Pflegegeld: Beratungseinsatz §37.3 - Fristen & Nachweis

Thea Regenberg

Pflegegeld: Beratungseinsatz §37.3 - Fristen & Nachweis

   Thea Regenberg  
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein wesentlicher Baustein für pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten. Die Einsätze dienen in erster Linie dazu, die Versorgungsqualität der zu pflegenden Person in ihrem häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Gleichzeitig bieten die Beratungseinsätze wertvolle Informationen und hilfreiche Tipps, wie die Pflege sowohl verbessert als auch erleichtert werden kann. Auch pflegende Angehörige profitieren von dieser Unterstützung: Sie erhalten durch die Besuche praktische Ratschläge und Entlastung im Pflegealltag. Beratungseinsätze sind für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 verpflichtend. Bei fehlendem Nachweis kann es zu Leistungskürzungen beim Pflegegeld kommen. Personen mit Pflegegrad 1 können die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen. Die Beratungseinsätze nach §37.3 sind komplett kostenfrei.

Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2: Wichtige Informationen auf einen Blick

Es findet ein Beratungseinsatz nach §37.3 statt
Für pflegebedürftige Personen wird der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 besonders bedeutsam, da er ab diesem Grad zur Pflicht wird – anders als bei Pflegegrad 1, wo der Einsatz freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Sobald eine Person erstmals einen Pflegegrad 2 oder höher erhält, ist die Teilnahme an den Beratungseinsätzen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt allerdings nur, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Die Einsätze bieten den Pflegebedürftigen sowie den pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und Orientierung in der häuslichen Pflege. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Menschen mit Pflegegrad 2 zweimal jährlich an einem Beratungseinsatz teilnehmen – jeweils einmal pro Halbjahr. Ein fehlender Nachweis der Beratungseinsätze bei Pflegegeldempfängern kann dazu führen, dass das Pflegegeld gekürzt oder vollständig eingestellt wird.

Obwohl die Einsätze manchmal als zusätzliche Verpflichtung oder Kontrollmaßnahme wahrgenommen werden, dienen sie in erster Linie als hilfreiche Unterstützung in der häuslichen Versorgung. Denn: Mit steigendem Pflegegrad wächst oft auch der Bedarf an Hilfe im Alltag. Menschen mit höheren Pflegegraden benötigen eine an ihre individuellen Bedürfnisse angepasste, bedarfsgerechte Versorgung. Die verpflichtenden Beratungseinsätze ab Pflegegrad 2 stellen sicher, dass diese Versorgung optimal gewährleistet wird. Ohne diese regelmäßigen Überprüfungen könnten Pflegebedürftige möglicherweise nicht den Umfang an Hilfe und Unterstützung erhalten, den sie wirklich benötigen.
Die Beratungseinsätze tragen somit maßgeblich dazu bei, die Pflegequalität für ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person aufrechtzuerhalten. Geschulte Fachkräfte geben praktische und fachgerechte Tipps zur Pflege und zu sinnvollen Hilfsmitteln und stehen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Diese Einsätze sind für die Pflegebedürftigen kostenlos und können bei Pflegediensten oder anderen qualifizierten Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.

Beratungseinsätze nach §37.3: So oft müssen Sie stattfinden ​​

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung für den Nachweis von Beratungseinsätzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können jedoch freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen, um sich über zusätzliche Pflegeangebote und hilfreiche Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und 3

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 sind zwei Beratungseinsätze pro Jahr vorgeschrieben, also jeweils einmal pro Halbjahr. Die Einsätze bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung im Alltag und gewährleisten eine bedarfsgerechte Versorgung im eigenen Zuhause. Der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 ist also identisch mit der Häufigkeit der Beratungseinsätze von Pflegegrad 2.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5

Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Bedarf an Unterstützung in der Regel höher, daher sind hier vier Beratungseinsätze im Jahr erforderlich, also einmal pro Quartal. Die Beratung stellt sicher, dass der umfangreiche Pflegebedarf genau erfasst und die Versorgung kontinuierlich an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden kann. 

