Leistungen.
Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen: Häufig gestellte Fragen
Kann man bei Depressionen einen Pflegegrad beantragen?
Ja, Depressionen oder andere psychische Erkrankungen können einen Pflegegrad begründen, wenn sie einen Unterstützungsbedarf bedingen und die Selbstständigkeit der betroffenen Person einschränken.
Wie wahrscheinlich ist es, bei einer psychischen Erkrankung Pflegegrad 3 zu erhalten?
Pflegegrad 3 kann bewilligt werden, wenn die betroffene Person erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit hat und dauerhaft auf regelmäßige Unterstützung angewiesen ist.
Werden psychische Erkrankungen bei der Einstufung in Pflegegrade ausreichend berücksichtigt?
Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 wird der Pflegebedarf umfassender bewertet, sodass auch geistige und psychische Beeinträchtigungen in die Bewertung mit einfließen. Dies ermöglicht eine gerechtere Einstufung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die zuvor im alten System der Pflegestufen oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird oder Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Überprüfen Sie die Begründung der Ablehnung und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen sowie eine Begründung zum Widerspruch ein, die den Pflegebedarf deutlicher machen.
Welchen Pflegegrad erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen?
Der Pflegegrad für Menschen mit psychischen Erkrankungen hängt vom Ausmaß der Einschränkungen der Selbstständigkeit und des Unterstützungsbedarfs ab.
Zur Autorin
Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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