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Pflegeunterstützungsgeld 2025: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige
Thea Regenberg
Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie: Was ist jetzt zu tun? Auf einmal steht alles Kopf. Wer kümmert sich um die Pflege? Welche Unterstützung gibt es? Wie lässt sich das mit dem Job vereinbaren? Neben der emotionalen Belastung prasseln unzählige Fragen auf Sie ein. Unsicherheit, Angst und Überforderung machen sich schnell breit. Kommen Ihnen diese Gedanken bekannt vor oder befinden Sie sich gerade in genau dieser Situation? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick. Denn wenn Sie als Angehörige kurzfristig eine Auszeit vom Job brauchen, um alles zu organisieren, können Sie sich bis zu 10 Tage freistellen lassen und das Pflegeunterstützungsgeld beantragen, um in dieser Zeit finanzielle Einbußen abzufedern.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Ihr Familienmitglied wird plötzlich pflegebedürftig und von einem Moment auf den anderen müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Nun müssen Sie sich um zentrale Fragen kümmern, wie: Wer übernimmt die Pflege? Welche Unterstützung gibt es? Wie lässt sich das mit dem Beruf vereinbaren? Neben der emotionalen Belastung entstehen oft Unsicherheit und Überforderung im Vordergrund. Vor allem dann, wenn berufstätige Angehörige kurzfristig Zeit brauchen, um die Versorgung zu organisieren.
Genau hier greift das Pflegeunterstützungsgeld. Es handelt sich um eine finanzielle Lohnersatzleistung, die es berufstätigen Angehörigen ermöglicht, finanziell unterstützt zu werden, während Sie sich bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Denn in der Regel kommt es während dieser Zeit nicht zu einer Lohnfortzahlung. Diese 10 tägige Auszeit nennt man auch “Kurzzeitige Arbeitsverhinderung”. Sie kann genutzt werden, um Pflegeleistungen zu beantragen, Hilfsmittel zu besorgen oder eine geeignete Betreuungslösung für seinen Angehörigen zu finden.
Seit dem 01.01.2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Jahr beantragt werden, was Angehörigen auch in 2025 mehr Planungssicherheit gibt. Doch wie genau funktioniert die Beantragung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Pflegeunterstützungsgeld, von den Anspruchsvoraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu hilfreichen Tipps. Denn in einer akuten Pflegesituation sollte die Sorge um Geld nicht im Vordergrund stehen, sondern die bestmögliche Versorgung Ihres Herzensmenschen.
Genau hier greift das Pflegeunterstützungsgeld. Es handelt sich um eine finanzielle Lohnersatzleistung, die es berufstätigen Angehörigen ermöglicht, finanziell unterstützt zu werden, während Sie sich bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Denn in der Regel kommt es während dieser Zeit nicht zu einer Lohnfortzahlung. Diese 10 tägige Auszeit nennt man auch “Kurzzeitige Arbeitsverhinderung”. Sie kann genutzt werden, um Pflegeleistungen zu beantragen, Hilfsmittel zu besorgen oder eine geeignete Betreuungslösung für seinen Angehörigen zu finden.
Seit dem 01.01.2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Jahr beantragt werden, was Angehörigen auch in 2025 mehr Planungssicherheit gibt. Doch wie genau funktioniert die Beantragung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Pflegeunterstützungsgeld, von den Anspruchsvoraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu hilfreichen Tipps. Denn in einer akuten Pflegesituation sollte die Sorge um Geld nicht im Vordergrund stehen, sondern die bestmögliche Versorgung Ihres Herzensmenschen.
Wer kann das Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld im Überblick
Kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn:
Antragstellung: So können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2025?
Pflegezeit und Familienpflegezeit: Langfristige Lösungen für die Pflege

Fazit: Das Pflegeunterstützungsgeld als finanzielle Stütze
Ein plötzlicher Pflegefall bringt nicht nur emotionale, sondern auch organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. In diesen Momenten ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und gleichzeitig Existenzängste haben zu müssen. Genau dafür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ist eine wertvolle Unterstützung für berufstätige Angehörige, die sich kurzfristig um die Versorgung eines nahen Familienmitglieds kümmern müssen. Damit Sie in dieser Ausnahmesituation handlungsfähig bleiben, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen und den Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen einreichen. Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen, die bürokratischen Hürden schnell zu meistern und sich voll und ganz auf das Wesentliche zu konzentrieren, und zwar die bestmögliche Betreuung Ihres Angehörigen. Lassen Sie sich beraten, informieren Sie sich über Ihre Rechte, und vor allem: Nehmen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen.
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
Pflegeunterstützungsgeld: Häufig gestellte Fragen
Wer kann Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
Pflegeunterstützungsgeld steht berufstätigen Angehörigen zu, die sich kurzfristig um eine akute Pflegesituation kümmern müssen. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder sowie weitere Angehörige gemäß § 7 Pflegezeitgesetz. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 hat oder sich in einer akuten Situation befindet, die eine Pflegebedürftigkeit wahrscheinlich macht.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld und wie wird es berechnet?
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt: 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erfolgt sind. Und 100% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn es in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen gab.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann flexibel für professionelle Pflegedienste genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 betragen die Sachleistungen 2024 monatlich 796 Euro, während sie bei Pflegegrad 3 1.497 Euro pro Monat betragen. Für Pflegegrad 4 stehen 1.859 Euro monatlich zur Verfügung, und Pflegegrad 5 beinhaltet 2.299 Euro im Monat.
Wie beantrage ich das Pflegeunterstützungsgeld?
Die Beantragung ist unkompliziert und umfasst folgende Schritte: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schnellstmöglich mit, dass Sie kurzfristig von der Arbeit fernbleiben müssen. Lassen Sie sich von einem Arzt oder der Pflegekasse eine Bescheinigung der akuten Pflegesituation ausstellen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein. Fügen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihr ausfallendes Arbeitsentgelt bei. Nach Prüfung wird die Leistung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Kann ich die 10 Tage flexibel nutzen oder mit anderen Angehörigen teilen?
Ja! Die 10 Arbeitstage müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können flexibel aufgeteilt werden, solange eine akute Pflegesituation besteht. Zudem können sich mehrere Angehörige die Tage teilen. Beispielsweise kann ein Familienmitglied fünf Tage übernehmen und ein anderes die restlichen fünf.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir trotzdem Gehalt zahlt?
Falls Ihr Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin Gehalt zahlt, besteht kein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, da kein Verdienstausfall vorliegt. Prüfen Sie daher zunächst, ob Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung anbietet oder ob eine Regelung im Arbeitsvertrag existiert.

Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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