Die Vorsorgevollmacht - Das sollten Sie beachten

Isabell Jungesblut
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Die Vorsorgevollmacht - Das sollten Sie beachten

Isabell Jungesblut
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem festgelegt wird, wer Entscheidungen trifft, wenn die betroffene Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt. Mit der Vorsorgevollmacht erhält eine Person des Vertrauens die Erlaubnis, wichtige Angelegenheiten zu regeln, wie beispielsweise medizinische Entscheidungen zu treffen, finanzielle Belange zu verwalten oder sich um die Wohnsituation zu kümmern. Der große Vorteil ist, dass die Vertrauensperson direkt handeln kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall alles nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird – ein Aspekt, der auch für Ihre eigene Zukunftsplanung von großer Bedeutung sein kann.

Warum pflegende Angehörige frühzeitig an die Vorsorgevollmacht denken sollten

Für pflegende Angehörige ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Der Alltag in der Pflege ist oft unvorhersehbar, und gesundheitliche Verschlechterungen können plötzlich eintreten. Wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger plötzlich keine Entscheidungen mehr treffen kann, ist es für die Familie eine enorme Erleichterung, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt. So kann im Ernstfall schnell und im Sinne der betroffenen Person gehandelt werden, ohne dass erst gerichtliche Verfahren eingeleitet werden müssen. 
Dies gibt nicht nur der pflegebedürftigen Person Sicherheit, sondern entlastet auch die Angehörigen, die sich darauf verlassen können, dass alles geregelt ist. Sorgen Sie also vor und erstellen Sie eine Vollmacht, um sicherzustellen, dass im Ernstfall alles nach Ihren eigenen Vorstellungen abläuft und Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.
Die Vorsorgevollmacht sollte gut besprochen werden

Abgrenzung: Generalvollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Generalvollmacht: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht tritt die Generalvollmacht sofort nach der Unterzeichnung in Kraft, unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Sie erlaubt der bevollmächtigten Person, umfassend in nahezu allen Lebensbereichen zu handeln – von finanziellen Transaktionen über rechtliche Angelegenheiten bis hin zu persönlichen Entscheidungen. Diese Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird. Sie kann hilfreich sein, birgt jedoch auch Risiken, da sie sehr weitreichend ist und dem Bevollmächtigten große Macht über die Angelegenheiten des Vollmachtgebers einräumt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und der Umfang einer Generalvollmacht individuell festgelegt werden können.

Patientenverfügung: Die Patientenverfügung  regelt ausschließlich medizinische Fragen. In dieser Verfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn die betroffene Person selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird hier keine bevollmächtigte Person bestimmt, sondern es werden genaue Anweisungen gegeben, wie die Behandlung erfolgen soll.

Betreuungsverfügung: Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer fungieren soll. Sie tritt in Kraft, wenn ein Gericht feststellt, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln und keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt. In der Betreuungsverfügung können sowohl Personen benannt werden, die als Betreuer gewünscht sind, als auch solche, die explizit ausgeschlossen werden sollen.

Welche Lebensbereiche werden von der Vorsorgevollmacht abgedeckt?

Eine Vorsorgevollmacht kann viele wichtige Lebensbereiche abdecken, in denen eine bevollmächtigte Person oder mehrere Personen im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen dürfen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Hier sind die häufigsten Bereiche, die eine Vorsorgevollmacht umfasst:

  1. Gesundheit und Pflege: Die bevollmächtigte Person darf Entscheidungen in gesundheitlichen Angelegenheiten treffen, medizinische Maßnahmen zustimmen oder ablehnen und alle Aspekte der ambulanten oder stationären Pflege organisieren. Sie kann zudem Krankenunterlagen einsehen und in bestimmten Fällen über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden.
  2. Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten: Sie kann den Aufenthaltsort bestimmen, Mietverträge kündigen oder abschließen und den Haushalt der betroffenen Person auflösen.
  3. Behörden: Die bevollmächtigte Person vertritt die betroffene Person gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern, einschließlich der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
  4. Vermögensverwaltung: Die Verwaltung des Vermögens umfasst die Befugnis, Konten zu führen, Zahlungen anzunehmen, über Vermögensgegenstände zu verfügen und Schenkungen im rechtlich zulässigen Rahmen vorzunehmen.
  5. Post- und Fernmeldeverkehr: Die bevollmächtigte Person kann die Post empfangen, öffnen und lesen, sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden, einschließlich elektronischer Kommunikationsformen.
  6. Vertretung vor Gericht: Sie kann die betroffene Person vor Gerichten vertreten und Prozesshandlungen aller Art übernehmen.
  7. Untervollmacht: Die bevollmächtigte Person kann, falls notwendig, Untervollmachten erteilen, um bestimmte Aufgaben an andere Personen zu delegieren.
  8. Geltung über den Tod hinaus: Die Vorsorgevollmacht kann so ausgestaltet werden, dass sie über den Tod der betroffenen Person hinaus gilt, um sicherzustellen, dass die Vertrauensperson auch danach Entscheidungen treffen und Angelegenheiten regeln kann.
  9. Betreuungsverfügung: Sollte trotz einer bestehenden Vollmacht eine gesetzliche Betreuung notwendig werden, kann in der Verfügung darum gebeten werden, die benannte Vertrauensperson als Betreuer einzusetzen.
  10. Weitere Regelungen: Zusätzlich können spezifische Anweisungen und Einschränkungen in der Vollmacht festgelegt werden, je nachdem, welche Bereiche und Entscheidungen die betroffene Person regeln möchte.

