Begutachtung Medizinischer Dienst: Darauf müssen Sie achten
Isabell Jungesblut
Was ist der Medizinische Dienst (MD), früher auch Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)?
Der Medizinische Dienst (MD), bis 2019 auch als Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) bezeichnet, spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflegeversicherung. Aber wissen Sie, was genau der Medizinische Dienst ist? Der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Instanz, welche im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen tätig ist. Die Hauptaufgabe des Medizinischen Dienstes ist, die medizinische und pflegerische Versorgung der Versicherten zu sichern und zu überprüfen. Im Bereich der Pflegeversicherung wird dem MD, früher auch MDK, eine wichtige Rolle zugesprochen - nämlich die MD Begutachtung. Bei Privatversicherten wird die Begutachtung nicht durch den MD, sondern durch Medicproof durchgeführt, die neutrale Begutachtungsstelle für Privatversicherte. Ebenso führt der Medizinische Dienst auch Qualitätsprüfungen, auch MD Prüfungen genannt, in ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen durch, um die Pflegequalität dort sicherzustellen.
Vorbereitung auf die MD Begutachtung
Um einen Pflegegrad zu beantragen, sollten Sie oder die betroffene Person zunächst die Pflegekasse kontaktieren. Dies kann schriftlich, telefonisch oder auch online geschehen. Nach der Antragstellung sendet die Pflegekasse in der Regel einen Fragenkatalog zu, der ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Sobald der Fragenkatalog ausgefüllt zurückgeschickt wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten Medicproof mit der Begutachtung. Diese setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Für den Termin sollten Sie sich im besten Fall wie folgt vorbereiten:
Checkliste: Wichtige Unterlagen für die Begutachtung
Diese Unterlagen sollten Sie oder die pflegebedürftige Person für die Begutachtung bereithalten, falls diese vorhanden sind.
Berichte vom Haus- oder Facharzt
Berichte der letzten Krankenhaus- und/oder Kuraufenthalte
Berichte von therapeutischen Maßnahmen (z.B. Physio-, Ergo-, Psychotherapie)
Bescheinigung über einen Grad der Behinderung (GdB)
Eine Medikamentenliste und einen Einnahmeplan
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Eine Pflegedokumentation von externen Dienstleistern, wie z. B. einem ambulanten Pflegedienst, der schon in die Pflege involviert ist
Und nicht zu vergessen: Ihre eigenen Notizen, zum Beispiel in einem Pflegetagebuch oder einem Pflegeordner.
Berichte vom Haus- oder Facharzt
Berichte der letzten Krankenhaus- und/oder Kuraufenthalte
Berichte von therapeutischen Maßnahmen (z.B. Physio-, Ergo-, Psychotherapie)
Bescheinigung über einen Grad der Behinderung (GdB)
Eine Medikamentenliste und einen Einnahmeplan
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Eine Pflegedokumentation von externen Dienstleistern, wie z. B. einem ambulanten Pflegedienst, der schon in die Pflege involviert ist
Und nicht zu vergessen: Ihre eigenen Notizen, zum Beispiel in einem Pflegetagebuch oder einem Pflegeordner.
Die sechs Module des Begutachtungsinstruments
Während der MD-Prüfung bewertet der Gutachter insgesamt sechs Module:
Das erste Modul Mobilität erfasst die Bewegungsfähigkeit, also zum Beispiel den Positionswechsel im Bett, die Fortbewegung in der Wohnung und das Treppensteigen. Im zweiten Modul werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten erfasst, also zum Beispiel das Verständnis, die Orientierung und die Fähigkeit, Gespräche zu führen. Das dritte Modul bewertet Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Darunter werden beispielsweise Ängste, Aggressivität oder nächtliches Aufstehen gefasst. Im vierten Modul geht es um die Selbstversorgung. Es wird unter anderem begutachtet, wie selbstständig die antragstellende Person, zum Beispiel Ihre Angehörige im Bereich der Körperpflege, beim Essen oder Trinken oder beim Toilettengang ist. Um den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen geht es im fünften Modul. Dort wird der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, also zum Beispiel das Einnehmen von Medikamenten, die Durchführung von Therapien oder die Nutzung medizinischer Geräte bewertet. Das letzte und somit sechste Modul des Begutachtungsinstrumentes befasst sich mit der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Also zum Beispiel die Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren, Freizeitaktivitäten zu planen und soziale Kontakte zu pflegen.
