Pflegegrad 1 im Überblick:
Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen
Thea Regenberg
Wussten Sie das schon? Wenn Sie oder ein Familienmitglied geringe Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit und den Fähigkeiten haben, können Sie bei der Pflegekasse den Pflegegrad 1 beantragen. Jeder, der durch Einschränkungen oder Erkrankungen im Alltag beeinträchtigt ist, hat einen Anspruch darauf. Zwar gibt es bei Pflegegrad 1 noch keine direkten Geldleistungen oder Sachleistungen, aber der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann Ihnen im Alltag schon sehr weiterhelfen. Außerdem haben Sie Zugang zu nützlichen Hilfsmitteln von der Pflegekasse, die Ihren Alltag erleichtern können. Hier erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen und welche weiteren Leistungsansprüche Sie haben.
Was bedeutet eigentlich Pflegegrad 1?
Starten wir mal ganz von vorne: Von den insgesamt 5 Pflegegraden stellt Pflegegrad 1, der oftmals irrtümlich mit der Pflegestufe 1 verwechselt wird, die geringste Pflegebedürftigkeit dar. Pflegegrade helfen dabei, den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags einer pflegebedürftigen Person in Deutschland einzuordnen und ermöglichen so den Zugang zu vielen verschiedenen Leistungsansprüchen der Pflegekassen.
Die Einstufung erfolgt für gesetzlich versicherte Personen durch den Medizinischen Dienst (MD) oder durch Medicproof bei Privatversicherten. Die Begutachtung findet in der Regel dort statt, wo die zu pflegende Person lebt und richtet sich nach einem speziellen Begutachtungssystem, in der die individuellen Einschränkungen genau erfasst und anschließend nach Punkten innerhalb von sechs Bewertungsmodulen eingeordnet werden, damit die Pflegesituation bestmöglich abgebildet und unterstützt werden kann. Einen Pflegegrad 1 erhält man bei einer Einstufung von mindestens 12,5 Punkten bis 27 Punkten. Ab 27 Punkten findet bereits eine Einordnung in den Pflegegrad 2 statt.
Die Einstufung erfolgt für gesetzlich versicherte Personen durch den Medizinischen Dienst (MD) oder durch Medicproof bei Privatversicherten. Die Begutachtung findet in der Regel dort statt, wo die zu pflegende Person lebt und richtet sich nach einem speziellen Begutachtungssystem, in der die individuellen Einschränkungen genau erfasst und anschließend nach Punkten innerhalb von sechs Bewertungsmodulen eingeordnet werden, damit die Pflegesituation bestmöglich abgebildet und unterstützt werden kann. Einen Pflegegrad 1 erhält man bei einer Einstufung von mindestens 12,5 Punkten bis 27 Punkten. Ab 27 Punkten findet bereits eine Einordnung in den Pflegegrad 2 statt.
Pflegegrad 1 oder Pflegestufe 1 - Der entscheidende Unterschied
Vielleicht hören Sie auch manchmal noch von Pflegestufen? Es kommt immer wieder vor, dass über Pflegestufen gesprochen wird, wenn es um die Pflegebedürftigkeit geht. Dann wird oft der Begriff Pflegestufe 1 für den Pflegegrad 1 verwendet. Aber: Dieser Begriff ist veraltet und wurde nur bis 2016 verwendet. Und hinzu kommt noch, dass die frühere Pflegestufe 1 heute vielmehr mit dem heutigen Pflegegrad 2 gleichzusetzen ist. Der heutige Pflegegrad 1 war früher noch nicht als Pflegestufe vorgesehen. Das Ganze kam mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017, in dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Seitdem gibt es nicht mehr nur drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade.
Aber was hat das Ganze mit sich gebracht, außer einen neuen Namen? Diese Veränderung kam vielen Menschen zugute - denn die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, wie bei demenziellen Erkrankungen, wird von da an genauso berücksichtigt wie die von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Dies ermöglicht eine präzisere Einordnung und eine individuelle Ausrichtung der Pflege. Viele Menschen haben dadurch erstmals mit einem Pflegegrad 1 Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem wurden auch die Leistungen verbessert und der Begutachtungsprozess angepasst, um die individuellen Bedürfnisse besser verstehen und einordnen zu können. Das schafft eine Grundlage für eine gerechtere und umfassendere Unterstützung für pflegebedürftige Menschen.
Aber was hat das Ganze mit sich gebracht, außer einen neuen Namen? Diese Veränderung kam vielen Menschen zugute - denn die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, wie bei demenziellen Erkrankungen, wird von da an genauso berücksichtigt wie die von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Dies ermöglicht eine präzisere Einordnung und eine individuelle Ausrichtung der Pflege. Viele Menschen haben dadurch erstmals mit einem Pflegegrad 1 Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem wurden auch die Leistungen verbessert und der Begutachtungsprozess angepasst, um die individuellen Bedürfnisse besser verstehen und einordnen zu können. Das schafft eine Grundlage für eine gerechtere und umfassendere Unterstützung für pflegebedürftige Menschen.
Pflegegrad 1 beantragen - aber wann?
