Familienpflegezeit: Voraussetzungen, Antrag & Dauer

Thea Regenberg
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Familienpflegezeit: Voraussetzungen & Dauer

   Thea Regenberg  
Was bedeutet es eigentlich, den eigenen Alltag zu meistern und gleichzeitig die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen? Richtig: viel Planung und eine gute Zeiteinteilung. Natürlich ist die Pflege eines Angehörigen eine Herzensangelegenheit, aber mit der Entscheidung, die Pflege zu übernehmen, kommen auch viele Fragen auf. Dann wird es nicht nur wichtig, die Zeitkapazitäten anzuschauen, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Eine Möglichkeit für eine bessere Planbarkeit ist die sogenannte “Familienpflegezeit”, die für einen bestimmten Zeitraum beansprucht werden kann. Sie ermöglicht es, die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um sich intensiv der Pflege des bedürftigen Angehörigen widmen zu können.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stellt für viele pflegende Angehörige eine große Herausforderung dar. Dabei geht es nicht nur darum, Zeit zu finden, sondern auch die emotionale und körperliche Belastung zu bewältigen. Berufliche und familiäre Verpflichtungen lassen oft wenig Raum, um die pflegerische Versorgung eines Angehörigen zusätzlich angemessen zu organisieren. Man möchte selbstverständlich für jeden da sein und sein Bestes geben, doch diese Aufgaben erfordern eine sorgfältige Planung, um den pflegebedürftigen Angehörigen optimal zu unterstützen, wenn er oder sie es selbst nicht mehr kann. Gleichzeitig darf aber auch die Selbstfürsorge der pflegenden Angehörigen nicht zu kurz kommen, denn nur wer gut auf sich selbst achtet, bewahrt langfristig die Kraft und Energie, die für die Pflege und den Alltag notwendig sind.

Mit diesem Hintergrund wird das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) zu einer wichtigen Stütze. Es ermöglicht Arbeitnehmern seit dem 1. Januar 2015, ihre Arbeitszeit flexibel zu reduzieren, um sich intensiver der Pflege von Angehörigen widmen zu können, ohne dabei die finanzielle Sicherheit aus den Augen zu verlieren. Das Gesetz schafft einen Rahmen, der es ermöglicht, die vielfältigen familiären, beruflichen, persönlichen und pflegerischen Anforderungen und Aufgaben im Alltag besser zu vereinen. Das Familienpflegezeitgesetz umfasst Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit. Im Rahmen der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduziert werden, um sich voll und ganz auf die Pflege eines Angehörigen zu konzentrieren.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Was ist die Familienpflegezeit? 

Die Familienpflegezeit ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um sich um die Pflege eines nahen Angehörigen zu kümmern. Sie bietet eine wertvolle Unterstützung für alle, die die Herausforderungen der Pflege eines Angehörigen mit den Anforderungen und Aufgaben des Berufs- und Familienlebens in Einklang bringen müssen. Nach den gesetzlichen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren und die Familienpflegezeit für eine maximale Dauer von 24 Monaten in Anspruch nehmen. Das ermöglicht also eine flexiblere Planung der Pflege, ohne die finanzielle Stabilität durch den Beruf vollständig aufzugeben.

Um Familienpflegezeit zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, der unter anderem die genauen Voraussetzungen und die gewünschte Dauer der Arbeitszeitreduktion beinhaltet. Das Gesetz erlaubt zudem eine flexible Gestaltung, die eine Verlängerung oder Verkürzung der Familienpflegezeit unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, um der veränderten Familiensituation gerecht zu werden. 

Voraussetzungen für die Familienpflegezeit

Zuerst stellt sich natürlich die Frage, wer eigentlich Anspruch auf die Familienpflegezeit hat: Grundsätzlich steht dieser gesetzliche Anspruch allen Arbeitnehmern zu, die in einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten arbeiten. Dabei werden Auszubildende bei der Zählung der Mitarbeitenden nicht berücksichtigt. Dennoch können auch Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen die Familienpflegezeit in Ihrer eigenen Situation beantragen. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, müssen vor der Inanspruchnahme noch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es liegt ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vor
  • Der zu pflegende Angehörige hat mindestens Pflegegrad 1
  • Die Pflege erfolgt in häuslicher UmgebungSie reduzieren
  • Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden


Hinweis: Wenn Sie eine minderjährige Person pflegen, können Sie die Familienpflegezeit auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Pflege nicht im eigenen Haushalt erfolgt. In diesem Fall findet die Pflege außerhäuslich statt, wobei aber trotzdem mindestens Pflegegrad 1 vorliegen muss.

Familienpflegezeit beantragen: Schritt für Schritt-Anleitung

Diese Schritte helfen Ihnen, sich dem Thema Familienpflegezeit zu nähern und sie zu beantragen, um sich anschließend um die Planung der Versorgung Ihres Angehörigen kümmern zu können. 

