Verhinderungspflege 2025 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut

Verhinderungspflege 2025 - Antrag & Kosten

Isabell Jungesblut
Die Verhinderungspflege, auch als "Ersatzpflege" bekannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in §39 SGB XI festgeschrieben ist und Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2 zusteht. 
Sie schenkt Ihnen als Pflegeperson die Möglichkeit, die Betreuung Ihres Angehörigen in guten Händen zu wissen, wenn Sie einmal ausfallen – sei es, weil Sie eine kleine Auszeit benötigen, eine Krankheit Sie ausbremst oder aus anderen Gründen. Diese Unterstützung gibt Ihnen den Freiraum, auf sich selbst zu achten, in dem Wissen, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.

Aktuelle Voraussetzungen und wichtige Änderungen zur Verhinderungspflege ab Juli 2025

Ab Juli 2025 gibt es durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz unter anderem wichtige Neuerungen bei der Verhinderungspflege, die Pflegepersonen und Pflegebedürftigen mehr Flexibilität bieten. Aktuell ist der Anspruch auf Verhinderungspflege auf sechs Wochen pro Jahr begrenzt, und es gilt eine sogenannte „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten. Die pflegebedürftige Person muss also mindestens sechs Monate von einer Privatperson zu Hause gepflegt worden sein, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Die Voraussetzung der Vorpflegezeit entfällt ab Juli 2025 vollständig. Seit 2024 entfällt übrigens bereits die Vorpflegezeit für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5. Dank dieser Sonderregelungen können diese Personen direkt auf Verhinderungspflege zurückgreifen, ohne vorher eine bestimmte Zeitdauer von häuslicher Pflege nachweisen zu müssen. In einem späteren Abschnitt erfahren Sie, welche Sonderregelungen für diese Gruppe außerdem bereits gelten.

Zudem wird die Verhinderungspflege ab Juli 2025 von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert. Außerdem wird das Pflegegeld nun während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Verhinderungspflege mehr als 8 Stunden täglich umfasst. Bisher lag das Maximum bei sechs Wochen. 

Auch das Budget wird neu gestaltet: Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst, der flexibel genutzt werden kann. Die bisherige Einschränkung, dass nur ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflege umgewandelt werden konnte, entfällt – es steht der gesamte Betrag zur Verfügung.
Während der Verhinderungspflege kann ein Pflegedienst die Pflege übernehmen

Verhinderungspflege beantragen: Ein flexibler Leitfaden

Schritt 1: Entscheidung über die Art der Antragstellung

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verhinderungspflege nicht zwingend im Voraus beantragt werden muss. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag entweder vorab zu stellen, bevor die Verhinderungspflege stattfindet, oder rückwirkend – bis zu vier Jahre nach der Inanspruchnahme. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität, sodass Sie auch kurzfristige oder spontane Pflegebedarfe problemlos abdecken können. 
Der Antrag kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse gestellt werden. Meistens bietet die Pflegekasse eine einfache Möglichkeit zur Online-Beantragung über ihre Website. Alternativ können Sie den Antrag auch postalisch einreichen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie das Verhinderungspflegegeld noch bis zu einem Jahr nach dem Versterben der pflegebedürftigen Person beantragen können.

Schritt 2: Belege sammeln & dokumentieren – für den direkten oder nachträglichen Antrag

Unabhängig davon, ob Sie die Verhinderungspflege im Voraus oder rückwirkend beantragen, sammeln Sie alle relevanten Belege und Rechnungen, die die Kosten der Ersatzpflege belegen. Dokumentieren Sie das Datum, die Dauer, die pflegende Person, die erbrachten Leistungen, entstandene Kosten sowie, wenn möglich, die Unterschriften der Beteiligten. Diese Unterlagen sind notwendig, damit die Pflegekasse die entstandenen Kosten entsprechend abrechnen und bestätigen kann. Bewahren Sie alle Originale sorgfältig auf, da sie für die Kostenübernahme entscheidend sind.

