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Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Thea Regenberg
Manchmal wird die Pflege zu Hause zur großen Herausforderung – sei es durch einen zunehmenden Pflegebedarf oder fehlende Unterstützung im Alltag bei der Pflege selbst. Aber auch akute Ereignisse können die Pflegesituation schlagartig verändern. In solchen Situationen kann die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim eine wertvolle Entlastung sein und der Person, die gepflegt wird, ein neues Zuhause bieten, in dem sie rund um die Uhr professionelle Betreuung, medizinische Versorgung und soziale Gemeinschaft erhalten.
Wann ist die vollstationäre Pflege eine wertvolle Alternative?
Für die meisten Menschen ist das eigene Zuhause der Ort, an dem sie sich am wohlsten fühlen und dort auch möglichst lange leben möchten. Doch wenn der Pflegebedarf steigt und die Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr ausreicht, kann die vollstationäre Pflege im Pflegeheim zu einer wertvollen und wichtigen Option werden. Besonders bei einer fortgeschrittenen Demenz, schweren körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen bietet sie die notwendige Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem geschützten und liebevoll gestalteten Umfeld. Pflegeheime schaffen ein neues Zuhause, in dem pflegebedürftige Menschen individuell abgestimmte Unterstützung erhalten. Dazu gehören persönliche Pflege, ausgewogene Mahlzeiten, Mobilitätsförderung sowie soziale und kulturelle Aktivitäten, die den Alltag bereichern. Angehörige erfahren Entlastung, während die Pflegebedürftigen Geborgenheit, Sicherheit und Lebensqualität in einer respektvollen Gemeinschaft finden. Kontinuierliche medizinische Versorgung und therapeutische Angebote tragen meist dazu bei, die Gesundheit bestmöglich zu erhalten und ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Vollstationäre Pflege und Zuschüsse je Pflegegrad
Die finanzielle Unterstützung durch die Leistungen der Pflegekasse richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad der betroffenen Person. Die Pflegegrade spiegeln den Bedarf an Unterstützung wider, wobei sowohl körperliche, geistige als auch psychische Einschränkungen berücksichtigt werden. Je höher also der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung für die vollstationäre Pflege.
Vollstationäre Pflege - Pflegegrad 1: Personen mit Pflegegrad 1 haben einen geringen Unterstützungsbedarf und erhalten bei vollstationärer Pflege keine direkten Zuschüsse für die Pflegeheimkosten. Wichtige Unterstützung bietet allerdings der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für soziale Betreuung oder Angebote in der Einrichtung genutzt werden kann.
Vollstationäre Pflege - Pflegegrad 2: Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßig Unterstützung bei grundlegenden Alltagstätigkeiten wie zum Beispiel Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse ab 2025 805 Euro monatlich. Zusätzlich steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro für persönliche Betreuungsangebote zur Verfügung.
Vollstationäre Pflege - Pflegegrad 3: Ab Pflegegrad 3 ist der Pflegebedarf deutlich intensiver. Pflegebedürftige benötigen umfassendere Betreuung im Alltag und vermehrte Unterstützung durch das Pflegepersonal. Die Pflegekasse zahlt ab 2025 1.319 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann ergänzend für spezielle Betreuungsangebote im Heim genutzt werden.
Vollstationäre Pflege - Pflegegrad 4: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 sind in hohem Maße auf Unterstützung angewiesen. Sie benötigen umfassende Pflege sowie intensive Betreuung durch Fachpersonal. Die Pflegekasse übernimmt 1.855 Euro monatlich der pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Auch hier unterstützt der Entlastungsbetrag von 131 Euro zusätzliche Aktivitäten und soziale Betreuung.
Vollstationäre Pflege - Pflegegrad 5: Menschen mit Pflegegrad 5 haben den höchsten Unterstützungsbedarf und benötigen oft rund um die Uhr Pflege und Betreuung. Ab 2025 zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim. Zusätzlich bleibt der Entlastungsbetrag von 131 Euro für weitere Betreuungsleistungen bestehen.
Pflegeheimkosten: Frühzeitig informieren und das passende Pflegeheim finden

Zuschüsse und Beihilfen: Finanzielle Unterstützung für die vollstationärer Pflege

