Pflegeunterstützungsgeld 2025: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

Thea Regenberg

Pflegeunterstützungsgeld 2025: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

   Thea Regenberg  
Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie: Was ist jetzt zu tun? Auf einmal steht alles Kopf. Wer kümmert sich um die Pflege? Welche Unterstützung gibt es? Wie lässt sich das mit dem Job vereinbaren? Neben der emotionalen Belastung prasseln unzählige Fragen auf Sie ein. Unsicherheit, Angst und Überforderung machen sich schnell breit. Kommen Ihnen diese Gedanken bekannt vor oder befinden Sie sich gerade in genau dieser Situation? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick. Denn wenn Sie als Angehörige kurzfristig eine Auszeit vom Job brauchen, um alles zu organisieren, können Sie sich bis zu 10 Tage freistellen lassen und das Pflegeunterstützungsgeld beantragen, um in dieser Zeit finanzielle Einbußen abzufedern. 

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Pflegende Angehörige zählt das Pflegeunterstützungsgeld
Ihr Familienmitglied wird plötzlich pflegebedürftig und von einem Moment auf den anderen müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Nun müssen Sie sich um zentrale Fragen kümmern, wie: Wer übernimmt die Pflege? Welche Unterstützung gibt es? Wie lässt sich das mit dem Beruf vereinbaren? Neben der emotionalen Belastung entstehen oft Unsicherheit und Überforderung im Vordergrund. Vor allem dann, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig Zeit brauchen, um die Versorgung zu organisieren.

Genau hier greift das Pflegeunterstützungsgeld. Es handelt sich um eine finanzielle Lohnersatzleistung, die es berufstätigen Angehörigen ermöglicht, finanziell unterstützt zu werden, während Sie sich bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Denn in der Regel kommt es während dieser Zeit nicht zu einer Lohnfortzahlung. Diese 10 tägige Auszeit nennt man auch “Kurzzeitige Arbeitsverhinderung”. Sie kann genutzt werden, um Pflegeleistungen zu beantragen, Hilfsmittel zu besorgen oder eine geeignete Betreuungslösung für seinen Angehörigen zu finden.

Seit dem 01.01.2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Jahr beantragt werden, was Angehörigen auch in 2025 mehr Planungssicherheit gibt. Doch wie genau funktioniert die Beantragung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Pflegeunterstützungsgeld, von den Anspruchsvoraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu hilfreichen Tipps. Denn in einer akuten Pflegesituation sollte die Sorge um Geld nicht im Vordergrund stehen, sondern die bestmögliche Versorgung Ihres Herzensmenschen.

Wer kann das Pflegeunterstützungsgeld beantragen?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist für berufstätige Angehörige gedacht, die sich kurzfristig um eine akute Pflegesituation kümmern müssen. Zu den Angehörigen zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister sowie Schwiegerkinder und weitere Angehörige (gemäß §7 Pflegezeitgesetz). Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die pflegebedürftige Person entweder bereits mindestens Pflegegrad 1 hat oder sich in einer akuten Situation befindet, die eine Pflegebedürftigkeit wahrscheinlich macht. In diesem Fall ist eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Pflegekasse erforderlich.

Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld im Überblick

  • Eine akute Pflegesituation eines Angehörigen tritt unerwartet ein, in der sofortige Maßnahmen erforderlich sind.
  • Sie sind berufstätig und können eine kurzfristige Arbeitsverhinderung nachweisen.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein reguläres Gehalt (keine Entgeltfortzahlung).
  • Eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Pflegekasse bestätigt die akute Pflegesituation des Angehörigen.
  • Die pflegebedürftige Person lebt in Deutschland oder unter bestimmten Bedingungen im EU-Ausland.

Mein Hinweis für Sie: Die zehn Arbeitstage können flexibel genutzt und auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass sich beispielsweise zwei Familienmitglieder die Betreuung teilen können. Zum Beispiel übernehmen Sie fünf Tage und Ihre Schwester die restlichen fünf.

Kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn:

  • Sie sich bereits in der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit befinden.
  • Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Arbeitsverhinderung weiterhin Gehalt zahlt.
  • Die pflegebedürftige Person kein naher Angehöriger im Sinne des § 7 Pflegezeitgesetzes ist.
  • Sie selbständig tätig sind oder Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld beziehen.

Antragstellung: So können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes ist unkompliziert. Sobald eine akute Pflegesituation eintritt, können Sie folgende Schritte gehen: 

1. Arbeitgeber informieren: Melden Sie Ihrem Arbeitgeber zeitnah, dass Sie aufgrund einer akuten Pflegesituation vorübergehend ausfallen werden. Geben Sie die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an.

2. Bescheinigung über die Pflegesituation einholen: Lassen Sie sich von einem Arzt ein Attest über die akute Pflegesituation ausstellen. Im Attest müssen folgende Angaben gemacht werden: Name des pflegebedürftigen Angehörigen, Zeitraum der Arbeitsverhinderung und eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit zur Sicherstellung oder Organisation der Pflege für den nahen Angehörigen. Alternativ kann auch die Pflegekasse eine Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit ausstellen.
Ärztin stellt eine Bescheinigung über die vorliegende Pflegebedürftigkeit aus
3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein. Der Antrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Arbeitsverhinderung gestellt werden. Das Formular erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen auf Nachfrage oder online. Legen Sie dem Antrag eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die Höhe Ihres ausgefallenen Arbeitsentgelts bei. 

