Pflegegrad 3 im Überblick: Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

Thea Regenberg
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Pflegegrad 3 im Überblick:
Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

   Thea Regenberg  
Der Pflegegrad 3 wird tatsächlich oft mit der früheren Pflegestufe 3 verwechselt. Allerdings wurden die Pflegestufen 2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Grundlage dafür ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Die damaligen Voraussetzungen für Pflegestufe 3 entsprechen heute im Wesentlichen dem Pflegegrad 4 und dem Pflegegrad 5 und weniger dem aktuellen Pflegegrad 3. Pflegegrad 3 wird heute anerkannt, wenn eine Person eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten im Alltag aufweist. Bei der Begutachtung wird dieser Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen 47,5 und 70 Punkten eingeordnet.

Pflegegrad 3: Das sagt er aus

Pflegegrad 3 47,5-70 Punkte
Treten im Alltag schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten auf, wird der Pflegegrad 3 anerkannt. Ursachen dafür können chronische Erkrankungen, Unfälle oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf im Alter sein. Abhängig von der Ursache und der Erkrankung können Einschränkungen in der Mobilität, den kognitiven und psychischen Fähigkeiten oder auch der Alltagsgestaltung auftreten. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den genauen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, um eine passende personelle Hilfe oder Hilfsmittel für die Alltagsbewältigung planen zu können.

Damit das gut funktioniert, wird der Unterstützungsbedarf anhand eines speziellen Begutachtungssystem detailliert erfasst und in sechs Bewertungsmodulen nach Punkten eingestuft. Dies ermöglicht eine genaue Abbildung der Pflegesituation und eine optimal angepasste Unterstützung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für Privatversicherte. Nach der Begutachtung erhalten die Betroffenen einen Pflegebescheid, in dem die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt.

Der Unterschied von Pflegegrad 3 und Pflegestufe 3 

Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017 gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seitdem gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern die neuen Pflegegrade 1 bis 5.

Häufig wird der Pflegegrad 3 mit der damals geltenden Pflegestufe 3 verwechselt. Allerdings ersetzt der heutige Pflegegrad 3 vielmehr die Pflegestufe 2, während die Pflegestufe 3 eher dem heutigen Pflegegrad 4 entspricht. Aber was hat sich außer dem neuen Namen geändert? Die Reform ist ein großer Vorteil für viele pflegebedürftige Menschen, denn es werden seitdem auch die Pflegesituationen von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, wie Demenzerkrankungen, genauso berücksichtigt wie die von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- und Sachleistungen erhalten pflegebedürftige Personen. Und das aus gutem Grund: Ein höherer Pflegebedarf bedeutet erhebliche Veränderungen im Leben und Alltag der Betroffenen. Immer mehr Aufgaben können nicht mehr eigenständig bewältigt werden, und es wird notwendig, dass andere Personen, Pflegefachkräfte oder Hilfsmittel zunehmend dauerhaft beansprucht werden. Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig zu organisieren und wird monatlich ausgezahlt. Es kann auch den pflegenden Angehörigen zugutekommen, wenn die pflegebedürftige Person dies so entscheidet. Pflegesachleistungen hingegen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie dienen als Budget für professionelle Unterstützung durch Pflegedienste, die regelmäßige Einsätze zu Hause durchführen. Der Pflegedienst rechnet die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 3 beträgt der monatliche Auszahlungsbetrag 573 Euro, das Budget für die Pflegesachleistungen liegt bei 1.432 Euro.

Hinweis: Eine Kombination der beiden Leistungen ist natürlich auch möglich. Man kann sich also entweder für das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen entscheiden oder beide Leistungen miteinander kombinieren. Zum Beispiel können 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Diese anteilige Berechnung ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen. Entscheidet man sich für eine Kombination, ist man allerdings für sechs Monate daran gebunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Der Antrag auf Kombinationsleistungen kann sowohl beim Erstantrag auf Pflegeleistungen als auch später über einen Änderungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Pflegegrad 3: Leistungen

Beratung & Pflegekurse

Pflegeberatung nach §7a SGB XI 
Pflegekurse nach §45 SGB XI (digital und in Präsenz)
Ein verpflichtender Beratungseinsatz alle halbe Jahr nach §37.3 SGB XI

Monatliche Leistungen

Hausnotrufsystem 25,50 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro
Digitale Pflegeanwendungen 50 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Pflegesachleistungen* 1.432 Euro
Pflegegeld* 573 Euro
Leistungen der vollstationären Pflege 1.262 Euro
Leistungen der Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro
*die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich

Jährliche Leistungen

Verhinderungspflege 1.612 Euro
Leistungen der Verhinderungspflege + Budget der Kurzzeitpflege*2.418 Euro

