Pflegegeld: Beratungseinsatz §37.3 - Fristen & Nachweis
Thea Regenberg
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein wesentlicher Baustein für pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten. Die Einsätze dienen in erster Linie dazu, die Versorgungsqualität der zu pflegenden Person in ihrem häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Gleichzeitig bieten die Beratungseinsätze wertvolle Informationen und hilfreiche Tipps, wie die Pflege sowohl verbessert als auch erleichtert werden kann. Auch pflegende Angehörige profitieren von dieser Unterstützung: Sie erhalten durch die Besuche praktische Ratschläge und Entlastung im Pflegealltag. Beratungseinsätze sind für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 verpflichtend. Bei fehlendem Nachweis kann es zu Leistungskürzungen beim Pflegegeld kommen. Personen mit Pflegegrad 1 können die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen. Die Beratungseinsätze nach §37.3 sind komplett kostenfrei.
Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2: Wichtige Informationen auf einen Blick
Für pflegebedürftige Personen wird der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 besonders bedeutsam, da er ab diesem Grad zur Pflicht wird – anders als bei Pflegegrad 1, wo der Einsatz freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Sobald eine Person erstmals einen Pflegegrad 2 oder höher erhält, ist die Teilnahme an den Beratungseinsätzen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt allerdings nur, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Die Einsätze bieten den Pflegebedürftigen sowie den pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung und Orientierung in der häuslichen Pflege. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Menschen mit Pflegegrad 2 zweimal jährlich an einem Beratungseinsatz teilnehmen – jeweils einmal pro Halbjahr. Ein fehlender Nachweis der Beratungseinsätze bei Pflegegeldempfängern kann dazu führen, dass das Pflegegeld gekürzt oder vollständig eingestellt wird.
Obwohl die Einsätze manchmal als zusätzliche Verpflichtung oder Kontrollmaßnahme wahrgenommen werden, dienen sie in erster Linie als hilfreiche Unterstützung in der häuslichen Versorgung. Denn: Mit steigendem Pflegegrad wächst oft auch der Bedarf an Hilfe im Alltag. Menschen mit höheren Pflegegraden benötigen eine an ihre individuellen Bedürfnisse angepasste, bedarfsgerechte Versorgung. Die verpflichtenden Beratungseinsätze ab Pflegegrad 2 stellen sicher, dass diese Versorgung optimal gewährleistet wird. Ohne diese regelmäßigen Überprüfungen könnten Pflegebedürftige möglicherweise nicht den Umfang an Hilfe und Unterstützung erhalten, den sie wirklich benötigen.
Die Beratungseinsätze tragen somit maßgeblich dazu bei, die Pflegequalität für ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person aufrechtzuerhalten. Geschulte Fachkräfte geben praktische und fachgerechte Tipps zur Pflege und zu sinnvollen Hilfsmitteln und stehen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Diese Einsätze sind für die Pflegebedürftigen kostenlos und können bei Pflegediensten oder anderen qualifizierten Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.
Beratungseinsätze nach §37.3: So oft müssen Sie stattfinden
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und 3
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5
Beratungseinsatz durch den Pflegedienst: Fachliche Unterstützung direkt zu Hause
§37.3 SGB XI: Die gesetzliche Grundlage für den Beratungseinsatz
Schritt für Schritt: Der Ablauf eines Beratungseinsatzes nach §37.3
Beratungseinsatz digital: Geht das überhaupt?
Wichtige Fristen im Überblick
Fazit: Der Beratungseinsatz – Sicherstellung der häuslichen Pflege
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wird oft als Kontrolle empfunden, ist allerdings mehr als nur eine formale Vorgabe. Er ist eine bedeutende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die regelmäßigen Einsätze fördern langfristig die Pflegequalität und stellen sicher, dass pflegebedürftige Personen bedarfsgerecht und Ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden. Die verpflichtenden Einsätze sind nicht nur eine Absicherung für das Pflegegeld, sondern bieten pflegenden Angehörigen fachkundige Beratung und praktische Tipps, die ihren Pflegealltag deutlich erleichtern. Sie ermöglichen außerdem, auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren und Veränderungen in der Versorgung und Betreuung anzuregen. Damit es zu keinen Kürzungen des Pflegegeldes kommt, ist es wichtig, Termine immer im Voraus zu planen und sich frühzeitig damit zu beschäftigen, um die Fristen nicht zu verpassen.
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
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Ihre Thea Regenberg
Beratungseinsatz nach §37.3: Häufig gestellte Fragen
1. Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 und wer muss ihn wahrnehmen?
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2, um die Pflegequalität sicherzustellen und Angehörige zu entlasten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig Einsätze wahrnehmen. Bei Pflegegrad 1 ist dies freiwillig.
2. Wie oft ist ein Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 erforderlich?
Bei Pflegegrad 2 sind zwei Beratungseinsätze pro Jahr vorgeschrieben, jeweils einmal pro Halbjahr. Diese Einsätze bieten den zu Pflegenden und pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung und praktische Tipps für den Pflegealltag. Außerdem wird so gewährleistet, dass das Pflegegeld kontinuierlich weiter bezogen werden kann.
3. Kann ein Beratungseinsatz durch den Pflegedienst erfolgen?
Ja, ein Pflegedienst kann den Beratungseinsatz übernehmen. Qualifizierte Pflegefachkräfte besuchen den Pflegebedürftigen zu Hause und führen den Einsatz vor Ort durch, und zwar von der umfassenden Beratung zur Pflege über Anleitungen zum Einsatz von Hilfsmitteln bis hin zu Empfehlungen für die weitere Versorgung.
4. Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?
Die Bearbeitungszeit seitens der Pflegekassen für einen Pflegegrad-Antrag beträgt in der Regel 25 Arbeitstage, nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativversorgung, gibt es verkürzte Fristen für Eilanträge. Nachdem eine Begutachtung stattgefunden hat, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung und den bewilligten Pflegegrad. Sie erhalten dann Ihre Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum.
5. Ist ein Beratungseinsatz telefonisch oder digital möglich?
Ab dem zweiten Beratungstermin kann jeder zweite Einsatz digital per Videoberatung erfolgen. Diese Regelung wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt und gilt voraussichtlich bis zum 31. März 2027, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu bieten. Der Ersttermin muss jedoch immer in der Häuslichkeit stattfinden. Eine telefonische Beratung ist nicht möglich und war nur während der Pandemie als Ausnahme zulässig.
6. Wie hilft der Barmer Pflegelotse beim Beratungseinsatz?
Der Barmer Pflegelotse unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige, geeignete Anbieter für den Beratungseinsatz zu finden und die Termine zu koordinieren. Dies erleichtert den Zugang zu fachkundiger Unterstützung und hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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