die bevollmächtigte Person öffnet die Post
Diese Bereiche lassen sich individuell anpassen, sodass die Vorsorgevollmacht exakt auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Es ist wichtig, die Vollmacht genau zu formulieren und zu entscheiden, in welchen Bereichen die Vertrauensperson handeln darf.

So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann. Hier sind die Schritte, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen:

1. Vorlage nutzen oder Notar hinzuziehen

Eine Vorsorgevollmacht kann unkompliziert mithilfe einer Vorlage erstellt werden. Eine solche Vorlage findet sich beispielsweise auf der Website des Bundesministeriums der Justiz. Dort steht die Vorsorgevollmacht als PDF zum Download bereit. Diese Vorlagen sind so gestaltet, dass sie bereits alle wesentlichen Bereiche abdecken. Es müssen nur noch die individuellen Entscheidungen eingetragen werden, um sicherzustellen, dass die Vollmacht den persönlichen Wünschen entspricht und rechtlich korrekt ist.Sie können alternativ auch die Unterstützung eines Notars oder Anwalts in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtlich einwandfrei und korrekt formuliert ist. Eine notarielle Unterstützung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch in bestimmten Fällen, wie bei größeren Vermögenswerten oder komplexen rechtlichen Angelegenheiten, von Vorteil sein. Beachten Sie, dass bei der Hinzuziehung eines Notars oder Anwalts Kosten anfallen können, die variieren können. Die Kosten für die professionelle Unterstützung können jedoch eine sinnvolle Investition sein, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten des Notars zu informieren.

2. Vertrauenswürdige Person auswählen und Verantwortung übertragen:

Sie sollten eine Person wählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen, zum Beispiel nahe Verwandte oder Bekannte. Diese Person muss bereit und in der Lage sein, in Ihrem Sinne zu handeln, oft in schwierigen und emotional belastenden Situationen. Die bevollmächtigte Person sollte Ihre Werte und Wünsche kennen und bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen. Es kann hilfreich sein, im Vorfeld ausführliche Gespräche zu führen, damit die Person genau weiß, was Sie möchten und welche Entscheidungen in Ihrem Interesse wären. Außerdem empfiehlt es sich, wenn die Bevollmächtigten in der Nähe leben. In einer Vorsorgevollmacht können Sie mehrere Personen bevollmächtigen, jedoch ist es ratsam, dies auf wenige zu beschränken, um Konflikte zu vermeiden. Sie können eine Rangfolge festlegen, bei der eine Person primär zuständig ist und eine andere als Ersatz fungiert. Wichtig ist, dass die Aufgaben klar verteilt sind, um Missverständnisse zu verhindern.
Die bevollmächtigte Person sollte jemand sein, dem Sie vertrauen

3. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Es ist ratsam, die Vorsorgevollmacht alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, besonders wenn sich Lebensumstände oder gesetzliche Regelungen ändern. Durch diese Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht korrekt und rechtssicher erstellt ist und im Bedarfsfall auch angewendet werden kann. Es ist zudem wichtig, Ihre Vertrauensperson über mögliche Änderungen zu informieren.

Vorsorgevollmacht sicher aufbewahren

Sobald Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellt und unterschrieben haben, ist es entscheidend, dass sie sicher aufbewahrt wird und im Ernstfall leicht zugänglich ist. Denn selbst die bestformulierte Vollmacht nützt nichts, wenn niemand weiß, wo sie sich befindet oder wie man darauf zugreifen kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Vorsorgevollmacht sicher zu hinterlegen:

  • Zu Hause an einem sicheren Ort: Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht an einem sicheren, aber gut zugänglichen Ort auf, wie beispielsweise in einem verschlossenen Schrank oder Tresor. Eine praktische Möglichkeit ist, die Vollmacht zusammen mit anderen wichtigen Vorsorgedokumenten in einem Notfallordner zu hinterlegen. Dieser sollte für die bevollmächtigte Person leicht auffindbar sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Vertrauensperson genau weiß, wo sich die Vollmacht befindet und im Bedarfsfall Zugang dazu hat.
  • Bei einem Notar: Sie können die Vollmacht auch bei einem Notar hinterlegen, der das Dokument sicher verwahrt und dafür sorgt, dass es im Bedarfsfall zugänglich ist. 
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Eine besonders empfehlenswerte Option ist die Eintragung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Register sorgt dafür, dass Ihre Vollmacht im Bedarfsfall von Gerichten und anderen zuständigen Stellen schnell gefunden werden kann. Durch die Eintragung wird sichergestellt, dass ein Gericht im Fall einer Betreuungsanordnung zunächst prüft, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, bevor ein gesetzlicher Betreuer bestimmt wird. Diese Registrierung erhöht die Sicherheit, dass Ihr Wille durch die bevollmächtigte Person umgesetzt wird.


