Pflegegrad 2 im Überblick: Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

Thea Regenberg
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Pflegegrad 2 im Überblick:
Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

   Thea Regenberg  
Der Pflegegrad 2 wird anerkannt, wenn beim Begutachtungstermin in Ihrem Zuhause eine Punktzahl von 27 oder höher festgestellt wird. Es bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit vorliegt und somit auch ein erhöhter Pflegebedarf besteht. Bei Anerkennung von einem Pflegegrad 2 haben Sie neben den Leistungen, die bereits bei Pflegegrad 1 beansprucht werden können, einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen von Ihrer Pflegekasse.

Pflegegrad 2: Kurz erklärt

Pflegegrad 2 27-47,5 Punkte
Was bedeutet denn eigentlich Pflegegrad 2? Einen Pflegegrad 2 erhalten Personen, die erheblich in Ihrer Selbständigkeit und Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Das kann aufgrund von körperlichen oder seelischen Einschränkungen sein, die einen erheblichen Einfluss auf die Alltagsgestaltung haben.


Daher ist es sehr wichtig, den genauen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, um dort dann ausgleichend personelle Hilfen oder Hilfsmittel für die Alltagsbewältigung planen zu können. Und damit genau diese Bereiche bestmöglich identifiziert werden können, wird ein spezielles Begutachtungssystem verwendet. Die individuellen Einschränkungen werden dann genau erfasst und in sechs Bewertungsmodule nach einer Art Punktesystem eingeordnet. So kann die Pflegesituation genau abgebildet und optimal unterstützt werden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für Privatversicherte.

Pflegegrad 2 oder Pflegestufe 2 - Das ist der Unterschied

Sicherlich kennen Sie auch noch den Begriff Pflegestufe und hören auch noch oft davon. Allerdings wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern die neuen Pflegegrade 1 bis 5.

Häufig wird der Pflegegrad 2 im Sprachgebrauch mit der damaligen Pflegestufe 2 gleichgesetzt. Aber: Der heutige Pflegegrad 2 ersetzt vielmehr die vorherige Pflegestufe 1, während die Pflegestufe 2 eher dem heutigen Pflegegrad 3 entspricht. Was hat sich außer dem neuen Namen noch geändert? Da gibt es einen ganz wichtigen Punkt! Die Reform bringt einen großen Vorteil für viele pflegebedürftige Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen wie einer Demenz mit. Ihre Pflegesituationen werden von da an genauso berücksichtigt wie die von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Pflegegrad 2 beantragen - So geht's!

Pflegegrad 2 beantragen
Also: Grundsätzlich kann jeder, unabhängig vom Alter, einen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist aber, dass der Unterstützungsbedarf voraussichtlich länger als sechs Monate andauert oder bereits sechs Monate vorliegt. Bevor Sie den Antrag auf Pflegegrad 2 stellen, informieren Sie sich im ersten Schritt über den Anspruch und die Begutachtungs-Richtlinie. Nutzen Sie auch gern einen Pflegegradrechner im Internet zur ersten Einschätzung des Unterstützungsbedarfs. Da ist in der Regel der gesamte Fragenkatalog abgebildet und verständlich erklärt. Kontaktieren Sie anschließend Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich, um den Antrag zu stellen.

Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie dann alle erforderlichen Unterlagen zugeschickt, die Sie anschließend sorgfältig ausfüllen und zurücksenden. Danach bekommen Sie auch schon einen Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei Privatversicherten. Bereiten Sie sich in jedem Fall gut auf den Termin vor, indem Sie relevante Unterlagen wie Arzt-und Therapieberichte in Kopie bereitlegen. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause, wobei der Gutachter oder die Gutachterin den individuellen Pflegebedarf feststellt und auch einige Fragen stellt. Beantworten Sie die Fragen bitte ehrlich und detailliert, um eine genaue Einstufung zu ermöglichen.

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Bei einer Ablehnung haben Sie aber natürlich die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einzulegen. Es ist also immer gut, alle Unterlagen nochmal genau mit der tatsächlichen Pflegesituation abzugleichen. Bei Fragen stehen Ihnen Pflegeberater und -beraterinnen und die Mitarbeitenden in Pflegestützpunkten oder Ihrer Pflegekasse mit jederzeit Rat zur Seite. 

Pflegegrad 2: Leistungen

Beratung & Pflegekurse

Pflegeberatung nach §7a SGB XI 
Pflegekurse nach §45 SGB XI (digital und in Präsenz)
Ein verpflichtender Beratungseinsatz alle halbe Jahr nach §37.3 SGB XI

Monatliche Leistungen

Hausnotrufsystem 25,50 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro
Digitale Pflegeanwendungen 50 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Pflegesachleistungen* 761 Euro
Pflegegeld* 332 Euro
Leistungen der vollstationären Pflege 770 Euro
Leistungen der Tages- und Nachtpflege 689 Euro
*die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich

Jährliche Leistungen

Verhinderungspflege 1.612 Euro
Leistungen der Verhinderungspflege + Budget der Kurzzeitpflege*2.418 Euro

Leistungen der Kurzzeitpflege 1.774 Euro
Leistungen der Kurzzeitpflege +
Budget der Verhinderungspflege*
3.386 Euro

Einmalige Leistungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel Hilfsmittel je nach Pflegesituation

Leistungen für Pflegepersonen

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson 
Anspruch auf Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung

Pflegegrad 2: Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Wird ein Pflegegrad 2 anerkannt, wird auch mehr Hilfe im Alltag benötigt. Dann besteht auch Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig zu organisieren. Diese Geldleistung wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es kann aber auch an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden für Ihre Unterstützung. Die Pflegesachleistungen hingegen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie dienen als Budget für professionelle Unterstützung durch Pflegedienste, die regelmäßige Einsätze zu Hause durchführen. Der Pflegedienst rechnet die Kosten dann in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Die Entscheidung, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen und sogar beides, liegt also allein bei der zu pflegenden Person. Ja, beide Leistungen können sogar kombiniert werden. Zum Beispiel können 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Diese anteilige Berechnung ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen und das ist wirklich sehr hilfreich. Entscheidet man sich für eine Kombination, ist man allerdings für sechs Monate daran gebunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Der Antrag auf Kombinationsleistungen kann sowohl beim Erstantrag auf Pflegeleistungen als auch später über einen Änderungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. 

