Pflegegrad 4 im Überblick: Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

Thea Regenberg
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Pflegegrad 4 im Überblick:
Alles zu Voraussetzungen, Beantragung und Leistungen

   Thea Regenberg  
Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten werden in den Pflegegrad 4 eingestuft. Diese Einstufung ermöglicht den Zugang zu umfangreichen Pflegeleistungen, um eine optimale und individuelle Versorgung und Unterstützung zu planen. Bei der Begutachtung wird ein Pflegegrad 4 ab 70 Punkte anerkannt. Der Pflegegrad 4 existiert erst seit der Pflegereform 2017 – vorher gab es keine Pflegestufe 4, sondern nur die Pflegestufen 1 bis 3. Für Personen, die zusätzlich noch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, gibt es heute noch den Pflegegrad 5. 

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit

Pflegegrad 4 70-90 Punkte
Pflegegrade sind keineswegs nur eine Momentaufnahme. Sie helfen, den aktuellen Unterstützungsbedarf abzubilden, steigen aber auch mit dem Fortschreiten von Erkrankungen und Beeinträchtigungen. Nur so ist es möglich, personelle Hilfen oder unterstützende Hilfsmittel an die Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person anzupassen und den Alltag mit Pflegebedarf zu meistern. Aber was bedeutet es eigentlich, “schwerste Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit” zu haben?

Alles basiert auf der Grundlage des Begutachtungsinstrumentes des Medizinischen Dienstes (MD). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für Privatversicherte. Seit 2017 werden nicht nur körperliche Einschränkungen mit einbezogen, sondern auch geistige und seelische Einschränkungen. Dazu zählen auch Erkrankungen wie Demenz. In der Begutachtung selbst wird ein Pflegegrad 4 ab 70 Punkten anerkannt. Die Punkte setzten sich in unterschiedlicher Gewichtung aus den 6 Bewertungemodulen zusammen.

Bei einem Pflegegrad 4 wird in der Regel in fast allen Bereichen Hilfe notwendig. Dazu zählt vor allem die Zunahme an Unterstützung und teilweise auch die Übernahme von körpernahen Hilfen, wie der Körperpflege. Aber auch Bereiche wie Mobilität und Ernährung müssen unterstützt werden. Dazu zählen: Unterstützung beim Waschen, sowie das An-und Ausziehen, Hilfe bei der Zahn-und Mundpflege, aber auch die Hautpflege spielt eine sehr wichtige Rolle. In der Mobilität wird oftmals ein Gebrauch von Mobilitätshilfen notwendig und eine Unterstützung beim Aufstehen und Hinsetzen, Hilfestellungen beim Gehen oder beim Transfer in einen Rollstuhl. Die Ernährung umfasst häufig das Zubereiten von Mahlzeiten oder auch teilweise das Vorbereiten und Anreichen. Daneben wird in der Regel auch Hilfe bei Toilettengängen gebraucht oder bei dem Wechsel der Inkontinenzmaterialien. Eine Begleitung und Überwachung von medizinischen Terminen und Medikamenten sind aus dem Alltag der zu Pflegenden in der Regel nicht mehr wegzudenken, ebenso wie Hilfen im Haushalt. Sind Einschränkungen der Erinnerung und der Wahrnehmung vorhanden, sind Orientierungshilfen sowie eine dauerhafte Begleitung im Alltag unabdingbar, besonders um Gefahrensituationen zu vermeiden. 

Pflegegrad 4: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegrad 4: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Mit steigendem Pflegebedarf steigt auch der Pflegegrad. Mit einem Pflegegrad 4 - häufig auch fälschlicherweise als Pflegestufe 4 bezeichnet - haben Betroffene einen Anspruch auf mehr Geld- und Sachleistungen, um den Zugang zu einer bestmöglichen Versorgung und Hilfestellung in ihrer individuellen Situation zu erhalten. Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig zu organisieren und wird der pflegebedürftigen Person monatlich ausgezahlt. Es kann auch den pflegenden Angehörigen zugutekommen, wenn die pflegebedürftige Person dies so entscheidet. Pflegesachleistungen hingegen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie dienen als Budget für professionelle Unterstützung durch Pflegedienste, die regelmäßige Einsätze bei dem Betroffenen in der Häuslichkeit durchführen. Der Pflegedienst rechnet die Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 4 beträgt das monatliche Pflegegeld 765 Euro. Das Budget für die Pflegesachleistungen liegt bei 1.778 Euro im Monat. 

