Pflegesachleistungen 2025

Thea Regenberg

Pflegesachleistungen 2025

   Thea Regenberg  
Pflegesachleistungen gehören zu den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 können die Sachleistungen für professionelle Pflegedienstleister, wie ambulante Pflegedienste, einsetzen. Im Gegensatz zum Pflegegeld, wird der Betrag für Pflegesachleistungen nicht an die zu pflegende Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem Pflegeanbieter und der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Pflegesachleistungen dienen dazu, pflegebedürftige Personen in der Häuslichkeit durch professionelle Pflegekräfte bei der Grundpflege, Haushaltshilfe oder Betreuung zu unterstützen, wenn diese nicht vollständig von Angehörigen übernommen werden können.

Pflegesachleistungen: Ihre Bedeutung für die häusliche Pflege

Pflegedienst hilft zuhause
Für die meisten Menschen mit Pflegebedarf ist es der größte Wunsch, in vertrauter Umgebung zu bleiben. Besonders in der Anfangsphase, wenn der Pflegebedarf noch nicht so hoch ist, bietet die Pflege in der Häuslichkeit oft die beste Lösung. Das wird durch die ambulante Pflege möglich gemacht: Professionelle Pflegekräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um Sie im Alltag zu unterstützen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben wie die Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung oder Mobilität. Aber auch pflegerische Betreuungsangebote, Beratung für Angehörige oder Unterstützung im Haushalt gehören oft zum Leistungsangebot von ambulanten Pflegeanbietern. Damit diese Leistungen finanziell gestützt werden, bietet die Pflegeversicherung die sogenannten Pflegesachleistungen an. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 können diese in Anspruch nehmen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich dabei nach dem Pflegegrad: Je größer der Pflegebedarf, desto mehr Budget steht für eine professionelle Versorgung zur Verfügung. Das Besondere daran ist, dass die Abrechnung der Pflegesachleistungen direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse erfolgt, was für Sie als betroffene oder angehörige Person mehr Entlastung und weniger Bürokratie im Alltag bedeutet. 

Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität: Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden. So können Sie die Vorteile professioneller Unterstützung mit der familiären Pflege durch Angehörige verbinden. Diese Kombination ermöglicht es vielen Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in ihrem Zuhause zu bleiben. Pflegesachleistungen schaffen damit eine wichtige Möglichkeit, um die Pflege ganz nach den Bedürfnissen der Betroffenen zu gestalten. Ob Grundpflege, Haushaltsunterstützung oder persönliche Betreuung – Pflegesachleistungen tragen entscheidend dazu bei, den Alltag mit Pflegebedarf in der Häuslichkeit zu meistern.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen? Die Pflegegrade im Überblick

Die fünf Pflegegrade geben Auskunft darüber, wie hoch der Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person im Alltag ist. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung ist notwendig – und desto umfangreicher sind dementsprechend auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Dadurch kann die pflegebedürftige Person bestmöglich unterstützt werden, sei es durch körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfsmittel oder Pflegeangebote.

Sachleistungen bei Pflegegrad 1: Es besteht kein direkter Anspruch auf Sachleistungen, da es hier um geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit geht. Hier kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden. 

Sachleistungen bei Pflegegrad 2: Der Anspruch beträgt 761 Euro monatlich für die Unterstützung bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. 

Sachleistungen bei Pflegegrad 3: Der Anspruch beträgt 1.432 Euro monatlich für die Unterstützung bei schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. 

Sachleistungen bei Pflegegrad 4: Der Anspruch beträgt 1.778 Euro monatlich für die Unterstützung bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. 

Sachleistungen bei Pflegegrad 5: Der Anspruch beträgt 2.200 Euro monatlich für die Unterstützung bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 

Sachleistungen, Pflegegeld oder beides: Was passt zu Ihrer Situation?