Informieren Sie auch Ihre engsten Angehörigen über das Vorhandensein der Vollmacht und darüber, wo sie hinterlegt ist. So vermeiden Sie Verwirrung und Verzögerungen im Notfall. Durch eine sorgfältige Aufbewahrung und Registrierung stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden und rechtzeitig angewendet werden kann.

Häufige Missverständnisse und Fehler vermeiden

Beim Thema Vorsorgevollmacht gibt es einige Missverständnisse, die häufig zu Problemen führen können. Um sicherzustellen, dass Ihre Vollmacht im Ernstfall reibungslos greift, ist es wichtig, diese Irrtümer zu vermeiden und die Vorsorgevollmacht korrekt aufzusetzen.

Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Ehepartner oder nahe Angehörige automatisch befugt sind, im Ernstfall für sie Entscheidungen zu treffen – vor allem in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten. Das ist jedoch nicht der Fall. Ohne eine schriftliche Vorsorgevollmacht darf auch Ihr Ehepartner keine wichtigen Entscheidungen für Sie treffen. Das bedeutet, dass im Ernstfall das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt – selbst dann, wenn ein Ehepartner oder enge Familienmitglieder verfügbar wären.

Eine Ausnahme bildet hier das Ehegattennotvertretungsrecht, das 2023 eingeführt wurde. Es erlaubt Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, in medizinischen Notfällen für bis zu sechs Monate Entscheidungen zu treffen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Allerdings ist dieses Recht auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt und ist zeitlich begrenzt. Für alle anderen Bereiche wie Finanzen oder Wohnangelegenheiten benötigen Sie nach wie vor eine Vorsorgevollmacht.
Bei der Vorsorgevollmacht können auch Fehler gemacht werden

Fazit: Warum frühzeitige Vorsorge wichtig ist

Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Dokument, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Interessen in wichtigen Lebensbereichen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Sie ermöglicht es, eine vertrauenswürdige Person für Entscheidungen zu benennen und bietet damit Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um in schwierigen Situationen gut abgesichert zu sein.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – nehmen Sie sich die Zeit, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Ernstfall alles nach Ihren Wünschen verläuft. Nutzen Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer für Sie sorgen soll und vertrauen Sie darauf, dass Ihre Belange in sicheren Händen liegen.
Und falls bei einer nahestehenden Person noch keine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese Person noch geschäftsfähig ist, sollten Sie sie unbedingt davon überzeugen, eine Vollmacht zu erstellen. Es ist ebenfalls sinnvoll, auch andere Familienangehörige auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen.



💜-liche Grüße 

Vorsorgevollmacht: Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Eine Vorsorgevollmacht kann von jeder voll geschäftsfähigen Person erstellt werden. Das setzt voraus, dass die Person volljährig ist, eigenständige und klare Entscheidungen treffen kann und die Bedeutung der Vollmachtserteilung vollständig versteht.

 Wer kann bei einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt werden?

Es kann jede vertrauenswürdige Person bevollmächtigt werden, idealerweise jemand, der in der Nähe lebt – wie zum Beispiel ein Ehepartner, Verwandte oder enge Freunde. Wichtig ist, dass die Person bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und im Sinne der bevollmächtigenden Person zu handeln.

Unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von einer Generalvollmacht?

Ja, die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall. Die Generalvollmacht hingegen ist sofort gültig und deckt in der Regel alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten ab. 

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Gericht im Bedarfsfall einen Betreuer, der die rechtlichen Angelegenheiten der betroffenen Person regelt. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kann dies vermieden werden, da man im Voraus festlegt, wer im eigenen Sinne handeln soll.

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Die Vorsorgevollmacht sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den die Vertrauensperson kennt, wie zum Beispiel in einem verschlossenen Schrank, Tresor oder Notfallordner. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Vollmacht beim Notar hinterlegen zu lassen. Zusätzlich kann eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfolgen. 
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Isabell Jungesblut

EXAMINIERTE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGERIN
Als Expertin für Gesundheits- und Krankenpflege bringt Isabell Jungesblut umfangreiche Erfahrungen aus der Akutversorgung aber auch aus der vollstationären Langzeitversorgung mit. Hier im Pflege ABC teilt sie ihr umfangreiches Wissen mit Ihnen, um die Pflege für Sie zu erleichtern.
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