Wussten Sie das? Eine Kombination der beiden Leistungen ist natürlich auch möglich. Man kann sich also entweder für das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen entscheiden oder beide Leistungen miteinander kombinieren. Zum Beispiel können 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Diese anteilige Berechnung ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen. Entscheidet man sich für eine Kombination, ist man allerdings für sechs Monate daran gebunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Der Antrag auf Kombinationsleistungen kann sowohl beim Erstantrag auf Pflegeleistungen als auch später über einen Änderungsantrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Pflegegrad 4: Leistungen

Beratung & Pflegekurse

Pflegeberatung nach §7a SGB XI 
Pflegekurse nach §45 SGB XI (digital und in Präsenz)
Ein verpflichtender Beratungseinsatz vierteljährlich nach §37.3 SGB XI

Monatliche Leistungen

Hausnotrufsystem 25,50 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro
Digitale Pflegeanwendungen 50 Euro
Entlastungsbetrag 125 Euro
Pflegesachleistungen* 1.778 Euro
Pflegegeld* 765 Euro
Leistungen der vollstationären Pflege 1.775 Euro
Leistungen der Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro
*die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich

Jährliche Leistungen

Verhinderungspflege 1.612 Euro
Leistungen der Verhinderungspflege + Budget der Kurzzeitpflege*2.418 Euro

Leistungen der Kurzzeitpflege 1.774 Euro
Leistungen der Kurzzeitpflege +
Budget der Verhinderungspflege*
3.386 Euro

Einmalige Leistungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel Hilfsmittel je nach Pflegesituation

Leistungen für Pflegepersonen

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson 
Anspruch auf Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung

Pflegegrad 4: Heimkosten und weitere Möglichkeiten der Versorgung

Bei einem Pflegegrad 4 sind Betroffene in der Regel auf intensive Pflege und Betreuung im Alltag angewiesen. Wenn die häusliche Versorgung nicht möglich ist, kann die Unterbringung in einem Pflegeheim eine sinnvolle Alternative sein. Leider sind Pflegeheimplätze begrenzt, und die Kombination aus fehlendem Personal und hohen Kosten stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Es ist also ratsam, sich in verschiedenen Einrichtungen beraten zu lassen und frühzeitig auf Wartelisten setzen zu lassen, wenn eine stationäre Versorgung gewünscht ist. Dabei sollte das gewählte Pflegeheim aber natürlich auch die Leistungen bieten, die den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Person entsprechen.

Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für einen Heimplatz bei Pflegegrad 4 können zwischen 2.000 und 3.000 Euro liegen, abhängig von der Region und der jeweiligen Einrichtung. Die Pflegeversicherung übernimmt hierbei monatliche Leistungen von bis zu 1.775 Euro für die vollstationäre Pflege. Um die finanzielle Belastung zu mindern, ist es wichtig, alle verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen und sich umfassend bei der Pflegekasse sowie bei Pflegeberatern und Beraterinnen beraten zu lassen. Neben den Zahlungen der Pflegeversicherung können auch Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Ein rechtzeitiger Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades kann ebenfalls sinnvoll sein, um den steigenden Bedarf an Pflege und Betreuung abzudecken. Ein gut durchdachter Versorgungsplan, der die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt, kann die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für sie und ihre Angehörigen verringern.
Pflegeheim
Alternativ zur stationären Pflege kann die häusliche Versorgung bei Pflegegrad 4 gewählt werden, was oft dem Wunsch der Betroffenen und ihrer Angehörigen entspricht – denn Zuhause und in der gewohnten Umgebung ist es am schönsten. Hier ist jedoch eine sorgfältige Planung sehr wichtig: Wer übernimmt wann welche Pflegeaufgaben? Gibt es Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die als Pflegepersonen unterstützen können? Die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes kann ebenfalls einen Großteil der Versorgung zu Hause abdecken. Für die häusliche Pflege stehen folgende Leistungen bereit:

