Nachbarschaftshilfe:
131 Euro: Voraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe:
Vorraussetzung & Beantragung

Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In einigen Bundesländern können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 125 Euro im Monat (131 Euro ab dem 01.01.2025) erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer!
*Für gesetzlich Versicherte kostenlos gemäß §45 SGB XI. Kosten für Privatversicherte meist erstattungsfähig. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.

Nachbarschaftshilfe: Das sind die Vorraussetzungen 

Um als anerkannter Nachbarschaftshelfer tätig zu werden, gibt es einige Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die folgenden Vorraussetzungen gelten größtenteils in ganz Deutschland, u.a:

Keine Verwandtschaft

Nachbarschaftshilfe darf nicht für nahe Verwandte (z. B. Eltern, Kinder) geleistet werden, meist bis hin zum zweiten Verwandtschaftsgrad.

Kein gemeinsamer Haushalt

Nachbarschaftshilfe darf nicht in einer häuslichen Gemeinschaft erbracht werden, die Helfer und Hilfebedürftige müssen in getrennten Haushalten leben.

Anerkennung bei Pflegekasse

Die Helfer müssen bei der Pflegekasse des Hilfebedürftigen als Nachbarschaftshelfer gemeldet und anerkannt werden.

Schulung bzw. Kurs

In vielen Fällen ist eine zertifizierte Schulung oder Kurs (auch Online) erforderlich, wobei Dauer und Umfang sich je nach Bundesland variieren.

Benötige ich einen Pflegekurs?

Für die Nachbarschaftshilfe kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € (131 € ab dem 01.01.2025) als Aufwandsentschädigung genutzt werden. In einigen Bundesländern ist hierfür die Teilnahme an einem Pflegekurs nach §45 SGB XI erforderlich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen. Es ist ratsam, im Voraus mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob sie die Pflegekurse von Pflege ABC als anerkannte Qualifikation akzeptiert. Sicher anerkannt sind die Kurse für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

So funktioniert es

So funktioniert's

1. Kostenlos
registrieren

2. Versichertennummer angeben

3. Pflegekurs absolvieren &  Zertifikat herunterladen

Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir:

Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Pflegekurs kostenlos?

Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.

Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?

Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.

Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?

Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können. 

Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend? 

Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.