Nachbarschaftshilfe:
131 Euro: Voraussetzung & Beantragung
Nachbarschaftshilfe:Vorraussetzung & Beantragung
Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen im Alltag zu unterstützen, etwa bei Einkäufen, Arztbesuchen oder kleinen Hausarbeiten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. In einigen Bundesländern können Helfer dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 125 Euro im Monat (131 Euro ab dem 01.01.2025) erhalten. Dafür wird in vielen Bundesländern der Nachweis eines abgeschlossenen Pflegekurses gefordert. Werden Sie jetzt anerkannter Nachbarschaftshelfer!
Nachbarschaftshilfe: Das sind die Vorraussetzungen
Keine Verwandtschaft
Nachbarschaftshilfe darf nicht für nahe Verwandte (z. B. Eltern, Kinder) geleistet werden, meist bis hin zum zweiten Verwandtschaftsgrad.
Kein gemeinsamer Haushalt
Nachbarschaftshilfe darf nicht in einer häuslichen Gemeinschaft erbracht werden, die Helfer und Hilfebedürftige müssen in getrennten Haushalten leben.
Anerkennung bei Pflegekasse
Die Helfer müssen bei der Pflegekasse des Hilfebedürftigen als Nachbarschaftshelfer gemeldet und anerkannt werden.
Schulung bzw. Kurs
In vielen Fällen ist eine zertifizierte Schulung oder Kurs (auch Online) erforderlich, wobei Dauer und Umfang sich je nach Bundesland variieren.
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So funktioniert es
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3. Pflegekurs absolvieren & Zertifikat herunterladen
Für die Nachbarschaftshilfe empfehlen wir:
Für die Nachbarschafts-hilfe empfehlen wir:
Häufig gestellte Fragen
Warum ist der Pflegekurs kostenlos?
Die Kranken- bzw. Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Pflegekurse zu übernehmen. Pflegepersonen, pflegende Angehörige oder sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können somit kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie aktuell bereits einen pflegebedürftigen Menschen versorgen oder unterstützen.
Warum muss ich meine gesetzliche Krankenversicherung angeben?
Damit wir den Kurs direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können, bitten wir Sie, uns bei der Registrierung den Namen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Angaben von der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer benötigen und nicht von der pflegebedürftigen Person.
Muss ich zur Teilnahme eine Person pflegen?
Nein, Sie müssen keine pflegebedürftige Person versorgen, um kostenlos an unserem Pflegekurs teilnehmen zu können.
Ist das Zertifikat im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ausreichend?
Die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes müssen erfüllt werden, wobei häufig der Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI gefordert wird. Alle Pflege ABC-Pflegekurse sind ein Angebot nach § 45 SGB XI. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat aufgeführt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzuklären, ob die Pflege ABC-Pflegekurse als anerkannte Qualifikation gelten.