Pflegegeld: Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld 765 Euro monatlich. Dies wird an die Pflegeperson gezahlt, die die Pflege zu Hause übernimmt, in der Regel ein Angehöriger.

Pflegesachleistungen: Wenn professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden, stehen bis zu 1.778 Euro monatlich zur Verfügung, um die Kosten für die ambulante Pflege zu decken.

Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich, falls die Pflege sowohl durch Angehörige als auch durch Pflegedienste erfolgt.

Verhinderungspflege: Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege genutzt werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das Budget der Verhinderungspflege kann um einen Teil des Kurzzeitpflegebudgets auf 2.418 Euro aufgestockt werden.

Kurzzeitpflege: Wenn eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig wird, stehen bis zu 1.774 Euro jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag kann um den nicht genutzten Betrag der Verhinderungspflege auf 3.386 Euro aufgestockt werden.

Entlastungsbetrag: Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für die Unterstützung im Alltag, z.B. durch Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen, genutzt werden kann.

Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: Für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung, wie den Einbau eines Treppenlifts oder die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers, können bis zu 4.000 Euro je Maßnahme beantragt werden.

Pflegegrad 4:
Hilfen, die den Pflegealltag erleichtern

Bei einer Pflegebedürftigkeit, insbesondere bei höheren Pflegegraden wie Pflegegrad 4, sind Produkte und nutzbare Hilfen entscheidend, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Warum? Sie fördern die Selbständigkeit der Betroffenen und entlasten die Pflegepersonen. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben beispielsweise Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse, die ermöglichen, möglichst lange im eigenen Zuhause zu leben. Eine wichtige Leistung der Pflegekassen ist die Zuzahlung zu einem Hausnotrufsystem. Diese Unterstützung in Höhe von 25,50 Euro pro Monat bietet Sicherheit im eigenen Zuhause und ermöglicht durch die Rufanlage schnelle Hilfe bei Notfällen und Stürzen. Zusätzlich gibt es die „Pflegebox“, wobei die Pflegekasse monatlich 40 Euro für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” übernimmt. Diese Verbrauchsmaterialien, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Mundschutze, unterstützen die Pflege und die Hygiene im häuslichen Umfeld.

Neben diesen Optionen fördert die Pflegekasse auch „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Umbauten wie Türverbreiterungen, Treppenlifte und Rampen können das Leben zu Hause auch erleichtern, besonders für mobilitätseingeschränkte Personen, die Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle oder Gehstützen nutzen. Auch Umbaumaßnahmen im Badezimmer sind wichtig, um das Zuhause möglichst barrierearm zu gestalten. Eine bodentiefe Dusche, Toilettenstühle, Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe und Dusch- oder Badewannenhocker sind ebenfalls nützliche Begleiter bei der häuslichen Pflege. Pflegebetten und spezielle druckentlastende Matratzen sind aus der häuslichen Pflege nicht mehr wegzudenken. Pflegebetten gibt es tatsächlich auch in vielen Variationen, die durch höhenverstellbare Optionen das Hinlegen, Aufstehen und Positionswechsel. Es gibt eine Vielzahl weiterer Hilfen, die Bereiche wie Mobilität, Ernährung, Körperpflege und Selbständigkeit im Alltag fördern und unterstützen. Die Kosten für diese Hilfen werden teilweise von der Pflegekasse oder über die Krankenkasse bezuschusst. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist es ratsam, sich von Pflegeberatern, medizinischen Fachkräften oder direkt in einem Sanitätshaus in Ihrem Umkreis beraten zu lassen. Durch einen gezielten Einsatz dieser Hilfen kann der Alltag für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen deutlich erleichtert werden, was zu einer verbesserten Lebensqualität führen kann. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