Pflegegrad 2: Leistungen für Angehörige

Pflegegrad 2: Leistungen für Angehörige
Angehörige, die einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegen, haben leider keinen direkten Anspruch auf Geldleistungen. Aber, keine Sorge: Die Pflegeversicherung bietet eine soziale Sicherung der Pflegeperson, wenn die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad 2-5 hat. Dazu muss die Pflege mindestens zehn Stunden wöchentlich über mindestens zwei Tage hinweg stattfinden. Dazu kommt, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist.

Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von der Pflegeversicherung unterstützt und werden in der Tat auch während eines Erholungsurlaubs von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr von der Pflegekasse weitergezahlt, um den Versicherungsschutz fortlaufend zu gewährleisten. Da müssen Sie sich also keine Gedanken machen. 

Hier noch einmal ein kurzer Überblick:

  • Rentenversicherung: Die Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Diese Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart und betragen je nach Region und Pflegegrad zwischen etwa 124 und 657 Euro im Monat.


  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Ausübung ihrer Pflegetätigkeit beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Dies umfasst auch den direkten Hin- und Rückweg zum Pflegeort.


  • Arbeitslosenversicherung: Pflegepersonen, die wegen der Pflege aus dem Beruf ausscheiden, behalten ihren Versicherungsschutz und die Pflegeversicherung übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bestehen.

Und nicht nur das: Denken Sie daran, dass alle Leistungen der Pflegekassen die Pflegesituation deutlich verbessern können. Ob Pflegegeld, verschiedene Hilfsmittel für den Alltag oder Entlastungsleistungen für die Pflegepersonen – das Nutzen dieser Leistungen ist das A und O für den Pflegebedürftigen und gleichzeitig eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige.

Fazit: Mit Pflegegrad 2 den Alltag meistern

Mit Pflegegrad 2 den Alltag meistern
Fakt ist, eine Pflegebedürftigkeit bringt große Herausforderungen für Betroffene und ihre Angehörigen mit sich, unabhängig davon, ob sie plötzlich oder schleichend auftritt. Oft herrscht ganz viel Unsicherheit und es tauchen Fragen auf, wie: Welche Leistungen stehen uns jetzt zu? Wie bewältigen wir das?

Ab Pflegegrad 2, nicht zu verwechseln mit Pflegestufe 2, haben Sie bereits Anspruch auf vielfältige Leistungen der Pflegekassen, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Personen zugutekommen. Informieren Sie sich umfassend und beantragen Sie anschließend einen Pflegegrad. Auch eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf 2 ist jederzeit möglich, sofern der Unterstützungsbedarf zugenommen hat. Mit der Anerkennung eines Pflegegrades können Sie die Pflege deutlich besser organisieren und bewältigen. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegeberater oder eine Beraterin. Die Beantragung eines Pflegegrades ist unkompliziert und kann Ihnen in Ihrer individuellen Situation erheblich weiterhelfen.

💜-liche Grüße 

Pflegegrad 2: Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Um Pflegegrad 2 zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dazu reicht in der Regel ein formloses Schreiben oder ein Anruf. Nach dem Antrag erhalten Sie einen Begutachtungstermin bei Ihnen Zuhause, in dem ein Gutachter oder eine Gutachterin Ihren Pflegebedarf ermittelt. Anhand dieses Gutachtens entscheidet Ihre Pflegekasse anschließend über den Pflegegrad.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 besteht der Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 332 Euro, das der zu pflegenden Person ausgezahlt wird. Das Budget der Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst liegt bei Pflegegrad 2 bei 761 Euro. 

Welche Geldleistung für Angehörige gibt es bei Pflegegrad 2?

Angehörige erhalten bei Pflegegrad 2 keine direkten Geldleistungen. Nur die pflegebedürftige Person selbst hat Anspruch auf Pflegegeld, das für die Pflege zuhause verwendet werden kann. Allerdings haben Angehörige, die als Pflegepersonen eingetragen sind, ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung, in der Zeit, in der Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Das bedeutet, dass Beiträge zur Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung übernommen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen vielfältige Leistungsansprüche zu, dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, technische Hilfsmittel, Hilfsmittel zum Verbrauch, Pflegeberatungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, vollstationäre Pflege und Tages- und Nachtpflege.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegegrad 2 abgelehnt wird? 

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Es ist immer hilfreich, zusätzliche medizinische Unterlagen sowie eine Begründung zeitnah vorzulegen, die Ihren tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegeln.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
Bild-Quellen: Header: Pflege ABC; Bild 1: Pflege ABC; Bild 2: Foto von Christin Hume auf Unsplash; Bild 3: Foto von Nathan Anderson auf Unsplash; Bild 4: Foto von CDC auf Unsplash;

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