Leistungen der Kurzzeitpflege 1.774 Euro
Leistungen der Kurzzeitpflege +
Budget der Verhinderungspflege*
3.386 Euro

Einmalige Leistungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel Hilfsmittel je nach Pflegesituation

Leistungen für Pflegepersonen

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson 
Anspruch auf Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung

Pflegegrad 3: Diese Leistungen erhalten Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten keine direkten Geldleistungen. Allerdings bietet die Pflegeversicherung eine soziale Absicherung bei den Pflegegraden 2 bis 5. Dazu zählen Beiträge zur Renten-Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzungen hierfür sind, dass pflegende Angehörige die pflegebedürftige Person mindestens zehn Stunden die Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Hinzu kommt, dass die Leistungen nur gelten, wenn eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden ausgeübt wird.

Denken Sie daran, dass die Leistungen der Pflegekassen die gesamte Pflegesituation erheblich verbessern können. Ob durch Pflegegeld, diverse Hilfsmittel für den Alltag oder Entlastungsangebote für Pflegepersonen – diese Leistungen sind entscheidend für das Wohl des Pflegebedürftigen und bieten zugleich eine wertvolle Unterstützung für die pflegenden Angehörigen.

Pflegegrad 3 beantragen - So geht's!

Antrag auf Pflegegrad 3
1. Informieren: Prüfen Sie den Unterstützungsbedarf anhand der Bewertungsmodule des medizinischen Dienstes oder mit einem Online-Pflegegrad-Rechner.

2. Pflegekasse kontaktieren & Antrag stellen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch, schriftlich oder online. Beantragen Sie den Pflegegrad, wenn der Unterstützungsbedarf länger als sechs Monate besteht oder bestehen wird. 

3. Formular ausfüllen: Füllen Sie die erhaltenen Formulare aus und geben Sie alle relevanten Informationen zur Pflegesituation an. Senden Sie die ausgefüllten Formulare an die Pflegekasse zurück.

4. Begutachtungstermin erhalten: Sie erhalten nach Antragseingang einen Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Bereiten Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte vor.

5. Begutachtungstermin meistern: Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Beantworten Sie die Fragen des Gutachters ehrlich und detailliert.

6. Bescheid der Pflegekasse abwarten: Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.

Fazit: Umfassend versorgt mit Pflegegrad 3 

Pflegegrad 3 Fazit
Fassen wir noch einmal kurz zusammen: Ein Pflegegrad 3 wird bei schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten anerkannt. Betroffene haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 573 Euro und Pflegesachleistungen von 1.432 Euro, was die häusliche Pflege enorm erleichtert.

Pflegende Angehörige können Zuschüsse zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung erhalten, sofern sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und dazu nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Daher gilt: Informieren Sie sich umfassend über den Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen oder der zu pflegenden Person und unterstützen Sie dabei, den Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Bei Fragen zur Pflegesituation haben Sie die Möglichkeit, sich an das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums zu wenden. Pflegestützpunkte und Pflegeberater und Beraterinnen sind ebenfalls wertvolle Anlaufstellen.

💜-liche Grüße 

Pflegegrad 3: Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Pflegegrad 3 von der früheren Pflegestufe 3? 

Ein Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit anerkannt. Die früheren Pflegestufen wurden 2017 im Zweiten Pflegestärkungsgesetz durch fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 3 entspricht heute eher der früheren Pflegestufe 2.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegegrad 3 zu erhalten?

Eine Person erhält den Pflegegrad 2, wenn sie eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Alltagsfähigkeiten aufweist, die bereits seit mindestens sechs Monaten besteht oder voraussichtlich bestehen wird. Bei der Begutachtung liegt der Punktwert dann zwischen 47,5 und 70 Punkten.

Wie beantragt man Pflegegrad 3?

Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch, schriftlich oder online. Füllen Sie die erhaltenen Formulare aus und senden Sie diese zurück. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof erhalten Sie den Pflegebescheid von der Pflegekasse postalisch zugesandt. 

Welche finanziellen Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig sind. Zudem können sie bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen und haben bei Bedarf Anspruch auf Pflegezeit.

Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Es ist immer hilfreich, zusätzliche medizinische Unterlagen sowie eine Begründung zeitnah vorzulegen, die Ihren tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegeln.

Wird der Lohn während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung weitergezahlt?

Ob pflegende Angehörige während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung eine Lohnfortzahlung erhalten, muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, für diesen Zeitraum das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu beantragen. Der Anspruch darauf besteht für 10 Tage je Kalenderjahr. 
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
Bild-Quellen: Header: Pflege ABC; Bild 1: Pflege ABC; Bild 2: Foto von Andres Siimon  auf Unsplash; Bild 3: Foto von Rainier Ridao auf UnsplashBild 4: Foto von National Cancer Institute auf Unsplash;

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