Pflegegrad 4 und Demenz: Eine besondere Herausforderung

Pflegegrad 4 und Demenz
Eine Demenz verläuft in der Regel schleichend und in verschiedenen Stadien. Im Verlauf kann neben den Veränderungen in Denken, Wahrnehmen, Erinnern und Verhalten auch mehr Pflege notwendig werden. Eine Demenzerkrankung und ein erhöhter Bedarf an Pflegeunterstützung bei Pflegegrad 4 werden dann sowohl für die betroffenen Personen als auch für Pflegepersonen zu einer großen Herausforderung. Die Begleitung und Pflege von Menschen mit einer Demenz erfordert viel Einfühlungsvermögen und Verständnis. Einen Menschen mit Demenz zu begleiten, bedeutet gleichzeitig auch eine intensive Betreuung. Dann geht es darum, die geistigen Fähigkeiten zu fördern, das Wohlbefinden zu steigern und ein sicheres Umfeld zu schaffen. Kreative Betreuungsideen, regelmäßige kognitive Übungen und eine strukturierte Tagesgestaltung, die individuelle Vorlieben und Gewohnheiten berücksichtigen, sollten dann den Alltag begleiten. Zudem müssen Pflegepersonen oft Verhaltensauffälligkeiten wie Unruhe, Aggressivität oder das Weglaufen bewältigen. Ein Verständnis dafür, dass Demenzkranke in einer anderen Gedankenwelt leben und oft nicht verstehen, warum sie Hilfe beim An- und Ausziehen oder beim Waschen benötigen, kann dabei helfen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und Beratungen von Fachkräften, Pflegeberatern und Beraterinnen oder Demenz-Experten und Expertinnen in Anspruch zu nehmen, denn es gibt kein allgemeingültiges Rezept für den richtigen Umgang. Die Unterstützung durch spezialisierte Einrichtungen wie Demenz-WGs oder spezielle Demenzstationen in Pflegeheimen kann eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege sein. Diese Einrichtungen bieten eine fachgerechte Betreuung und eine Umgebung, die auf die besonderen Bedürfnisse von Demenzpatienten abgestimmt ist. Professionell geschulte Pflegekräfte und ein angepasstes Betreuungsangebot sorgen dafür, dass die Lebensqualität der Betroffenen verbessert und ihre speziellen Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden können.

Höherstufung auf Pflegegrad 4 - Wann und Wie? 

Eine Pflegebedürftigkeit ist von vielen Faktoren wie der Erkrankung, dem Allgemeinzustand und dem Alter der betroffenen Person abhängig. Der Unterstützungsbedarf und die Selbständigkeit können sich durch verschiedene Maßnahmen verbessern, sich aber leider auch schleichend oder plötzlich verschlechtern. In solchen Fällen ist es jederzeit möglich, den Pflegebedarf neu einschätzen zu lassen und eine Höherstufung bei der Pflegekasse zu beantragen. Das Vorgehen ist ähnlich wie bei einem Erstantrag - mit dem Unterschied, dass kein erstmaliger Pflegegrad festgelegt wird, sondern eine Anpassung auf einen höheren oder niedrigeren Pflegegrad erfolgt, je nach Situation. Wenn auffällt, dass bestimmte alltägliche Aufgaben zunehmend mehr Anstrengung und Hilfe erfordern, sich der Gesundheitszustand verändert oder Gefahrensituationen aufgrund fehlender Hilfestellungen auftreten, ist es ratsam, über eine Höherstufung bei der Pflegekasse nachzudenken. 