Beratungseinsatz durch den Pflegedienst: Fachliche Unterstützung direkt zu Hause

Der Beratungseinsatz kann direkt durch den Pflegedienst durchgeführt werden
Beratungseinsätze werden immer von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und häufig über einen Pflegedienst organisiert. Dies bietet einige Vorteile: Der direkte Kontakt zu Pflegediensten schafft die Möglichkeit, bei Veränderungen im Pflegebedarf nahtlos auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen. Sollte also die Versorgung einer Wunde erforderlich werden oder eine Medikamentenstellung notwendig sein, kann die Behandlungspflege in der Regel direkt durch Fachkräfte übernommen werden. So entsteht ein kleines Pflegenetzwerk, bei dem die Mitarbeitenden des Pflegedienstes bereits mit der häuslichen Umgebung und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person vertraut sind – eine große Entlastung für die Familie.
Auch bei Beratungseinsätzen, die von Pflegeberatungsunternehmen durchgeführt werden, profitieren Pflegebedürftige und Angehörige: Die Berater und Beraterinnen helfen in der Regel mit wertvollen Kontakten weiter, um die Versorgung bestmöglich zu unterstützen und zu optimieren.
Der erste Beratungseinsatz findet immer direkt im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt, um die pflegerischen und wohnlichen Gegebenheiten umfassend zu erfassen. Ab dem zweiten Einsatz ist es möglich, jeden zweiten Termin per Video wahrzunehmen, was für viele Familien eine große Erleichterung darstellt. Dieser Wechsel zwischen Präsenz- und Videoberatungen ermöglicht eine flexible Gestaltung, die den Alltag für pflegende Angehörige erheblich vereinfacht und den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. 

§37.3 SGB XI: Die gesetzliche Grundlage für den Beratungseinsatz

§37.3 SGB XI verpflichtet Pflegegeldempfänger zu regelmäßigen Beratungseinsätzen, um eine gute und angemessene Pflegequalität sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Teilnahme am Beratungseinsatz muss schriftlich per Formular nachgewiesen werden, damit das Pflegegeld weiterhin ausgezahlt wird. Werden die Einsätze nicht wahrgenommen und nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder auch vollständig einstellen. Diese Einsätze sind jedoch nicht als Kontrolle gedacht, sondern als unterstützendes Angebot, das pflegenden Angehörigen im Alltag hilft und sicherstellt, dass die pflegebedürftige Person immer gut versorgt ist. Die gesetzliche Regelung schützt also zum einen die Pflegebedürftigen und entlastet zum anderen die Angehörigen. Sie gewährleistet, dass die häusliche Pflege bestmöglich unterstützt wird und alle Beteiligten regelmäßig über verschiedene Möglichkeiten der Versorgung informiert sind.

Schritt für Schritt: Der Ablauf eines Beratungseinsatzes nach §37.3

Schritt 1: Terminvereinbarung

Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen vereinbaren einen Termin für den Beratungseinsatz. Dies kann über einen Pflegedienst, eine Beratungsstelle oder die Pflegekasse erfolgen. Für die Suche nach einem geeigneten Anbieter ist auch der Pflegelotse eine hilfreiche Anlaufstelle. Die Beratungseinsätze sind für pflegebedürftige Personen kostenlos.

Schritt 2: Vor-Ort-Besuch oder Videoberatung

Der erste Beratungseinsatz muss immer in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, um ein vollständiges Bild der aktuellen Pflegesituation zu bekommen. Für nachfolgende Einsätze besteht die Möglichkeit einer Videoberatung. Dafür ist dann ein internetfähiges Gerät mit Kamera erforderlich. Eine qualifizierte Pflegefachkraft führt die Beratung durch und prüft dann im Gespräch, ob die Pflegebedürfnisse erfüllt werden und die Versorgung gesichert ist. Sie stellt gezielte Fragen zum Pflegealltag und geht auf bestehende Herausforderungen ein. Zudem gibt sie praktische Ratschläge zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, zur Verbesserung der Pflegesituation und zur korrekten Anwendung von Hilfsmitteln. Die Beratung umfasst auch Hinweise und Empfehlungen zu weiteren Unterstützungsangeboten und Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Beratungseinsatz kann auch digital stattfinden
Schritt 3: Dokumentation

Am Ende des Beratungseinsatzes wird ein standardisiertes Formular ausgefüllt, das alle relevanten Informationen zur Pflegesituation, Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge enthält. Dieses Formular wird von der Pflegefachkraft und dem Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter oder Vertreterin unterzeichnet. Eine Kopie verbleibt beim Pflegebedürftigen, während das Original als Nachweis an die zuständige Pflegekasse geschickt wird.

Schritt 4: Folgetermine

Nach dem Erstbesuch können weitere Beratungstermine, je nach Bedarf, auch digital per Videokonferenz oder telefonisch im Wechsel stattfinden. Es empfiehlt sich, den Folgetermin direkt nach dem aktuellen Einsatz zu vereinbaren, um eine lückenlose Betreuung sicherzustellen. Notieren Sie sich die Termine sorgfältig, da verpasste Beratungseinsätze zu Kürzungen des Pflegegeldes führen können. Bei jedem Folgetermin wird überprüft, ob die gegebenen Empfehlungen umgesetzt wurden und ob weitere Unterstützung notwendig ist.

Beratungseinsatz digital: Geht das überhaupt?