1. Prüfung der Anspruchsberechtigung
Schauen Sie zunächst, ob Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit erfüllen. Darunter fallen: die Beschäftigung in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern (ohne Auszubildende) und die Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung.

2. Pflegebedürftigkeit nachweisen
Weisen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen mit einer Bescheinigung der zuständigen Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes bei Ihrem Arbeitgeber nach.

3. Schriftliche Ankündigung
Reichen Sie spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn der Familienpflegezeit eine schriftliche Ankündigung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Geben Sie dabei auch den genauen Zeitraum und den Umfang der Arbeitszeitreduzierung an. Das beinhaltet natürlich auch die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Ein Musterformular für die Beantragung kann dabei eine große Hilfe sein, um alle wichtigen Punkte zu bedenken. Sie finden ein Muster auf der Seite: Wege zur Pflege vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

4. Arbeitgebergespräch und Vereinbarung
Vereinbaren Sie nach der schriftlichen Ankündigung ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um die Bestätigung einzuholen und eine genaue Planung der Arbeitszeiten in den kommenden Wochen zu besprechen. In der Regel muss der Arbeitgeber Ihren Wünschen nachkommen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Und denken Sie daran: Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. Danach können Sie sich verstärkt auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren.

Hinweis: Ist eine Verlängerung oder eine Verkürzung der Familienpflegezeit absehbar, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und halten Sie auch diese immer schriftlich fest. 
Antrag zur Familienpflegezeit einreichen

Finanzielle Unterstützung während der Familienpflegezeit

Sich teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, ist eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit in der häuslichen Pflege. Aber wie sieht es mit der finanziellen Stabilität aus? Wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, kommt es in der Regel auch zu einem geringeren Einkommen und das kann einem viele Sorgen bereiten. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung ist daher sehr wichtig. Für den Fall, dass es zu einer reduzierten Lohnfortzahlung kommt, gibt es aber eine Lösung, die Ihnen weiterhelfen kann. Für die Familienpflegezeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen. So kann der Lohnverlust in der Zeit gemindert werden. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und wird direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt. Nach Ende der Familienpflegezeit wird das Darlehen in Raten wieder zurückgezahlt. Und auch nicht ganz unwichtig: Es gibt auch eine Härtefallregelung. Das bedeutet, dass auf Antrag und in Sonderfällen, die Fälligkeit der Rückzahlung hinausgeschoben oder vermindert werden kann, um eine besondere Härte für die Beschäftigten zu vermeiden. Außerdem ist es immer möglich, weitere Leistungen mit in die Familienpflegezeit einzuplanen, wie zum Beispiel das Pflegegeld. Ihr Angehöriger hat mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch darauf. Das Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein zur Organisation der häuslichen Versorgung. Lassen Sie sich in jedem Fall umfassend zu diesem Thema vor Inanspruchnahme der Familienpflegezeit beraten. 

Versicherungsschutz während der Familienpflegezeit

Während der Familienpflegezeit lassen Sie sich teilweise von der Arbeit freistellen, wobei Ihre wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen muss. Da Sie weiterhin beschäftigt sind, bleibt Ihr gesetzlicher Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bestehen. Das bedeutet, dass auch weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Allerdings können sich durch die reduzierte Arbeitszeit Ihre Beiträge zur Rentenversicherung verringern. Wenn Sie jedoch einen Angehörigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 pflegen, können Sie zusätzliche Beiträge zur sozialen Sicherung der Pflegeperson beantragen, um Ihre Rentenansprüche während der Pflegezeit auszugleichen. Darüber hinaus ist es ratsam, über den Abschluss oder die Anpassung einer privaten Haftpflichtversicherung nachzudenken, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern, die im Rahmen Ihrer Pflegetätigkeit entstehen könnten. Eine individuelle Beratung über Ihren Versicherungsstatus ist daher äußerst wichtig.

Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit

Die Sorge vor einer Kündigung während der Familienpflegezeit ist glücklicherweise unbegründet. Sobald Sie die Familienpflegezeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber angekündigt haben, greift ein Kündigungsschutz, der bis zum vereinbarten Ende der Familienpflegezeit gilt. In dieser Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen grundsätzlich nicht kündigen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Gründe vor. Dieser Schutz gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um sich vollständig auf die Pflege und Versorgung Ihres Angehörigen konzentrieren zu können. Sollte dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden, haben Sie das Recht, dieser umgehend schriftlich zu widersprechen und das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Falls keine Einigung erzielt wird, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.