Die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld sind zwei wichtige Leistungen der Pflegeversicherung, die eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege zu Hause möglich machen. Beide Leistungen lassen sich flexibel einsetzen, um die Pflege individuell zu organisieren. Zwar sind Sie bei der Wahl der Leistung meist für mindestens sechs Monate daran gebunden, doch in bestimmten Fällen, etwa bei einem akut veränderten Pflegebedarf, ist eine Anpassung jederzeit möglich. Deshalb lohnt es sich, vor der Inanspruchnahme immer ein Beratungsgespräch zu führen, um die Leistungen genau auf die persönliche Situation abzustimmen. 

Aber wo liegt nochmal der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld genau?

Pflegegeld
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ermöglicht eine selbstständige Organisation der Pflege. Es kann beispielsweise genutzt werden, um Angehörige oder nahestehende Personen, die die Pflege übernehmen, finanziell zu entlasten. Ebenso kann es für andere notwendige Ausgaben im Pflegealltag, wie etwa Hilfsmittel, verwendet werden. Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung und Sie entscheiden, wofür es eingesetzt wird.

Pflegesachleistungen
Im Gegensatz dazu sind die Pflegesachleistungen keine direkte Geldleistung, sondern ein Budget, das speziell für die Inanspruchnahme professioneller Pflegeanbieter vorgesehen ist, etwa für ambulante Pflegedienste. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen dann in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich nicht um die Abrechnung kümmern müssen.

Pflegedienst hilft älteren Dame zuhause bei der Körperpflege
Die Höhe des Pflegegeldes und auch der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Je höher der Pflegebedarf, desto größer das verfügbare Budget. Dies ermöglicht eine genaue Planung der Pflegemaßnahmen. Wird das Budget für Pflegesachleistungen überschritten oder fallen zusätzliche Einsätze an, entstehen jedoch immer Eigenanteile.

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Eine besonders flexible Möglichkeit bietet die Kombination beider Leistungen. Dabei können beispielsweise 60 % der Pflegesachleistungen für professionelle Pflege genutzt werden, während die restlichen 40 % anteilig vom Pflegegeld ausgezahlt werden. So lassen sich die Vorteile beider Leistungsarten sehr gut miteinander verbinden. Da sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit oft verändert, ist es aber wichtig, die Leistungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf auch anzupassen, damit die Pflege und Betreuung immer genau den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Der Umwandlungsanspruch: Flexibler Einsatz der Pflegesachleistungen

Der Umwandlungsanspruch bietet Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 eine flexible Möglichkeit, ihre Pflegesachleistungen an Ihre individuellen Bedarfe anzupassen. Mit der Umwandlungsmöglichkeit können bis zu 40 Prozent des monatlichen Budgets, das eigentlich für ambulante Pflegedienste vorgesehen ist, für so genannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden. Dazu zählen beispielsweise Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote oder auch eine ehrenamtliche Pflegebegleitung. Diese Leistungen sind nach Landesrecht anerkannt und darauf ausgelegt, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegealltag zu entlasten.

Ein großer Vorteil des Umwandlungsanspruchs ist, dass er zusätzlich zum Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander und lassen sich kombinieren, was noch mehr Flexibilität schafft. Der Umwandlungsanspruch kann unabhängig davon genutzt werden, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Wichtig zu wissen ist dabei aber: Die Leistungen werden immer anteilig berechnet. Wenn beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst und 40 Prozent für den Umwandlungsanspruch verwendet werden, bleibt ein Pflegegeldanspruch von 10 Prozent über. Wird das gesamte Sachleistungsbudget ausgeschöpft, entfällt das Pflegegeld in diesem Monat.

Die Beantragung des Umwandlungsanspruchs ist unkompliziert. Sie können die gewünschten Entlastungsangebote erst einmal nutzen und die Kosten im Nachhinein bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Dafür genügt ein Kostenerstattungsantrag mit den entsprechenden Belegen, die die entstandenen Kosten und den Leistungszeitraum dokumentieren. Eine vorherige Antragstellung ist nicht notwendig. Die Pflegekasse prüft automatisch, ob und in welchem Umfang ein Umwandlungsanspruch möglich ist. Der Umwandlungsanspruch schafft somit eine wertvolle Möglichkeit, die Pflege flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten. Für pflegende Angehörige bietet er zusätzliche Entlastung, indem er mehr Spielraum für individuelle Lösungen schafft. 
Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder der Ihres Angehörigen ausführlich beraten, um jederzeit einen Überblick über die bereits genutzten und noch verfügbaren Leistungen zu erhalten. Gemeinsam können Sie dann besprechen, wie die verschiedenen Leistungen weiterhin optimal eingesetzt werden können, damit die Pflege bestmöglich auf die Bedürfnisse Ihres Herzensmenschen abgestimmt wird.
Mobilisierungsübungen zuhause