So könnte der Weg der Höherstufung für Sie aussehen: 

1. Wahrnehmen der Situation: Bei einem schleichenden Verlauf der Pflegebedürftigkeit ist es wichtig, über einen längeren Zeitraum zu beobachten, wie sich die Situation entwickelt und wo die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person liegen. Es kann helfen, Besonderheiten in einem Pflegetagebuch festzuhalten und sich regelmäßig mit medizinischen Fachkräften, behandelnden Ärzten und Therapeuten auszutauschen.

2. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Informieren Sie die Pflegekasse über die veränderte Situation und beantragen Sie eine erneute Begutachtung mit Hilfe des Höherstufungsantrages. 

3. Vorbereitung auf die Begutachtung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen, die den aktuellen Pflegebedarf und die Veränderungen dokumentieren, wie ärztliche Gutachten und Berichte oder auch Pflegeberichte. Weiterhin kann es helfen, online einen Pflegegradrechner für eine neue, grobe Einschätzung zur Hilfe zu nehmen.

4. Erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof (für Privatversicherte) besucht die betroffene Person und bewertet den Pflegebedarf anhand der sechs Module neu. Daraufhin kann es zu einer Höher- oder Herabstufung kommen.

5. Bescheid der Pflegekasse abwarten: Die Pflegekasse informiert anschließend schriftlich über das Ergebnis der Begutachtung und den neuen Pflegegrad. Pflegeleistungen werden in der Regel ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt. 

6. Möglicher Widerspruch: Enthält der Pflegebescheid der Pflegekasse Fehler oder wurden Bereiche falsch oder nicht mit in die Bewertung einbezogen, kann innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch eingereicht werden.

Fazit: Pflege bei Pflegegrad 4 effizient planen

Pflegegrad 4: Hände, die sich halten
Eine gute Organisation der Pflege ist bei einem Pflegegrad 4 besonders wichtig, um den Pflegealltag zu erleichtern. Die vielen Pflegeleistungen und Hilfen bieten dabei eine wertvolle Unterstützung. Ob Pflegegeld, das monatliche Budget für Pflegesachleistungen oder Förderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – all diese Leistungen helfen dabei, eine optimale Versorgung zu gewährleisten und die Pflege besser planbar zu machen. Besonders bei demenzerkrankten Personen mit einem Pflegegrad 4 ist es wichtig, eine angepasste Betreuung sicherzustellen. Auch die Heimkosten können mit gezielter Nutzung der Leistungen und guter finanzieller Planung bewältigt werden. So kann eine echte Entlastung geschaffen werden und die Liebsten werden bestmöglich versorgt. Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit an Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte oder auch das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden. 

💜-liche Grüße 

Pflegegrad 4: Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten zugeordnet, die einen erheblichen Pflegebedarf haben. Diese Einstufung erfolgt ab 70 Punkten bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof.

Welche finanziellen Leistungen stehen bei Pflegegrad 4 zur Verfügung?

Bei Pflegegrad 4 erhalten Betroffene 765 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.778 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Es ist auch möglich, beide Leistungen zu kombinieren, z.B. 40% Pflegesachleistungen und 60% Pflegegeld.

Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bei Pflegegrad 4?

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es monatliche Unterstützungen wie 40 Euro für Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem und 125 Euro Entlastungsbetrag. Auch jährliche Leistungen wie Verhinderungspflege (1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (1.774 Euro) stehen zur Verfügung.

Wie wird der Pflegegrad 4 beantragt?

Ein Antrag auf Pflegegrad 4 erfolgt über die Pflegekasse. Nach Einreichung des Antrags erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Basierend auf den sechs Bewertungsmodulen wird der Pflegegrad dann anschließend festgelegt.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

Wenn sich der Pflegebedarf ändert, kann eine Höherstufung des Pflegegrads bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies erfordert eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof, wobei die aktuelle Pflegesituation neu bewertet wird.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
Bild-Quellen: Header: Pflege ABC; Bild 1: Pflege ABC; Bild 2: Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash; Bild 3: Foto von Freepik; Bild 4: Foto von Lifestylememory auf Freepik, Bild 5: Foto von rawpixel.com auf Freepik

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