Nachbarschaftshilfe:
Ihr Video-Pflegekurs nach §45 SGB XI
Nachbarschafts-hilfe:Ihr Video-Pflegekurs nach §45 SGB XI
mit Zertifikat. digital. kostenfrei.*
Mit Herz und Fachkenntnissen zur Nachbarschaftshilfe: Mit unseren Pflegekursen erlangen Sie das erforderliche Know-how, um Ihre Hilfsdienste offiziell von der Pflegeversicherung anerkennen zu lassen. Alle Pflege ABC-Pflegekurse entsprechen den Anforderungen des §45 SGB XI. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer!
So funktioniert es
So funktioniert's
1. Kostenlos
registrieren
2. Versichertennummer angeben
3. Pflegekurs absolvieren & Zertifikat herunterladen
Benötige ich einen Pflegekurs?
Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir:
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Häufig gestellte Fragen
Warum ist der Pflegekurs kostenlos?
Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.
Wieso muss ich die Versichertennummer angeben?
Ihre Pflegeversicherung übernimmt die vollen Kosten des Pflegekurses für Sie. Damit wir den Kurs mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung Ihre Versichertennummer und Pflegekasse (= Krankenkasse) mitzuteilen. Wir benötigen die Angaben der Kursteilnehmerin bzw. des Kursteilnehmers und nicht von der pflegebedürftigen Person.
Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?
Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können.
Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend?
Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.