Die Pflegesachleistungen werden im Januar 2025 erhöht

Bereits im Januar 2024 gab es im Rahmen des Pflegeunterstützungs-und entlastungsgesetzes, kurz PUEG, eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 Prozent. Im Januar 2025 kommt es wieder zu einer Erhöhung, dieses Mal werden aber alle Pflegeleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. 

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat 2024 Pflegesachleistungen pro Monat 2025 (voraus.)
1 kein Anspruch kein Anspruch
2 761 Euro 795 Euro
3 1.432 Euro 1.496 Euro
4 1.778 Euro 1.858 Euro
5 2.200 Euro 2.299 Euro

Die Möglichkeit, Sachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren, bleibt nach wie vor bestehen. So können Sie auch in Zukunft flexibel entscheiden, wie die Pflege organisiert werden soll.

Fazit: Warum Pflegesachleistungen für die Pflege unverzichtbar sind

Pflegesachleistungen sind eine unverzichtbare Leistung der Pflegeversicherung, da sie einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit trotz Pflegebedarf ermöglichen. Außerdem entlasten Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Sie bieten die Möglichkeit, professionelle Unterstützung flexibel mit der familiären Pflege zu kombinieren und so die Versorgung optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und ein kleines Pflegenetzwerk zu fördern. Durch die Erhöhung der Leistungen im Januar 2025 wird diese Unterstützung weiter gestärkt. Ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination beider Leistungen: Nutzen Sie vielfältige Leistungsangebote der Pflegeversicherung, um die Pflege Ihrer Liebsten so zu gestalten, dass sie möglichst lange in vertrauter Umgebung leben können und die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Der Umwandlungsanspruch schafft zusätzliche Flexibilität, indem er Entlastungsangebote wie Alltagsbegleitung oder Betreuungsdienste bezuschusst. Eine Beratung von der Pflegekasse hilft, die Leistungen optimal zu planen und zu nutzen. 

💜-liche Grüße 

Ihre Thea Regenberg


Pflegesachleistungen: Häufig gestellte Fragen

Was sind Pflegesachleistungen und wer hat Anspruch darauf?

Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung, die für professionelle Pflegeanbieter wie ambulante Pflegedienste genutzt werden können. Sie stehen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Die Leistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Besteht bei Pflegegrad 1 auch Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können allerdings den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen, um bestimmte Unterstützungsleistungen wie eine Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe zu finanzieren.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann flexibel für professionelle Pflegedienste genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 betragen die Sachleistungen 2024 monatlich 761 Euro, während sie bei Pflegegrad 3 1.432 Euro pro Monat betragen. Für Pflegegrad 4 stehen 1.778 Euro monatlich zur Verfügung, und Pflegegrad 5 beinhaltet 2.200 Euro im Monat.

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Ja, eine Kombination ist möglich. Sie können einen Teil der Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst nutzen, während der Rest als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt wird. Zum Beispiel könnten 60 % des Budgets für professionelle Pflege verwendet werden, während 40 % als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, bis zu 40 % ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen, etwa für Alltagsbegleiter oder Betreuungsdienste. Diese zusätzliche Flexibilität erlaubt es, die Pflegeleistungen noch besser auf individuelle Bedürfnisse abzustimmen.
Zur Autorin

Thea Regenberg

EXAMINIERTE ALTENPFLEGERIN & PFLEGEBERATERIN
Als erfahrene Altenpflegerin kennt sich Thea Regenberg mit den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen bestens aus. Im Pflege ABC teilt sie ihr Fachwissen in der Grund- und Behandlungspflege, sowie der Organisation und Dokumentation von medizinischen und pflegefachlichen Abläufen.
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