Das erste Modul Mobilität erfasst die Bewegungsfähigkeit, also zum Beispiel den Positionswechsel im Bett, die Fortbewegung in der Wohnung und das Treppensteigen. Im zweiten Modul werden die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten erfasst, also zum Beispiel das Verständnis, die Orientierung und die Fähigkeit, Gespräche zu führen. Das dritte Modul bewertet Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Darunter werden beispielsweise Ängste, Aggressivität oder nächtliches Aufstehen gefasst. Im vierten Modul geht es um die Selbstversorgung. Es wird unter anderem begutachtet, wie selbstständig die antragstellende Person, zum Beispiel Ihre Angehörige im Bereich der Körperpflege, beim Essen oder Trinken oder beim Toilettengang ist. Um den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen geht es im fünften Modul. Dort wird der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, also zum Beispiel das Einnehmen von Medikamenten, die Durchführung von Therapien oder die Nutzung medizinischer Geräte bewertet. Das letzte und somit sechste Modul des Begutachtungsinstrumentes befasst sich mit der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Also zum Beispiel die Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren, Freizeitaktivitäten zu planen und soziale Kontakte zu pflegen.
Verschiedene Arten des Gutachtens
1. Gutachten vor Ort/ nach Hausbesuch/ im Wohnbereich
2. Gutachten nach strukturiertem Telefoninterview
Die Begutachtung in Form eines strukturierten Telefoninterviews kann in Ausnahmefällen stattfinden, sodass auf die Untersuchung vor Ort im Rahmen der Begutachtung verzichtet wird. In welchen zwei Ausnahmefällen findet die Begutachtung telefonisch statt?
1. Wenn auf Grund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht,
oder,
2. wenn eine Krisensituation von nationaler Tragweite vorliegt bzw. eine Krisensituation in der Region, in der der Versicherte lebt. Ein Beispiel für so eine Krisensituation ist Ihnen sicher noch in Erinnerung geblieben: die Corona-Pandemie. Während dieser Zeit konnten aus Sicherheitsgründen keine Hausbesuche stattfinden, was dazu führte, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe eines strukturierten Telefoninterviews ermittelt werden musste. Nur so war es möglich, pflegebedürftigen Menschen auch während der Pandemie einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.
Aber auch jetzt, nach dem Ende der Pandemie, werden weiterhin telefonische Gutachten durch den Medizinischen Dienst durchgeführt – allerdings nur unter folgender Voraussetzung: bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Trifft diese Voraussetzung zu, muss der Gutachter oder die Gutachterin prüfen, ob das strukturierte Telefoninterview aus fachlicher Sicht geeignet ist.
Kritisch geprüft werden Telefoninterviews vor allem bei:
Es sei denn, es ist bereits im Vorraus klar, dass ein Hausbesuch für die pflegebedürftige Person eine untragbare Belastung darstellt.
1. Wenn auf Grund einer eindeutigen Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits feststeht,
oder,
2. wenn eine Krisensituation von nationaler Tragweite vorliegt bzw. eine Krisensituation in der Region, in der der Versicherte lebt. Ein Beispiel für so eine Krisensituation ist Ihnen sicher noch in Erinnerung geblieben: die Corona-Pandemie. Während dieser Zeit konnten aus Sicherheitsgründen keine Hausbesuche stattfinden, was dazu führte, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe eines strukturierten Telefoninterviews ermittelt werden musste. Nur so war es möglich, pflegebedürftigen Menschen auch während der Pandemie einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.
Aber auch jetzt, nach dem Ende der Pandemie, werden weiterhin telefonische Gutachten durch den Medizinischen Dienst durchgeführt – allerdings nur unter folgender Voraussetzung: bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Trifft diese Voraussetzung zu, muss der Gutachter oder die Gutachterin prüfen, ob das strukturierte Telefoninterview aus fachlicher Sicht geeignet ist.
Kritisch geprüft werden Telefoninterviews vor allem bei:
- allein lebenden Personen mit einer diagnostizierten dementiellen Erkrankung, Aufmerksamkeits-, Sprach, Hör- und Konzentrationsproblemen
- Personen mit seltenen chronischen Erkrankungen
- Personen mit psychischen Erkrankungen.
Es sei denn, es ist bereits im Vorraus klar, dass ein Hausbesuch für die pflegebedürftige Person eine untragbare Belastung darstellt.
3. Gutachten nach Aktenlage
Was passiert nach der Begutachtung?
Der bewilligte Pflegegrad bildet den tatsächlichen Pflegebedarf nicht korrekt ab? Das können Sie tun
Fazit: So meistern Sie die MD Begutachtung
Die Medizinischen Dienste (MD) - früher als Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) bekannt - begutachten den Pflegebedarf und liefern bei gesetzlich Versicherten damit die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad. Bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.
Pflegetagebuch führen/ Pflegegradrechner nutzen: Dokumentieren Sie den täglichen Pflegebedarf in einem Pflegetagebuch. Notieren Sie, welche Tätigkeiten unterstützt werden müssen und beschreiben Sie die Situation. Nutzen Sie ebenso einen Pflegegradrechner um einen ersten Einblick zu erhalten, welcher Pflegegrad möglicherweise in Frage kommt und welche Inhalte Teil der Begutachtung sind.
Medizinische Unterlagen bereitstellen: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Dokumente, wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Medikationspläne der pflegebedürftigen Person. Legen Sie diese übersichtlich in einem Ordner ab.