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat eine entscheidende Neuerung mit sich gebracht, denn Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen können nun viel besser unterstützt werden. Doch ab wann hat man Anspruch auf Pflegegrad 1?
Grundsätzlich kann jeder, unabhängig vom Alter, einen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist aber, dass der Unterstützungsbedarf voraussichtlich länger als sechs Monate andauert oder bereits sechs Monate vorliegt. Das kann auch schon bei kleinen Einschränkungen der Fall sein, die den Alltag erschweren. Sie treten aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich auf und hängen oft von den jeweiligen Erkrankungen ab. Häufig beginnt eine Pflegebedürftigkeit damit, dass alltägliche Aufgaben im Haushalt nicht mehr allein und vor allem sicher ausgeführt werden können. Beispielsweise können Schmerzen auftreten, Unsicherheiten beim Gehen und Stehen entstehen oder das Treppensteigen wird ohne Handlauf und viel Kraft zur Herausforderung. Zu Beginn wird auch sehr häufig Hilfe bei Einkäufen oder der Reinigung der Wohnung benötigt. Es können auch erste Anzeichen von Vergesslichkeit, leichte Stimmungsschwankungen oder Probleme mit der Orientierung auftreten. Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist die Körperpflege ein besonders wichtiges Thema.
Viele Menschen möchten natürlich nicht zugeben, dass sie Hilfe benötigen. Aber schon das Vorbereiten und Reichen von Hygieneartikeln oder einfach nur ein: “Ich bin in der Nähe, wenn du mich brauchst”, während die pflegebedürftige Person sich duscht, kann schon eine große Erleichterung sein und viel Sicherheit geben, wenn Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen den Alltag erschweren.
Grundsätzlich kann jeder, unabhängig vom Alter, einen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist aber, dass der Unterstützungsbedarf voraussichtlich länger als sechs Monate andauert oder bereits sechs Monate vorliegt. Das kann auch schon bei kleinen Einschränkungen der Fall sein, die den Alltag erschweren. Sie treten aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich auf und hängen oft von den jeweiligen Erkrankungen ab. Häufig beginnt eine Pflegebedürftigkeit damit, dass alltägliche Aufgaben im Haushalt nicht mehr allein und vor allem sicher ausgeführt werden können. Beispielsweise können Schmerzen auftreten, Unsicherheiten beim Gehen und Stehen entstehen oder das Treppensteigen wird ohne Handlauf und viel Kraft zur Herausforderung. Zu Beginn wird auch sehr häufig Hilfe bei Einkäufen oder der Reinigung der Wohnung benötigt. Es können auch erste Anzeichen von Vergesslichkeit, leichte Stimmungsschwankungen oder Probleme mit der Orientierung auftreten. Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist die Körperpflege ein besonders wichtiges Thema.
Viele Menschen möchten natürlich nicht zugeben, dass sie Hilfe benötigen. Aber schon das Vorbereiten und Reichen von Hygieneartikeln oder einfach nur ein: “Ich bin in der Nähe, wenn du mich brauchst”, während die pflegebedürftige Person sich duscht, kann schon eine große Erleichterung sein und viel Sicherheit geben, wenn Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen den Alltag erschweren.
Pflegegrad 1: Leistungen
Beratung & Pflegekurse
Monatliche Leistungen
Einmalige Leistungen
125 Euro Entlastungsbetrag im Monat: Pflegegrad 1 & Haushaltshilfe
Ja, auch wenn bei einem Pflegegrad 1 noch kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht, bietet er Vorteile für Ihre Pflegesituation. Denn: Neben dem Anspruch auf professionelle Pflegeberatungen und Zuschüsse für Hilfsmittel im häuslichen Umfeld, steht Ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Dieser Betrag wird zwar nicht direkt ausgezahlt, kann aber für anerkannte Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen und Beschäftigungsangebote durch anerkannte Personen oder Unternehmen. Und besonders interessant ist auch: In vielen Bundesländern kann der Betrag bereits für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe verwendet werden, sofern die helfende Person nach Landesrecht anerkannt ist.
Der Entlastungsbetrag kann dann nach dem Kostenerstattungsprinzips genutzt werden. Das bedeutet, dass Sie Ausgaben für Entlastungsleistungen bis zu 125 Euro monatlich oder 1.500 Euro jährlich bei der Pflegekasse rückwirkend geltend machen können. Dafür ist es aber wichtig, die Pflegekasse vorab zu informieren und in den bereitgestellten Formularen die helfende Person oder das Unternehmen und die erbrachten Leistungen plus die Kosten genau anzugeben. Viele Unternehmen übernehmen aber auch die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben. Das klingt doch schonmal nicht schlecht. Und auch nicht ganz unwichtig: Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und noch genutzt werden. Danach verfällt der Restbetrag vom Vorjahr. Der Entlastungsbetrag kann also bei Pflegegrad 1 vielseitig eingesetzt werden, um Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Pflegeberater oder Beraterinnen und Ihre Pflegekasse.
Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung von Pflegegrad 1
Informieren Sie sich
Bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen, ist es ratsam, sich erstmal über den Anspruch und die Module der Begutachtungs-Richtlinie zu informieren, also: Bestehen Einschränkungen in einem oder in mehreren Lebensbereichen? Die Bewertungs-Module können Sie sich online genauer anschauen. Ein Pflegegradrechner kann Ihnen hierbei ebenfalls viel Zeit und Recherche ersparen. Er liefert Ihnen bei korrekten Angaben eine grobe Einschätzung, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist.
Pflegekasse kontaktieren & Antrag stellen
Formular ausfüllen
Termin für die Begutachtung vereinbaren
Begutachtungstermin meistern
Bescheid der Pflegekasse abwarten
Der Begutachtungstermin steht an - Darauf sollten Sie achten
Natürlich ist es wichtig, dass Sie persönlich zum vereinbarten Termin vor Ort sind. Sollten unvorhergesehene Umstände wie ein Krankenhausaufenthalt auftreten, informieren Sie den medizinischen Dienst umgehend und vereinbaren einen neuen Termin. Es kann entlastend sein, wenn eine vertraute Person, wie etwa Ihre Pflegeperson oder ein Familienmitglied, zum Begutachtungstermin mit anwesend ist. Dadurch können wichtige Informationen zur Pflegesituation besser erfasst werden, sodass nichts an Infos verloren geht.
Besonders bei Personen mit kognitiven Einschränkungen ist es wichtig, die Begutachtung im Voraus ruhig zu erklären. Die Begutachtung erfordert Offenheit darüber, wo Hilfe benötigt wird und welche Gefahren dadurch im Alltag bestehen könnten. Es ist okay, Hilfe anzunehmen und ehrlich zu sein, selbst wenn man anfangs denkt, dass man bestimmte Dinge doch noch allein bewältigen kann.
Also: Die Vorbereitung ist entscheidend - Notieren Sie sich deshalb vor dem Begutachtungstermin wichtige Stichpunkte und besonders auch Fragen, die Sie stellen wollen. Pflegetagebücher sind eine wertvolle Hilfe, um alle relevanten Informationen und Veränderungen übersichtlich festzuhalten. Dazu genügt ein einfaches Buch, einige Zettel oder Sie schauen mal nach Vordrucken im Internet.
Fazit: Pflegegrad 1 – Kleine Hilfe, großer Unterschied
Auch wenn es beim Pflegegrad 1, der häufig mit der damaligen Pflegestufe 1 verwechselt wird, noch kein Pflegegeld oder Sachleistungen gibt, haben Sie als pflegebedürftige Person viele Vorteile, die Ihnen den Alltag besonders für erste Einschränkungen erheblich erleichtern können. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann und sollte unbedingt auch für Entlastung sorgen und dafür beansprucht werden. Das fängt schon an mit den kleinsten Aufgaben im Haushalt oder auch mit einer sicheren Begleitung zu Ihren Arztterminen, die Sie viel Kraft und Zeit kosten. Eine professionelle Pflegeberatung und Zuschüsse für Hilfsmittel bieten Ihnen viel Sicherheit und eine Möglichkeit, Ihren Pflegealltag besser zu planen.
Bei Ihnen kommen viele Fragen auf oder Sie möchten sich nochmal persönlich informieren? Kontaktieren Sie dann in jedem Fall Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater oder eine Beraterin in Ihrem Umkreis. Sie können auch Ausschau nach dem nächsten Pflegestützpunkt halten. Und denken Sie immer daran: Die Beantragung eines Pflegegrades ist unkompliziert und kann Ihnen in Ihrer individuellen Lebenslage sehr unter die Arme greifen.
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
💜-liche Grüße
Ihre Thea Regenberg
Pflegegrad 1: Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1?
Jeder Mensch kann einen Pflegegrad beantragen, wenn er aufgrund körperlicher oder seelischer Einschränkungen in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Der Anspruch besteht, sobald klar ist, dass der Unterstützungsbedarf voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird oder bereits besteht.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Das geht ganz unkompliziert: Um Pflegegrad 1 zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben oder auch ein Anruf - manchmal klappt es sogar online. Nach dem Antrag erhalten Sie dann einen Begutachtungstermin bei Ihnen Zuhause oder im Zuhause der zu pflegenden Person, in dem ein Gutachter den Pflegebedarf genau anschaut. Anhand dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse anschließend über den Pflegegrad.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Leider gibt es bei einem Pflegegrad 1 noch keine direkte Pflegegeldzahlung. Allerdings besteht der Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann für verschiedene anerkannte Dienstleistungen genutzt werden, die den Betroffenen als auch die pflegenden Angehörigen entlasten, wie z.B. durch haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Nachbarschaftshilfe.
Kann ich eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad 1 erhalten?
Na klar! Mit Pflegegrad 1 haben Sie als pflegebedürftige Person Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann u.a. für anerkannte haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden, wie z.B. Reinigung, Einkaufen oder Wäsche waschen.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
Zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 gehören der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte oder Pflegeberater und Beraterinnen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Hausnotrufsysteme, sowie eine Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.
Zur Autorin
Thea Regenberg
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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