Schritt 3: Belege einreichen und Genehmigung abwarten

Reichen Sie die Belege entweder gemeinsam mit einem rückwirkenden Antrag auf Verhinderungspflege ein oder, falls der Antrag bereits gestellt wurde, die Belege separat nach. Die Kasse prüft die eingereichten Belege und Angaben zur Kostenübernahme. Bewahren Sie alle Originaldokumente weiterhin sorgfältig auf, da die Kasse eventuell zusätzliche Nachweise anfordern kann, um den Antrag abschließend zu bearbeiten. 

Aktuelle Regelungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Darauf müssen Sie bei der Verhinderungspflege achten
Bislang gibt es klare Unterschiede zwischen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege, die jeweils unterschiedliche Entlastungen für pflegende Angehörige bieten. 

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere zwingende Gründe. In diesen Fällen übernimmt vorübergehend ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Person die Betreuung im häuslichen Umfeld. Alternativ kann die Verhinderungspflege auch in einer teilstationären oder stationären Einrichtung wie einer Tagespflege, Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim stattfinden. 
Bislang steht für die Verhinderungspflege ein maximales Budget von 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann flexibel stundenweise oder für ganze Tage in Anspruch genommen werden. Wird die Verhinderungspflege jedoch an einem Tag für mehr als 8 Stunden genutzt, wird das Pflegegeld für diesen Tag anteilig gekürzt. Insgesamt wird während der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert, wird nur der Höchstbetrag von 1.612 Euro belastet, nicht jedoch die Höchstdauer von sechs Wochen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf das volle Pflegegeld bestehen.
Eine „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten ist aktuell Voraussetzung, bevor die Verhinderungspflege erstmalig beantragt werden kann. 
Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen im gleichen Haushalt ohne gewerbsmäßige Tätigkeit übernommen wird, übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich maximal das 1,5-Fache des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades für bis zu sechs Wochen. Nachgewiesene notwendige Mehraufwendungen der Ersatzpflegeperson, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können jedoch zusätzlich erstattet werden, sodass der Gesamtbetrag auf bis zu 1.612 Euro erhöht werden kann.

Beispielhafte Darstellung des Betrags für Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad 2

Pflegedienste oder Betreuungsdienste Freunde, entfernte Verwandte, Nachbarn  Nahe Verwandte bis zum zweiten Grad
 voller Anspruch 1.612€  voller Anspruch 1.612€ PG 2 = 498 Euro
(1,5 x 332 Euro)

Im Gegensatz dazu erfolgt die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, was bei intensiveren Betreuungsbedarfen von Vorteil ist. Während die Verhinderungspflege für kürzere, flexible Auszeiten ausgelegt ist, bietet die Kurzzeitpflege eine intensivere Versorgung für längere Abwesenheiten, wie etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Für die Kurzzeitpflege stehen der pflegebedürftigen Person jährlich bis zu 1.774 Euro an Leistungen zur Verfügung, die auf acht Wochen verteilt werden können.

Sonderregelungen zur Verhinderungspflege seit 2024 für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5

Bereits seit dem 01.01.2024 gelten besondere Regelungen für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit schwersten Einschränkungen (Pflegegrad 4 oder 5), die meist von ihren Eltern betreut werden. Für diese Gruppe entfällt die Vorpflegezeit bereits jetzt und die Verhinderungspflege kann seitdem bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wird das Pflegegeld während dieser Zeit für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Ein weiterer Vorteil: Bis zu 100 Prozent der Kurzzeitpflege-Mittel können für Verhinderungspflege umgewidmet werden, wenn sie nicht bereits für Kurzzeitpflege genutzt wurden.
Sonderregelung für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit schwerster Beeinträchtigung

Kombination und Übertragung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Bis die Neuerungen im Jahr 2025 greifen, ist es möglich, nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege teilweise auf die Verhinderungspflege zu übertragen und umgekehrt. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein jährlicher Betrag von 1.774 Euro zur Verfügung. Falls dieser Betrag noch nicht ausgeschöpft wurde, können zusätzlich Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass die Pflegekasse insgesamt bis zu 3.386 Euro übernimmt.
Umgekehrt können Sie auch Mittel von der Kurzzeitpflege zur Verhinderungspflege verschieben. In diesem Fall lassen sich bis zu 806 Euro von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen, sodass für die Verhinderungspflege dann ein Gesamtbetrag von 2.418 Euro zur Verfügung steht.