Offen und ehrlich sein: Sprechen Sie während der Begutachtung offen und ehrlich über die täglichen Herausforderungen und den tatsächlichen Pflegebedarf. Es ist entscheidend, dass die pflegebedürftige Person sich die benötigte Hilfe eingesteht und die notwendige Unterstützung anerkennt.
Diese Begutachtung stellt sicher, dass Pflegebedürftige eine faire und bedarfsgerechte Zuteilung von Pflegegraden erhalten, wodurch gewährleistet wird, dass sie die notwendige Unterstützung und Leistungen für ihren individuellen Bedarf bekommen. Eine genaue Erfassung des Pflegebedarfs ist entscheidend für die richtige Unterstützung und finanzielle Absicherung. Deshalb ist eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung sehr wichtig. Mit diesen Tipps meistern Sie die Begutachtung durch den MD oder durch Medicproof erfolgreich:
Terminplanung: Prüfen Sie den vorgeschlagenen Termin gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person. Falls Sie am vorgeschlagenen Tag verhindert sind, können Sie den Termin verschieben.
Bei der Begutachtung vor Ort sein: Sorgen Sie dafür, dass Sie oder eine andere Person, die in der Pflege involviert ist, während der Begutachtung vor Ort ist, um zu unterstützen.
Fragebogen vorab bearbeiten:Es ist ratsam, den Fragebogen, der im Rahmen des Pflegeantrags verschickt wird, vorab sorgfältig zusammen mit der pflegebedürftigen Person auszufüllen und für die Begutachtung bereitzulegen. Achten Sie auch darauf, ob eine Frist genannt ist, ob der Fragebogen vorab wieder bei der Kasse einzureichen ist oder ob ähnliche Angaben zum Umgang mit diesem Fragebogen genannt werden.
Terminplanung: Prüfen Sie den vorgeschlagenen Termin gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person. Falls Sie am vorgeschlagenen Tag verhindert sind, können Sie den Termin verschieben.
Bei der Begutachtung vor Ort sein: Sorgen Sie dafür, dass Sie oder eine andere Person, die in der Pflege involviert ist, während der Begutachtung vor Ort ist, um zu unterstützen.
Fragebogen vorab bearbeiten:
Pflegetagebuch führen/ Pflegegradrechner nutzen: Dokumentieren Sie den täglichen Pflegebedarf in einem Pflegetagebuch. Notieren Sie, welche Tätigkeiten unterstützt werden müssen und beschreiben Sie die Situation. Nutzen Sie ebenso einen Pflegegradrechner um einen ersten Einblick zu erhalten, welcher Pflegegrad möglicherweise in Frage kommt und welche Inhalte Teil der Begutachtung sind.
Medizinische Unterlagen bereitstellen: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Dokumente, wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Medikationspläne der pflegebedürftigen Person. Legen Sie diese übersichtlich in einem Ordner ab.
Offen und ehrlich sein: Sprechen Sie während der Begutachtung offen und ehrlich über die täglichen Herausforderungen und den tatsächlichen Pflegebedarf. Es ist entscheidend, dass die pflegebedürftige Person sich die benötigte Hilfe eingesteht und die notwendige Unterstützung anerkennt.
Begutachtung Medizinischer Dienst (MD): Häufig gestellte Fragen
Was ist eine MD Begutachtung?
Eine MD Begutachtung ist eine Einschätzung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst, um den passenden Pflegegrad festzulegen. Diese Begutachtung bildet die Grundlage für die Gewährung von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung. Bei Privatversicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.
Wie läuft die MD Begutachtung ab?
In der Begutachtung werden der Gesundheitszustand und die Pflegesituation besprochen. Der Gutachter oder die Gutachterin bewertet die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Modulen. Es ist auch möglich, dass eine körperliche Untersuchung durchgeführt wird, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu beurteilen. Des Weiteren werden spezifische Fragen zur aktuellen Pflegesituation gestellt, um den genauen Pflegebedarf zu ermitteln.
Welche Schritte sind erforderlich, um einen Widerspruch gegen den Pflegegrad einzulegen?
Zuerst sollten Sie den Bescheid gründlich überprüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pflegebedarf nicht korrekt erfasst wurde, legen Sie innerhalb eines Monats einen formlosen Widerspruch ein. Im Anschluss bereiten Sie eine detaillierte Begründung vor, entweder selbständig oder mit Unterstützung von Fachleuten wie Pflegeberatern oder Pflegesachverständigen.
Wer führt eine MD Begutachtung durch?
Bei gesetzlich Versicherten wird die MD Begutachtung durch den medizinischen Dienst - früher auch Medizinischer Dienst der Krankenkassen genannt - durchgeführt. Bei Privatversicherten findet die Begutachtung durch Medicproof statt.
Was ist eine MD Prüfung?
Eine MD-Prüfung ist eine externe Qualitätsprüfung, die in Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten durchgeführt wird. Ziel ist die Bewertung der Pflegequalität anhand festgelegter Kriterien.
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Isabell Jungesblut
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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