Ja, ein Beratungseinsatz kann inzwischen häufig auch digital erfolgen. Der erste Termin muss zwar immer persönlich vor Ort stattfinden, doch ab dem zweiten Einsatz ist eine Videoberatung für jeden zweiten Termin erlaubt. Diese Möglichkeit wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt und gilt derzeit bis zum 31. März 2027. Für Angehörige, die beruflich stark eingebunden sind oder weiter entfernt wohnen, bedeutet dies eine große Entlastung. Die Videoberatung bietet pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und hilfreiche Tipps, ohne dass lange Wege erforderlich sind. Pflegebedürftige und ihre Familien können somit je nach Bedarf zwischen der klassischen Vor-Ort-Beratung und der flexiblen Videoberatung wählen. Diese Regelung gewährleistet, dass Fachkräfte das häusliche Umfeld regelmäßig persönlich begutachten, während die Pflegequalität kontinuierlich gesichert bleibt. Auch bei digitaler Durchführung bleibt die Beratungsqualität erhalten, da Pflegefachkräfte gezielt auf die individuellen Fragen und Bedürfnisse der Angehörigen eingehen können.

Wichtige Fristen im Überblick

Pflegegrad 1 freiwillig freiwillig
Pflegegrad 2 und 3 Halbjährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5 Vierteljährlich verpflichtend

Frist für Beratungseinsätze: Bis Ende des Kalenderhalbjahres/ -quartals Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Einsätze erbracht worden sein

Fazit: Der Beratungseinsatz – Sicherstellung der häuslichen Pflege

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wird oft als Kontrolle empfunden, ist allerdings mehr als nur eine formale Vorgabe. Er ist eine bedeutende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die regelmäßigen Einsätze fördern langfristig die Pflegequalität und stellen sicher, dass pflegebedürftige Personen bedarfsgerecht und Ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden. Die verpflichtenden Einsätze sind nicht nur eine Absicherung für das Pflegegeld, sondern bieten pflegenden Angehörigen fachkundige Beratung und praktische Tipps, die ihren Pflegealltag deutlich erleichtern. Sie ermöglichen außerdem, auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren und Veränderungen in der Versorgung und Betreuung anzuregen. Damit es zu keinen Kürzungen des Pflegegeldes kommt, ist es wichtig, Termine immer im Voraus zu planen und sich frühzeitig damit zu beschäftigen, um die Fristen nicht zu verpassen. 

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Beratungseinsatz nach §37.3: Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 und wer muss ihn wahrnehmen?

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, um die Pflegequalität sicherzustellen und Angehörige zu entlasten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig Einsätze wahrnehmen. Bei Pflegegrad 1 ist dies freiwillig.

2. Wie oft ist ein Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 erforderlich?

Bei Pflegegrad 2 sind zwei Beratungseinsätze pro Jahr vorgeschrieben, jeweils einmal pro Halbjahr. Diese Einsätze bieten den zu Pflegenden und pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung und praktische Tipps für den Pflegealltag. Außerdem wird so gewährleistet, dass das Pflegegeld kontinuierlich weiter bezogen werden kann.

3. Kann ein Beratungseinsatz durch den Pflegedienst erfolgen?

Ja, ein Pflegedienst kann den Beratungseinsatz übernehmen. Qualifizierte Pflegefachkräfte besuchen den Pflegebedürftigen zu Hause und führen den Einsatz vor Ort durch, und zwar von der umfassenden Beratung zur Pflege über Anleitungen zum Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zu Empfehlungen für die weitere Versorgung.

4. Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?

Die Bearbeitungszeit seitens der Pflegekassen für einen Pflegegrad-Antrag beträgt in der Regel 25 Arbeitstage, nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativversorgung, gibt es verkürzte Fristen für Eilanträge. Nachdem eine Begutachtung stattgefunden hat, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und den bewilligten Pflegegrad. Sie erhalten dann Ihre Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum.

5. Ist ein Beratungseinsatz telefonisch oder digital möglich?

Ab dem zweiten Beratungstermin kann jeder zweite Einsatz digital per Videoberatung erfolgen. Diese Regelung wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt und gilt voraussichtlich bis zum 31. März 2027, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu bieten. Der Ersttermin muss jedoch immer in der Häuslichkeit stattfinden. Eine telefonische Beratung ist nicht möglich und war nur während der Pandemie als Ausnahme zulässig.

6. Wie hilft der Barmer Pflegelotse beim Beratungseinsatz?

Der Barmer Pflegelotse unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige, geeignete Anbieter für den Beratungseinsatz zu finden und die Termine zu koordinieren. Dies erleichtert den Zugang zu fachkundiger Unterstützung und hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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