Möglichkeiten der Verhinderungspflege: Wer übernimmt die Betreuung?

Die Verhinderungspflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einer stationären Einrichtung stattfinden, je nach Bedarf und persönlicher Situation. Im häuslichen Umfeld kann die Verhinderungspflege entweder durch Laien oder durch professionelle Kräfte übernommen werden. Laienpflege bedeutet, dass die Verhinderungspflege durch Angehörige, Verwandte oder Freunde übernommen wird. Alternativ kann die Betreuung auch von Fachkräften durchgeführt werden, wie beispielsweise durch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Verhinderungspflege in einer teilstationären oder stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall findet die Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einem Pflegeheim statt und wird von professionellen Pflegekräften übernommen.

Wie soll Ihre Entlastung aussehen?

Die Verhinderungspflege bietet Ihnen maßgeschneiderte Entlastung – stundenweise oder tageweise, ganz nach Ihrem Bedarf.

Stundenweise Entlastung:

Wenn Sie kurze Auszeiten für Arzttermine, Freizeitaktivitäten oder Treffen mit Freunden benötigen, ist die stundenweise Verhinderungspflege ideal. Solange die tägliche Entlastung unter acht Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und das Budget kann flexibel genutzt werden. Überschreitet die Pflege acht Stunden, kann es zu Kürzungen kommen.
Die Stundenweise Verhinderungspflege beim Arzttermin

Tageweise/ wochenweise Entlastung:

Für längere Pausen, beispielsweise bei Krankheit, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten, eignet sich die tage- oder wochenweise Verhinderungspflege. Da hier die Pflege über acht Stunden pro Tag erfolgt, wird das Pflegegeld für diese Tage um 50 % gekürzt. 

Merke: Wenn die stundenweise Ersatzpflege weniger als acht Stunden pro Tag beträgt, findet keine Kürzung des Pflegegeldes statt! Werden acht Stunden überschritten, so wird das Pflegegeld um 50% gekürzt.

Fazit: Mehr Flexibilität und Transparenz bei der Verhinderungspflege ab 2025

Die Verhinderungspflege bleibt eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, und ab Juli 2025 sorgt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für spürbare Verbesserungen. Mit dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können die Leistungen flexibel und ohne die bisherigen Übertragungsregeln genutzt werden. Auch die Transparenz steigt: Die Pflegekassen informieren regelmäßig über den Stand der in Anspruch genommenen Leistungen, sodass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen jederzeit den Überblick behalten. Damit wird die Verhinderungspflege ab 2025 nicht nur einfacher, sondern auch passgenauer für individuelle Entlastungsbedürfnisse.


💜-liche Grüße 

Verhinderungspflege: Häufig gestellte Fragen

Verhinderungspflege: Was ist das? 

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die genutzt werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine andere Auszeit. In dieser Zeit kann die Pflege durch eine Ersatzperson übernommen werden, entweder durch Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegedienste im häuslichen Umfeld, und bei Bedarf auch in einer (teil)stationären Einrichtung.

Wie hoch ist der Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege ab Juli 2025?

Ab Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden, ohne die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Wann bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei?

Die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Angehörigen oder Personen übernommen wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen und sich moralisch zur Unterstützung verpflichtet fühlen. Zudem dürfen die Einnahmen die Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI nicht überschreiten (nach § 3 Nr. 36 EStG).

Wie viel Stundenlohn soll die Ersatzpflegeperson erhalten?

Es gibt keine festen Vorgaben der Pflegekassen. Grundsätzlich können Sie den Stundenlohn frei vereinbaren. Empfehlenswert ist jedoch ein Lohn mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, der zudem nach §29 SGB XI angemessen und wirtschaftlich vertretbar sein sollte. Der Stundenlohn eines Pflegedienstes ist meist nicht als Orientierung geeignet, da dort höhere Kosten und Fachpersonal berücksichtigt werden.

Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Ja, Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Rechnungen aufbewahren, da diese für die Erstattung benötigt werden. Beachten Sie außerdem, dass Sie das Verhinderungspflegegeld noch bis zu einem Jahr nach dem Tod der pflegebedürftigen Person beantragen können, sofern die Leistung in Anspruch genommen wurde.
Zur Autorin

Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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