Familienpflegezeit und Pflegezeit: Das ist der Unterschied

Pflegende Angehörige
Die ​​Pflegezeit und die Familienpflegezeit sind zwei verschiedene Möglichkeiten, Beruf und Pflegeaufgaben zu kombinieren. Beides wird im  Familienzeitgesetztes (FPfZG) geregelt. Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Die Familienpflegezeit hingegen erlaubt eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate. Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Unheimlich praktisch ist aber: Sie können beide Modelle kombinieren, also zum Beispiel erst die Pflegezeit nutzen und dann in die Familienpflegezeit übergehen, solange die Gesamtdauer 24 Monate nicht überschreitet. Allerdings muss ein Übergang nahtlos erfolgen, auch mit dem Hintergrund, einen durchgehenden Kündigungsschutz aufrecht zu erhalten und eine durchgehende Unterstützung für Ihren Angehörigen zu sein. Anders als bei der Familienpflegezeit besteht der Anspruch auf die Pflegezeit bereits ab 15 Mitarbeitenden im Unternehmen. Außerdem unterscheiden sich die Ankündigungsfristen gegenüber dem Arbeitgeber, sodass in beiden Fällen rechtzeitig ins Gespräch und vor allem in die Planung gegangen werden muss. Eine Pflegezeit muss mindestens zehn Tage vor Beginn beim Arbeitgeber angekündigt werden. 

Wussten Sie das bereits? Sie haben die Möglichkeit, bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit auszusetzen, um einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase zu begleiten. Diese Zeit erlaubt es Ihnen, für Ihren Angehörigen da zu sein und ihn auf seinem letzten Weg zu unterstützen, auch wenn er oder sie sich in einem Hospiz befindet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht notwendig. Zudem können Sie für diesen Zeitraum ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um sich ganz auf die Begleitung Ihres Angehörigen konzentrieren zu können.

Fazit: Familienpflegezeit - Pflege und Beruf bestmöglich vereinbaren

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bietet Arbeitnehmern seit dem 1. Januar 2015 durch die Familienpflegezeit die wertvolle Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um sich verstärkt um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Die Regelung ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit und hilft, den Alltag und die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu meistern. Der Anspruch besteht, wenn ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten arbeitet, der zu pflegende Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat und die Pflege zuhause stattfindet. Die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens sowie ein Kündigungsschutz bieten während dieser Zeit eine Stütze. Die Familienpflegezeit ist eine große Hilfe, um die Balance zwischen beruflichen Verpflichtungen und der Pflege seiner Liebsten zu erleichtern und sorgt dafür, dass pflegende Angehörige die notwendige Unterstützung erhalten. Bei Fragen zur Pflegesituation haben Sie immer die Möglichkeit, sich an das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums zu wenden. Pflegestützpunkte und Pflegeberater und Beraterinnen sind ebenfalls wertvolle Anlaufstellen.

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Familienpflegezeit: Häufig gestellte Fragen

Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 24 Monate zu reduzieren, bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Der Anspruch besteht, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern beschäftigt sind (Auszubildende werden nicht mitgezählt). Der zu pflegende Angehörige muss außerdem mindestens Pflegegrad 1 haben und in der Häuslichkeit versorgt werden. 

Wie kann ich die Familienpflegezeit bei meinem Arbeitgeber beantragen?

Um Familienpflegezeit zu beantragen, müssen Sie zunächst Ihre Anspruchsberechtigung prüfen. Danach weisen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen schriftlich nach und reichen spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn eine schriftliche Ankündigung bei Ihrem Arbeitgeber ein, in der Sie den genauen Zeitraum und die geplante Arbeitszeitreduktion angeben. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um die Details zu besprechen und alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.Das geht ganz unkompliziert: Um Pflegegrad 1 zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben oder auch ein Anruf - manchmal klappt es sogar online. Nach dem Antrag erhalten Sie dann einen Begutachtungstermin bei Ihnen Zuhause oder im Zuhause der zu pflegenden Person, in dem ein Gutachter den Pflegebedarf genau anschaut. Anhand dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse anschließend über den Pflegegrad.

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Familienpflegezeit?

Während der Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, um fehlendes Einkommen auszugleichen. Das Darlehen wird nach der Familienpflegezeit in Raten zurückgezahlt. Zudem sollten Sie sich darum kümmern, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auch die Pflegeleistungen von der Pflegekasse beantragt und erhält, die ihm oder ihr zustehen, um die Pflegesituation zu unterstützen.

Wie bin ich während der Familienpflegezeit vor Kündigung geschützt?

Während der Familienpflegezeit haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der schriftlichen Ankündigung der Familienpflegezeit beim Arbeitgeber und gilt bis zum Ende der vereinbarten Familienpflegezeit. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Gründe vor.

Was ist der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit?

Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate, während die Familienpflegezeit eine Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate erlaubt. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht bereits ab mehr als 15 Mitarbeitern im Unternehmen, während die Familienpflegezeit in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern gilt. Beide Modelle können kombiniert werden, solange die Gesamtdauer 24 Monate nicht überschreitet. Der Übergang von der Pflegezeit zur Familienpflegezeit muss nahtlos erfolgen. 
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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