Die Entscheidung für eine vollstationäre Pflege ist nicht einfach. Aus diesem Grund ist es wichtig, offen über Gefühle zu sprechen und auch über eine realistische Finanzierung. Es gibt verschiedene Zuschüsse und Beihilfen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten können. Ein bewusster Blick auf diese Unterstützungsangebote hilft, finanzielle Belastungen zu reduzieren. Während Pflegegeld bei vollstationärer Pflege entfällt, übernimmt die Pflegekasse einen festen Betrag für pflegebedingte Aufwendungen für die vollstationäre Pflege – abhängig vom Pflegegrad. Für Beamte gibt es die Möglichkeit, Beihilfe zu beantragen. Diese unterstützt einen prozentualen Anteil der Pflegekosten, abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundeslandes. In Fällen, in denen das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, besteht die Option, Sozialhilfe in Form der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Ungedeckte Pflegeheimkosten werden dann vom Sozialamt übernommen, wenn gesetzliche Freibeträge und persönliche Mittel berücksichtigt wurden.
Damit Sie bestens informiert sind, ist auch hier eine fundierte Beratung wichtig. Sozialberatungsstellen oder die Beratung in Pflegeheimen, Beihilfestellen oder auch unabhängige Pflegeberater und Beraterinnen unterstützen dabei, die richtigen Anträge zu stellen und individuelle Ansprüche geltend zu machen.
Fazit: Mehr als nur Pflege - Ein Ort zum Leben
Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist ein bedeutender Schritt, der mit vielen Überlegungen und Emotionen, wie Angst und Unsicherheit, verbunden ist. Eine gemeinsame Auswahl stellt sicher, dass Ihr Familienmitglied die beste Unterstützung erhält und Sie Ihren Angehörigen in guten Händen wissen. Ein gutes Pflegeheim bietet mehr als nur Betreuung: Es vereint pflegerische Unterstützung im Alltag, medizinische Versorgung sowie soziale und therapeutische Angebote, die die Lebensqualität nachhaltig fördern. Wichtige Auswahlkriterien sind die Pflegequalität, die Nähe zur Familie, die Ausstattung und auch das individuelle Pflegekonzept der Einrichtung. Persönliche Besuche und Gespräche mit der Heimleitung helfen, die Atmosphäre vor Ort zu erleben. Alternativ bieten Telefonate, virtuelle Rundgänge oder Fotos der Räumlichkeiten hilfreiche Einblicke. Mit einer gut durchdachten Entscheidung, die persönliche Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, lässt sich ein Pflegeheim finden, das Geborgenheit, Sicherheit und Lebensqualität in einer fürsorglichen Gemeinschaft ermöglicht.
Vollstationäre Pflege: Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege?
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim, abhängig vom Pflegegrad. Ab 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2: 805 Euro, Pflegegrad 3: 1.319 Euro, Pflegegrad 4: 1.855 Euro, Pflegegrad 5: 2.096 Euro. Diese Leistungen decken jedoch nur die Pflegekosten. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Zusätzlich erhalten alle Pflegegrade einen Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege?
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bleibt unabhängig vom Pflegegrad für alle gleich und umfasst die pflegebedingten Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Um die finanzielle Belastung zu senken, gibt es einen Leistungszuschlag nach §43c SGB XI, der mit der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigt: ab dem 1. Jahr: 15 % des Eigenanteils, ab dem 2. Jahr: 30 % des Eigenanteils, ab dem 3. Jahr: 50 % des Eigenanteils, ab dem 4. Jahr: 75 % des Eigenanteils.
Haben Beamte Anspruch auf Beihilfe bei vollstationärer Pflege?
Beamte und ihre Angehörigen können in vielen Bundesländern Beihilfe beantragen. Diese deckt einen prozentualen Anteil der Pflegeheimkosten, zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse. Die genauen Regelungen hängen von der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei der zuständigen Beihilfestelle über die Bedingungen und Antragsverfahren zu informieren.
Was passiert, wenn Einkommen und Vermögen für die vollstationäre Pflege nicht ausreichen?
Reichen Einkommen und Vermögen trotz aller Zuschüsse nicht aus, kann Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt ungedeckte Pflegeheimkosten, wenn gesetzliche Freibeträge und persönliche Mittel berücksichtigt wurden.
5. Wie finden wir das passende Pflegeheim?
Eine sorgfältige Auswahl des Pflegeheims ist entscheidend. Pflegequalität, Nähe zur Familie, Ausstattung der Einrichtung und das Pflegekonzept sollten bei der Auswahl wichtige Kriterien sein. Persönliche Besuche sowie Gespräche mit der Heim- oder Pflegedienstleitung geben Einblick in die Atmosphäre und das Angebot vor Ort.

Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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