4. Auszahlung abwarten: Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Wichtig: Das Pflegeunterstützungsgeld kann maximal für 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftiger Person gewährt werden. Die 10 Tage müssen nicht zusammenhängend genommen werden und können flexibel aufgeteilt werden.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2025?

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem Nettoarbeitsentgelt und wird wie folgt berechnet: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) geleistet wurden. Und 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erfolgt sind. Das Pflegeunterstützungsgeld ist auf maximal 70 % der Beitragsbemessungsgrenze des Krankengeldes begrenzt. Ab 2025 kann es jährlich beantragt werden, sofern eine akute Pflegesituation eintritt.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Langfristige Lösungen für die Pflege

Ein plötzlicher Pflegefall bringt viele Fragen mit sich und oft bleibt kaum Zeit zum Überlegen. Genau dafür gibt es die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Sie können sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen, um die ersten Schritte zu organisieren, mit finanzieller Unterstützung durch das Pflegeunterstützungsgeld.

Doch was, wenn die Pflegesituation nicht nur vorübergehend, sondern langfristig ist? Dann braucht es Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, für Ihren Angehörigen da zu sein, ohne dabei Ihren Beruf aufgeben zu müssen. Hierfür gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen:

Pflegezeit
: Sie können sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitenden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Familienpflegezeit: Falls eine langfristige Reduzierung der Arbeitszeit nötig ist, können Sie bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden. Alle Details finden Sie hier.

Mein Tipp für Sie: Falls die finanzielle Belastung durch die Freistellung zu groß wird, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. 

Je nachdem, wie Ihre persönliche Situation aussieht, gibt es verschiedene Wege, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Nehmen Sie sich die Zeit, sich über die passende Lösung zu informieren. Und vor allem: Lassen Sie sich beraten. Die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder eine Pflegeberatungsstelle stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Sie müssen das nicht allein bewältigen. Holen Sie sich die Hilfe, die Sie brauchen. 
Tochter pflegt die Mutter zuhause

Fazit: Das Pflegeunterstützungsgeld als finanzielle Stütze

Ein plötzlicher Pflegefall bringt nicht nur emotionale, sondern auch organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. In diesen Momenten ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und gleichzeitig Existenzängste haben zu müssen. Genau dafür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ist eine wertvolle Unterstützung für berufstätige Angehörige, die sich kurzfristig um die Versorgung eines nahen Familienmitglieds kümmern müssen. Damit Sie in dieser Ausnahmesituation handlungsfähig bleiben, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen und den Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen einreichen. Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen, die bürokratischen Hürden schnell zu meistern und sich voll und ganz auf das Wesentliche zu konzentrieren, und zwar die bestmögliche Betreuung Ihres Angehörigen. Lassen Sie sich beraten, informieren Sie sich über Ihre Rechte, und vor allem: Nehmen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen. 


💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg



Pflegeunterstützungsgeld: Häufig gestellte Fragen

Wer kann Pflegeunterstützungsgeld beantragen?

Pflegeunterstützungsgeld steht berufstätigen Angehörigen zu, die sich kurzfristig um eine akute Pflegesituation kümmern müssen. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder sowie weitere Angehörige gemäß § 7 Pflegezeitgesetz. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 hat oder sich in einer akuten Situation befindet, die eine Pflegebedürftigkeit wahrscheinlich macht.

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld und wie wird es berechnet?

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erfolgt sind. Und 100% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn es in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen gab.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann flexibel für professionelle Pflegedienste genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 betragen die Sachleistungen 2024 monatlich 796 Euro, während sie bei Pflegegrad 3 1.497 Euro pro Monat betragen. Für Pflegegrad 4 stehen 1.859 Euro monatlich zur Verfügung, und Pflegegrad 5 beinhaltet 2.299 Euro im Monat.

Wie beantrage ich das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Beantragung ist unkompliziert und umfasst folgende Schritte: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schnellstmöglich mit, dass Sie kurzfristig von der Arbeit fernbleiben müssen. Lassen Sie sich von einem Arzt oder der Pflegekasse eine Bescheinigung der akuten Pflegesituation ausstellen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein. Fügen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihr ausfallendes Arbeitsentgelt bei. Nach Prüfung wird die Leistung direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Kann ich die 10 Tage flexibel nutzen oder mit anderen Angehörigen teilen?

Ja! Die 10 Arbeitstage müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können flexibel aufgeteilt werden, solange eine akute Pflegesituation besteht. Zudem können sich mehrere Angehörige die Tage teilen. Beispielsweise kann ein Familienmitglied fünf Tage übernehmen und ein anderes die restlichen fünf.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir trotzdem Gehalt zahlt?

Falls Ihr Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin Gehalt zahlt, besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, da kein Verdienstausfall vorliegt. Prüfen Sie daher zunächst, ob Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung anbietet oder ob eine Regelung im Arbeitsvertrag existiert.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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